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Der neue Innenminister Alexander Dobrindt unternimmt den üblichen neuen Anlauf, die vollständige Überwachung aller immer endlich rechtssicher zu machen. |
Es ist Pflicht und Leidenschaft, Ritual und Machtprobe. Wann immer in den zurückliegenden Jahren eine neue Bundesregierung ins Amt kam, betrachtete sie es als eine ihrer ersten und wichtigsten Aufgaben, die vom höchsten europäischen Gericht verbotene Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Große Namen wie Thomas de Maiziere, Wolfgang Schäuble, Ursula von der Leyen und Heiko Maas taten alles, um die strengen Vorgaben der Straßburger Richter zu umgehen und neue Überwachungsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden so zurechtzuschneidern, dass sie nicht mit den Auflagen kollidieren, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat.
Immer wieder gekippt
Immer wieder versuchten sie es. Immer wieder wurde die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Das Grundrecht der Bürger, unkontrolliert kommunizieren zu dürfen, wiege höher als das Bedürfnis des Staates, alles zu wissen. Auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Später schränkte das Gericht auch die Möglichkeit, IP-Adressen auf Vorrat zu speichern, auf Fälle schwerer Kriminalität ein, so dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung nur zum Schutz der nationalen Sicherheit zulässig ist.
Das Bedürfnis der Politik aber, mehr wissen zu dürfen als das Grundgesetz erlaubt, ist unstillbar wie das eines Alkoholsüchtigen nach dem nächsten Glas oder der Heißhunger eines adipösen Genießers auf die nächste Wurst, das nächste Steak, das nächste Stück Torte. Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass Kommunikationsanbieter künftig wieder IP-Adressen für drei Monate auf Vorrat speichern müssen, um sie für die Zwecke von "Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden" bereit zu halten.
Erweiterte Befugnisse
Dieser als "Erweiterung der Befugnisse im Kampf gegen Straftaten" bezeichnete Angriff auf die Grundrechte, vor Monaten geplant und in den Koalitionsverhandlungen beschlossen, wird auch diesmal im Nachhinein mit besonders schlimmen und akuten Fällen begründet. Wie immer geben sich Medienhäuser gern dafür her, an der Legende mitzustricken, dass Politiker von Union und SPD "nach der Festnahme von White Tiger" (Tagesspiegel) "auf eine rasche Einführung von Vorratsdatenspeicherung drängen".
Vor zehn Jahren hatte Thomas de Maiziere die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einer ähnlichen Begründung in einem "Digitale Agenda" genannten Fortschrittspaket versteckt. Später kam Heiko Maas, der ohne viel Umstände und Rücksichten auf irgendwelche Gerichtsurteile gleich eine Datenspeicherung einführte, die so anlasslos und massenhaft war, dass nur er überrascht wurde, als sie für grundgesetzwidrig durchfiel.
Hartnäckiger Verfassungsbruch
Doch das weiche Wasser bricht den Stein, Hartnäckigkeit führt am Ende schließlich doch immer zu dem Ergebnis, das im Falle der Vorratsdatenspeicherung so oft als "nicht verfassungsgemäß" aufgehoben wurde. Dass eine "sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste mit Art. 10 GG" bei einer "Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt", gar "nicht schlechthin unvereinbar" ist, macht Hoffnung.
Gut designt, "unterfällt eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", wie das Bundesverfassungsgericht schon vor 15 Jahren feststellte.
Die wolkigen Formulierungen wecken seitdem den Einfallsreichtum der Politik. Wenn nicht sechs Monate, dann vielleicht drei? Und wenn nicht anlasslos, dann vielleicht mit irgendeiner an den Haaren herbeigezogenen Begründung? Auch die beiden neuen und alten Regierungsparteien, die sich schon mehrfach daran versucht haben, die Grundrechte in diesem Bereich weiter auszuhöhlen, haben nicht viel Zeit verstreichen lassen. Keine zwei Monate nach Dienstantritt steht der "besonders schwere Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt" (Bundesverfassungsgericht) wieder auf der Tagesordnung.
Wir müssen alles wissen
Alexander Dobrindt, laut kritisiert, weil er vermeintlich Gerichtsurteile zur Pflicht der Offenhaltung der deutschen Grenzen ignoriere, kündigte bereit Ende Mai die massenhafte Speicherung aller IP-Adressen und Portnummern ohne neue Rechtsgrundlage an. Anlauf Nummer endlos zum großen Ziel: Genossen, wir müssen alles wissen.
Es folgte kein lauter Aufschrei von zivilgesellschaftlichen Organisationen, NGOs und aus der Oppostion. Stattdessen Applaus für den Versuch, jeden Internetnutzer unter Generalverdacht zu stellen: "Her mit der Vorratsdatenspeicherung!", fordert die Illustrierte "Stern". Die ehemals linksliberale Süddeutsche Zeitung stößt mit "Die Ermittler brauchen mehr Befugnisse" ins gleiche Hiorn. Und FAZ bangt mit den Frauen und Männern im politischen Berlin, die so verwegen einen erneuten Angriff auf die Grundrechte planen: "Gelingt die Vorratsdatenspeicherung im dritten Anlauf?"
