Dienstag, 1. September 2015

Volkssport Verrat: Die Rückkehr der Inoffiziellen Mitarbeiter

Markieren, überwachen, melden und anzeigen - mit Behörden und überstaatlichen Institutionen zusammenzuarbeiten, hat sich im Deutschland des Jahres 25 nach dem Ende der DDR-Staatssicherheit zum Volkssport entwickelt. Seriöse Zeitschriften machen mit, Tageszeitungen geben Anzinktipps, Bundesminister geben in Blättern, die einst selbst wegen abweichender Meinungsäußerungen verboten waren, hilfreiche Hinweise dazu, wie ein meinungssicherer Mob gemeinsam so viel Druck auf Internetanbieter ausüben kann, dass der "schlimme Kommentare" (Der Westen) so mal rein vom Gefühl her weglöscht. Und die dafür Verantwortlichen "mit aller Härte " (Sigmar Gabriel) bestraft.

Ein Wertewandel erfasst die ganze Gesellschaft, begründet einen neuen Maßstab von Anständigkeit und nimmt den jahrtausendealten moralischen Bann vom Spitzel, der sich seit August Heinrich Hoffmann von Fallersleben immer sagen lassen musste: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."

Das war einmal. Galten inoffizielle Mitarbeiter des Mielke-Ministeriums in der zweiten deutschen Diktatur noch als Haderlumpen, die ihre Mitmenschen verrieten, nur weil die bestimmte Ansichten vertraten, bestimmte Klamotten trugen, in bestimmten Kreisen verkehrten und die Regierung oder aber das gesamte System ablehnten, erlebt der Denunziantin diesen Tagen eine Widergeburt als freiwilliger Helfer der Postdemokratie: Er zeigt den falschen Pullover an, und der Träger verliert seinen Job. Er notiert fragwürdige Kommentare und wohnt den folgenden Konsequenzen als Zuschauer bei.

"Ist es meine Verantwortung, dass er entlassen wurde?", fragt der IM öffentlich, der den Thor Steinar tragenden Busfahrer mit Erfolg an die Behörden melden konnte. Er antwortet sich dann mit einem klaren Nein. "Der Herr hatte die Chance, sich von seinem rechtsradikalen Erkennungszeichen zu distanzieren, die hat er offenbar nicht wahrgenommen." Wer aber nicht bereut, Abbitte tut und Besserung gelobt, wie sich das seit der frühen Stalin-Zeit gehört, der darf hernach nicht klagen, dass ihm Unrecht geschehen sei. "Ich habe", wäscht der Zinker seine Hände in Unschuld, "wie das mündige Bürger_innen tun sollten, auf einen Missstand aufmerksam gemacht. Alles weitere unterlag nicht mehr meiner Verantwortung."

Nur Befehle ausgeführt, nur getan, was nötig war. Die moralische Legitimation der hier handelnden ist denkbar dünn. Geht es um strafbare Äußerungen, sind diese in Deutschland ein Fall für den Staatsanwalt, am Ende stehen Anklage, Verfahren, Richterspruch und Urteil Geht es aber um nicht strafbare Bekundungen, dann sind diese von der Meinungsfreiheit grundsätzlich gedeckt. Wer das Arbeitsrecht bemüht, um hier Konsequenzen gegen die durchzusetzen, die ihm nicht genehme Ansichten vertreten, untergräbt die vom Grundgesetz garantierte "Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten", so lange diese seine Meinung nicht gegen die "Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" verstoßen.

Der moralisch überlegene Mob aber ist stolz auf seine neuen Möglichkeiten, Pöbler und Pulloverträger, aus eigener Macht definierte "Hetzer" und selbstbestimmt festgestellte "Hass-Botschafter" an den Pranger stellen zu können. Der Erfolg gibt ihnen recht: Kein Arbeitgeber widersteht der Macht der Masse, wenn sie erst Köpfe fordert.

7 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Er hat Neger gesagt.

Mit seiner Äußerung in einer Talkshow sorgte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für Empörung. Jetzt versucht der CSU-Politiker zu erklären, warum er diesen Satz sagte.

Jetzt schauen wir mal, wer die Kronzeugen der Empörung sind.

Der Lauer und Thomas Moser. Ich lach mich schlapp.

