Montag, 21. Dezember 2009

Apothekenrundschau statt Afghanistan

Nach dem ARD-„Bericht aus Berlin“ hat nun auch das Magazin „Stern“ berichtet, dass der ehemalige beinahe-Kanzler Walter Steinmeier (SPD) bereits kurz nach dem umstrittenen Luftangriff auf Taliban-Kämpfer im afghanischen Kundus über den Tod von Zivilisten informiert gewesen sein muss. Der derzeitige SPD-Fraktionschef im Bundestag soll einem geheimen Bericht zufolge, der PPQ vorliegt, dabei gesehen worden sein, wie er am Tag nach dem Angriff eine Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt" las, in der über zivile Opfer des Luftschlages berichtet wurde.

Bislang hatte Steinmeier wie seinerzeit bei den US-Folterflügen über Deutschland mit Nachdruck darauf beharrt, dass er niemals Zeitung lese und deshalb auch nichts von eventuellen zivilen Kollateralschäden des Vorgehens gegen Taliban-Kämpfer habe wissen können. Kenntnis über den Verdacht habe er vielmehr erst erlangt, als er am Rande einer Fernsehratesendung zu den "Menschen des Jahres", zu der er noch als kommender neuer Kanzler der Bundesrepublik eingeladen worden sei, von einem Maskenbildner auf den Vorfall angesprochen wurde. Erkundigungen seinerseits hätten dann erbracht, dass er wie immer nichts gewusst habe.

Dies habe er auch seinem neuen Parteichef Sigmar Gabriel so in die Hand versprochen und deshalb bleibe es jetzt dabei. Auch Gabriel habe in diesem Zusammenhang unter vier Augen versichert, dass er Anfang September keine Zeitung gelesen habe. Er habe die "Welt" nicht abonniert und komme auch nicht dazu, andere Zeitschriften zu lesen, da er zuerst einmal Ordnung in die Reihen der SPD bringen müsse. Auch im Wartezimmer seiner Zahnärztin in Magdeburg habe nur eine alte "Apothekenrundschau" gelegen, in der habe er aber "nur geblättert, ohne den Inhalt wirklich wahrzunehmen". Sigmar Gabriel ist inzwischen mit der Zahnärztin zusammengezogen, dies diene aber nicht dem Zweck, eventuelle Kenntnisse über Kundus zu verschleiern, sondern sei "einfach Liebe". "Als Ärztin des Parteivorsitzenden", hieß es in SPD-Kreisen, "hätte sie sich sowieso auf ihre ärztliche Schweigepflicht berufen können."

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