Freitag, 25. September 2020

EU-Kriminalitätsverbot: Alles auf Null

Gerade für Ostdeutschland wird es schwer, die von der EU gesteckten Kriminalitätsziele zu erreichen.
Nach dem riesigen Erfolg, den das EU-Klimagesetz von Anfang März in den kommenden Jahren haben wird, legt die EU-Kommission jetzt mit einem gleichartigen Paket vor, das einen seit Jahrzehnten im Argen liegenden Bereich des gemeinsamen Rechts- und Wirtschaftsraumes befrieden soll. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, das gilt nun nicht mehr nur für den Klimaschutz, in dem es immer viele Versprechen und noch mehr Ziele gab, jedoch kaum Kontrolle geschweige denn Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Nein, Europa versucht jetzt auch im Bereich der Verbrechensbekämpfung einen anderen Weg zu gehen: Die EU-Kommission hat jetzt das erste gemeinsame Verbrechensverbotsgesetz der Union vorgelegt. In Brüssel präsentierten Kommissionschefin Ursula von der Leyen und EU-Innenkommissar den ersten Entwurf. Er schreibt vor, dass die EU ab 2050 kriminalitätsfrei sein muss. Unterm Strich muss das Verbrechensaufkommen damit innerhalb von 30 Jahren auf null sinken – eine ehrgeizige Planung, doch schaffbar, wie die Kommission meint.

Letztlich geht es bei der Langfrist-Strategie darum, etwa 1,2 Millionen Verbrechen auszumerzen, darunter mehr als 5000 Tötungsdelikte.  Im ersten Moment klingt das nach einer Mammutaufgabe, doch aufgeteilt auf die Jahresscheiben und die Teilnahmeländer bleiben pro Mitgliedsstaat gerademal 1.400 Taten übrig, die alljährlich zurückgedrängt werden müssen. Bei Morden sieht es sogar noch optimistischer aus: Schaffen es die EU-Mitglieder, pro Jahr sechs Tötungsdelikte zu verhindern, ist Europa nach den Kommissionsplänen im Jahr 2050 als erster Kontinent mordfrei.

"Heute beginnen wir, die EU bis 2050 zum ersten verbrechensneutralen Kontinent der Welt zu machen", so kündigte von der Leyen in Brüssel stolz an, das ehrgeizige Ziel jetzt angehen zu wollen. "Mit dem Verbrechensverbotsgesetz verankern wir unser politisches Engagement nun auch rechtlich."

Das VVG genannte Paket ist der erste wichtige Baustein für den Verbrechensausstieg und so etwas wie ein Leitprinzip: Alle politischen Maßnahmen in der Friedensnobelpreisgemeinschaft müssen sich diesem Ziel unterordnen. Der Kriminalitätsneutralität ist von Politik über Verkehr, über Industrie, Finanzwirtschaft bis zur Landwirtschaft und dem Privatleben aller Europäer verpflichtend.

Die Maßnahmen der EU im Überblick:

Nach 2050 muss die EU kriminalitätsneutral sein, damit dürfen in den EU-Ländern keine Verbrechen mehr stattfinden. Das gelingt durch ein sogenanntes Verbrechensverbot, beispielsweise, indem mit Verbrechern gearbeitet wird und in der frühkindlichen Erziehung für ein verbrechensfreies Leben geworben wird.

Das Kriminalitätsziel Null ist "kollektiv": Das heißt alle Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen. Aber nicht alle müssen auf Null kommen, wenn die EU unterm Strich kriminalitätsneutral ist. So könnten etwa Taten, die in einem Land von mehreren Tätern begangen werden, auf Einzeltaten aus anderen Staaten angerechnet werden, wenn die vor der Verübung verhindert wurden.

Sicher ist zudem: Die EU will ihr Kriminaliitätsziel aufstocken. Bisher sollte die Union bis 2030 nur 40 Prozent aller Verbrechen gegenüber 1990 einsparen. Jetzt soll dieses Ziel auf 50 bis 55 Prozent erhöht werden. Allerdings wird es noch anderthalb Jahre dauern, bis das neue Kriminalitätsziel wirklich feststeht. Bis zum 30. September 2023 und danach alle fünf Jahre soll die EU-Kommission die Fortschritte aller Mitgliedstaaten bewerten.

Die EU-Kommission will sich zudem das Recht einräumen lassen, beim VVG nachzusteuern, wenn sich abzeichnet, dass die Kriminalitätsneutralität bis 2050 mit den bisherigen Maßnahmen der Einzelstaaten nicht zu schaffen ist. Dann würden die Vorgaben verschärft, der Zeitraum aber verlängert. Bei den Klimazielen, die hier Vorbild sind, gelang es so, 30 Jahre den Eindruck zu erwecken, man tue etwas, ohne das je etwas erreicht wurde.

Halten sich die Staaten nicht an die Empfehlungen und Zielvorgaben der EU-Kommission und weichen die gemeldeten Zahlen zu stark von den Kriminalitätszielen ab, könnte das in letzer Instanz zum Vertragsverletzungsverfahren führen. Zu den derzeit laufenden etwa 2.000 Straverfahren gegen einzelne Mitgliedsstaaten kämen dann weitere, die allerdings wohl nicht auf die jeweilen  Verbrechenszahlen angerechnet würden.

Konkrete Vorgaben wie die Kriminalität auf Null gesenkt werden soll, macht die EU-Kommission den Mitgliedsländern nicht, auch spezielle Maßnahmen werden nicht verlangt.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Warum nur Europa? Wir hatten mal einen echten Visionär, der für nicht weniger als die Welt geplant hat.

Anonym hat gesagt…

der für nicht weniger als die Welt ...

Und angefangen hat er mit dem grundlosen Überfall auf das friedliche Polen. Dann noch die etlichen Friedensangebote der Alliierten - bis Ende 1939 - höhnisch verachtet.
Manchmal bin ich sehr müde, nur noch müde ...

Anonym hat gesagt…

Ganz unbemerkt ist jetzt auch ein Wegschauverbot inkraftgetreten https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/steinmeier-fordert-einsatz-gegen-rechtsextreme-netzwerke-16972407.html

Die Anmerkung hat gesagt…

Das Wegschauverbot gilt laut Manuskript nur in Polizeikreisen.