Anonym hat gesagt…

Geliebte in Christo!
Nehmt euch die Bücher der Alten und lernet, wie man derlei Prozesse gerecht führet:

Wenn er sagt, er habe es nicht gesehen, sondern gehört, so soll er ihn fragen, von wem er es gehört hat, wo, wann, wie oft und in wessen Gegenwart; wobei er über jedwede Aussage einzeln und getrennt Artikel formuliert, und der Notar oder der Schreiber soll alles in den Akten oder im Prozeß unmittelbar nach der vorerwähnten Denunzierung niederlegen und so fortfahren: »Als diese Denunzierung nun wie vorausgeschickt geschehen war, ließ der Inquisitor unverzüglich den Denunzianten selbst auf die vier Evangelien etc. wie oben schwören, daß er bezüglich dessen, was er durch Denunzierung ausgesagt hatte, die Wahrheit gesagt habe, und fragte ebendenselben, woher und auf welche Weise er das, was er denunziert, erfahren hätte oder Verdacht hegte, daß es wahr sei. Er antwortete, daß er es gesehen oder gehört hätte. Er fragte, wo er es gesehen oder wo er es gehört hätte, und er sagte, an dem und dem Tage des und des Monats des und des Jahres in dem und dem Orte. Er fragte, wie oft er es gesehen oder gehört hätte etc.; und es sollen, wie gesagt ist, Artikel formuliert und alles zu den Prozeß(akten) gelegt werden. Im besonderen wird er befragt, wer seine Mitwisser in der und der Sache sind und wie sie es wissen können. Nachdem das alles so vollendet ist, wird er zum letzten gefragt, ob er aus bösem Willen, Haß oder Groll denunziert oder aus Begünstigung und Liebe etwas ausläßt oder ob er auf Ersuchen oder als Untergebener denunziert; und schließlich wird ihm kraft des geleisteten Eides auferlegt, was immer er dort gesagt hat oder ihm durch den Richter gesagt worden ist, geheim zu halten. Alles wird in den Prozeß und in die Akten gelegt, und wenn alles erfüllt ist, soll kurz darunter gesetzt werden: »Das ist verhandelt worden an dem und dem Orte, an dem und dem Tage des und des Monates in dem und dem Jahre in Gegenwart meiner, des Notars oder Schreibers, unter Hinzuziehung eines anderen zur Stärkung des Amtes des Schriftführers, und der und der hierzu gerufenen und gebetenen Zeugen.«

Aus dem Hexenhammer

ppq hat gesagt…

die regeln der aktuellen schnellgerichte sehen allerdings keine prozessführung, somit auch keine geständnisse oder verteidigungsreden vor. die anklage ist das urteil, das nenne ich prozessökonomie

derherold hat gesagt…

"... die anklage ist das urteil ..."

Oder, wie ich gerne sage "Die Behauptung ist der Beweis"

Das Schlimme ist, daß Leute wie dieser Denunziant oder auch ein Oliver Welke eben NICHT so (in der Schule) erzogen worden sind. "Der schlimmste Lump im ganzen Land usw." ist uns praktisch eingebläut worden, unterstützt von herrlichen Geschichten über Niemöller und Bonhoeffer.

Anonym hat gesagt…

Aus dem Testbogen von Audi (Ingolstadt) für den AuszubildInnen-Beruf: Zerspanungsmechaniker_In Fachrichtung Frästechniker_In:

Gesinnungstestbogen

Ein MenschIn besitzt eine Hautfarbe, deren Tendenz die aller drei Grundfarben der subtraktiven Farbmischung enthält.

Wie benennst du diese/er MenschIn:

a. Neger_In
b. Stark Pigmentierter_In
c. Vollbesitzer_In aller 3 Grundfarben der subtraktiven Farbmischung
d. YCM-MenschIn
e. Roberta Blanko_In
f. Bläcki
g. Gar nicht
h. Ich frage bei der Personalabteilung nach.
i. Ich halte subtraktive Farbmischungen grundsätzlich für diskriminierend
j. Ich studiere lieber Genderwissenschaften

Gerry hat gesagt…

Oder die Geschichte vom Blockwart, der die Geschwister Scholl verraten hat. Als wäre das damals oder IM in der DDR was völlig anderes. Verzerrte Wahrnehmung, wenn man gleichzeitig Blockwart und IM verurteilt, aber den Busfahrer so geschickt ans Messer liefert, das jener, das Busunternehmen und die Behörden keine Chance haben.

Anonym hat gesagt…

re Audi Test :

Antwort 88 , ich arbeite doch nicht bei Audi NSU , da kann ich ja gleich zum Hoffmann gehen .

der Sepp

Bundesausbildungswart , Fachbereich Wohnmobile und alternative Freizeitgestaltung