Alle Jahre wieder
Alles Jahre wieder wird das Stück aufgeführt. Doch im Gegensatz zu den seligen Zeiten, als die heutige EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen wegen ihrer Bemühungen zur Einschränkung der Kommunikationsfreiheit von einer lagerübergreifenden Koalition aus linken, liberalen und konservativen Kritikern als "Zensursula" geschmäht wurde, bleibt der Widerspruch diesmal aus. Die Vorratsdatenspeicherung, wie die Netzsperren einst als einzige wirksame Waffe gegen Kinderpornografie ausgegeben, hat immer noch nichts mit dem Umgang eines Rechtsstaates mit seinen Bürgern zu tun.
Doch wenn die Überwachung aller Leben retten könne, dann hallt die Zeit der Pandemie mit ihren grundrechtsaufhebenden Richtlinien nach: Unveräußerlich ist nur, was nicht den Amtsbetrieb stört. Der Einzelne hat mit seinen Grundrechten zurückzutreten, wo immer sie theoretisch der Bekämpfung ernsthafter Bedrohungen im Wege stehen.
Neu austariertes Spannungsverhältnis
"Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss neu austariert werden", fabelten SPD und Union im Koalitionsvertrag. Und wie genau das aussehen wird, formulierten sie auch schon aus, ohne im Wahlkampf damit geworben zu haben: "Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein."
Aktuell ist die Vorratsdatenspeicherung wie die Wehrpflicht: Ausgesetzt. Die Befürworter halten sie für ein dringend notwendiges Instrument zur Bekämpfung schwerer Straftaten. Die Gegner sehen einen Eingriff des Staates in die Grundrechte - Bürgerinnen und Bürger werden permanent unter Verdacht gestellt, ihre Daten gespeichert, ihre Kommunikation wird gläsern, ihr Leben steht unter Prüfungsvorbehalt. Rückwirkend lässt sich ermitteln, wer wann wo war, mit wem er gesprochen hat und wie lange.
Im Staat des Volkszählungsurteils
Unvorstellbar, dass das Geschehen im selben Staat spielt, in dem 1983 noch Verfassungsrichter urteilten, dass der Schutz des Einzelnen "unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung" vom "allgemeinen Persönlichkeitsrecht des GG Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art 1 Abs. 1 umfaßt" werde, so dass jeder "grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen" habe. Die Weitergabe der Volkszählungsdaten "unter Bedingungen der modernen Datenverarbeitung" verstieß damals gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die geplante anlasslose Speicherung sogenannter "Verbindungsdaten" soll es nicht tun.
Der Staat ist fein raus. Nicht er vermerkt, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat und von welchem Ort aus; wer wem eine E-Mail geschrieben und von welcher IP-Adresse aus wie lange im Internet unterwegs war. Damit werden die privaten Telekommunikationsunternehmen beauftragt, dieselben übrigens, denen der Staat mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Speicherung aller Verkehrsdaten verboten hat, die nicht direkt für die Abrechnung benötigt werden.
Mehr Überwachungsgerechtigkeit
Die eine Firma hob sie länger auf, die andere nie, weil Flatrates keine Einzelabrechnung mehr erfordern. Vor vier Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht dann auch noch die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber glatt vergessen hatte, für zugriffsberechtigte Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Der Senat stellte klar, dass Befugnisse zum Abruf solcher Daten "grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen".
Das Speichern auf Vorrat schafft mehr Gerechtigkeit, weil alles von allen gespeichert wird. Im Widerspruch zur Vorgabe des EuGH, der die flächendeckende Speicherung von Verbindungsdaten ohne Anlass zuletzt 2022 abgelehnt hatte. Ausnahmen seien möglich, etwa vorübergehend bei einer real bestehenden Gefahr für die nationale Sicherheit, oder räumlich und zeitlich begrenzt auf bestimmte Personen und Orte. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass aus der Gesamtheit der Daten "auch schon bei kurzer Speicherdauer" genaue Schlüsse auf das Privatleben fast aller Menschen gezogen werden - das aber sei europarechtswidrig.
"Pakt für den Rechtsstaat"
Durch das kleine Türchen, das der EuGH offenließ, weil den Richtern das Prinzip der IP-Adresse offenbar nicht ausreichend erklärt worden war, wollen Innenminister Alexander Dobrindt und Justizministerin Stefanie Hubig mit ihrem neuen "Pakt für den Rechtsstaat" marschieren. In der Annahme, dass es sich bei IP-Adressen nicht um persönliche Daten handelt, hatte der EuGH erlaubt, sie flächendeckend und anlasslos zu speichern. Versteckt zwischen Regelungen zur Digitalisierung, der personellen Verstärkung der Justiz und der Verkürzung von Gerichtsverfahren taucht die Vorratsdatenspeicherung hier wieder auf. Vorerst grundrechtekonform und unter vollständigen Wahrung der Persönlichkeitsrechte.