Donnerstag, 22. November 2018

Asyl für die Killer: Grünes Licht für Kashoggi-Mörder

Deutschland belegt wegen der Tötung des saudi-arabischen Regierungskritikers Jamal Khashoggi 18 saudische Staatsangehörige mit Einreisesperren. Die Betroffenen stünden mutmaßlich in Verbindung zu der Tat, sagte Außenminister Heiko Maas am Rande eines EU-Treffens in Brüssel. Der Bann öffnet den Killern nun eine Möglichkeit, Asyl in Deutschland zu beantragen.

Maas betonte, die Bundesregierung habe sich in der Frage der weiteren Beziehungen zum Blutprinzen-Regime von Kopfab-Herrscher Mohammed bin Salman eng mit Frankreich und Großbritannien abstimmt. In der Uno hatte sich Deutschland parallel zu den Erziehungsschritten gegen Saudi-Arabien in acht  Abstimmungen gemeinsam mit dem Blutprinzenregime gegen Israel gestellt und den Judenstaat wegen seiner immer noch aufrechterhaltenen starren Haltung in der Frage des Ausgelöschtwerdens kritisiert.  Man behalte sich "weitere Schritte" vor, hieß es in Berlin, möglich sei etwa eine diplomatische Ermahnung zur weiteren Stärkung der Frauenrechte Richtung Riad.

Ein geschicktes diplomatisches Manöver aus dem Hause Maas, das zeigt, wie virtuos der dem Augenschein nach so zwergenhaft wirkende Saarländer  auf der Klaviatur der internationalen Machtpolitik spielt. Denn während die Einreisesperre vordergründig wie eine Bestrafung von mutmaßlichen Mördern wirkt, ist sie in Wirklichkeit ein Rettungsseil, das Heiko Maas auswirft: Gelingt es den Betroffenen, eine deutsche Grenze zu erreichen, können sie einen Asylantrag stellen und dürften hernach dauerhaft in Deutschland bleiben.

Ein raffiniertes Spiel über Bande, mit dem die Bundesregierung angemessen auf die bislang vorliegenden Ermittlungsergebnisse zu dem Fall reagiert. Demnach war der im US-Exil lebende Khashoggi am 2. Oktober im Konsulat seines Heimatlandes Saudi-Arabien in Istanbul durch ein 15-köpfiges Spezialteam im Auftrag der 5000 bis 7000 sogenannten Blutprinzen umgebracht worden, die den engsten Verbündeten unter den arabischen Staaten beherrschen. Riads Generalstaatsanwalt hatte zuletzt für fünf Beteiligte die Todesstrafe gefordert - angeklagt werden sollen insgesamt elf. Auch der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman könnte nach Medienberichten in den Fall verwickelt sein, ihm droht allerdings keine Anklage. Er steht deshalb auch nicht auf der Liste der von den Einreisesperren betroffenen Personen.

Denen eröffnet die drohende Todesstrafe wegen des mutmaßlichen Mordes an dem regierungskritischen saudiarabischen Journalisten eine Hintertür in die als sicher geltenden EU: Während eine drohende Gefängnisstrafe in Saudi-Arabien Anlass sein kann, ein Asylbegehren mit der Begründung abzulehnen, dass der Herkunftsstaat ein legitimes Staatsschutzinteresse verfolge, wenn er den Flüchtling einsperre, gilt das bei einer Gefahr für das Leben nicht mehr, wie sie die mögliche Verhängung der Todesstrafe zweifellos bedeutet. Die Verdächtigten im Mordfall Khashoggi, die Deutschland jetzt mit einer Einreisesperre belegt hat, hätten also durchweg einen legitimen Asylgrund, der als Begründung für die Flüchtlingsanerkennung ausreichen würde.




1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Will niemand trinken? Niemand lachen? Ich seh' euch nur Gesichter machen!