Freitag, 2. Januar 2015

Verbot der Woche: Hitlergruß mit geballter Faust

Recht muss Recht bleiben, aber Recht muss sich auch mit der Gesellschaft weiterentwickeln. In Tagen, in denen der rechte Popanz sich anschickt, nach der Mitte der Gesellschaft auch deren linken Rand zu erobern, hat das Landgericht in Halle jetzt ein Zeichen gegen rechts gesetzt, das Mut macht: Die Richter wiesen die eingelegte Berufung eines Mannes zurück, der wegen der Zeigens des Hitlergrußes zu einer Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war.

Juristisches Graubrot, zumal es sich bei dem im Juni 1968 geborenen Angeklagten, der ursprünglich vom Amtsgericht Merseburg verurteilt worden war, um einen vorbestraften Rechtsradikalen handelt. Die mutige Tat der Berufungskammer des Landgerichts, die über drei Tage eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt hatte: Das Gericht sah es am Ende als erwiesen an, dass der Angeklagte sich im August 2013 im Rahmen eines Nazi-Rock-Festivals von anderen Besuchern der Veranstaltung mit den Worten „Sieg Heil“ verabschiedet und dabei "den rechten Arm zur Faust geballt schräg nach oben gestreckt" hatte (Foto oben).

Das Gericht ging nicht davon aus, dass das gesprochene "Sieg Heil" weithin hörbar gewesen ist, so dass der Tatbestand der öffentlichen Verwendung dadurch nicht erfüllt war. Doch es stellte fest, dass der Hitlergruß mit der geballten Faust "auch für andere Besucher des Festivals gut erkennbar war". Dieses Zeigen des sog. Hitlergrußes sei als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar, heißt es im Urteil, das bereits jetzt als wegweisend gilt.

Erstmals ist die Definition des „Deutschen Grußes“ damit um eine weitere strafbare Variante erweitert worden. War der Hitlergruß ursprünglich eine Geste, bei der der rechte Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben gestreckt werden musste, wurde später auch der abgewandelte "Kühnen-Gruß" mit gestrecktem rechten Arm und abgespreiztem Daumen, Zeige- und Mittelfinger als verfassungswidrig verfolgt. Mit der Bestätigung des Urteils aus Merseburg durch das Landgericht ist nun auch der ausgestreckte Arm mit geballter Faust keine soziale Geste mehr, sondern eine strafbare Handlung wider Geist und Buchstaben der Verfassung.

Mehr aus der bürgerschaftlich-engagierten Reihe Verbot der Woche

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und als nächstes wird generell jedes rechter arm gen Himmel richten als Hitler Gruss ausgelegt und im Zuge der Scharia Einführung mit arm abhacken bestraft
Ist doch mal nenn Schritt nach vorn...

Anonym hat gesagt…

gab in mehreren Städten ähnliche Verfahren - i.d.R. wird der § 86a immer dann eingesetzt wenn Zecken den Kürzeren gezogen haben und angeblich "irgendwie " provoziert wurden ( Zecke pöbelt , Kamerad pöbelt zurück ; Zecke greift an und verliert , dann : Polizei tatütata; "Beweisaufnahme" ; Verfahren vorm Zeckengericht ( Hamburg besonders problematisch ) ; weicht allerdings den Rechtsreststaat auf )

lesandi hat gesagt…

Muss das nicht Restrechtsstaat heißen?

Orwell hat gesagt…

Da war der Nelson Mandora auch so ein Hitler..., neee, neee, neee.

Volker hat gesagt…

Der Nazi ist immer und überall

Noch n Nazi.

Gibt es einen Link zum Urteil des Bauerngerichts?

Anonym hat gesagt…

An einem Nazi ist alles Hitlergruß, auch wenn er nur besoffen im Bett liegt.

Aber müssen die Gerichte schon nach jedem antifaschistischen Strohhalm greifen, bloß weil die V-Männer keine sauberen Hitlergrüße mehr hinbekommen? Was ist denn das für eine Ausbildung?

Gernot hat gesagt…

Richtig, Anonym, wir brauchen es uns nicht gefallen zu lassen, wenn ein erkannter Nazi mit "Guten Tag" grüßt, um zu verbergen, dass er gedankenverbrecherisch "H.-H." meint!
Er glaubt vielleicht, damit durchzukommen, aber die wehrhafte Demokratie und der Rechtsstaat lassen sich nicht auf solche Weise verunglimpfen.

Anonym hat gesagt…

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/belletristik/das-schlechte-gewissen-koennen-wir-kaufen-1294555-p2.html

( Heerlager d. Heiligen - lesen ! )