Montag, 22. August 2016

Hassmeldestelle kämpft gegen Internethetze

Mit einer neuen Hassmeldestelle für Schmuddelposts und Hetzbotschaften greift das Bundesblogampelamt (BBAA) im mecklenburgischen Warin in den Kampf gegen Miesmacher und Kritikaster ein. Um die Wirksamkeit der Meldefunktion zu erhöhen und es Usern einfacher zu machen, Hetze, Hass und Zweifel zu melden, die ihnen im Internet begegnen, setzen die Programmierer des BBAA dabei auf eine neue technische Lösung: Der Meldebutton für zweifelhafte Inhalte kann wie ein Facebook-Like-Button auf jeder Internetseite eingebunden werden. Drückt ihn ein Nutzer, weil er auf verstörende, abweichende oder hassende Inhalte gestoßen ist, wird die Meldung direkt an die Meinungsfreiheitsschutzabteilung beim BBAA weitergeleitet, wo speziell ausgebildete Mitarbeiter entscheiden, ob gelöscht, gesperrt oder direkt ein Hausdurchsuchungskommando zum Urheber des betreffenden Internetkommentars losgeschickt wird.

Eine besondere Erleichterung verspricht der Hassmeldebutton für Menschen zu werden, die besonders häufig und besonders scharf bedroht werden. Sachsens Grünen-Landeschef Jürgen Kasek etwa musste zuletzt allein an einem einzigen Tag mehr als 200 Internetnutzer beim Operativen Abwehrzentrum der Polizei (OAZ) anzeigen, weil er nach eigenem Empfinden verbal angegriffen wurde. Dies gilt nach letzter Rechtssprechung als schlüssiger Beweis für Hetze, Hass und Zweifel.

Kasek selbst hat die über ihm ausgeschütteten Kübel Unrat genau geordnet. Weit über 80 Sachverhalte wegen übler Nachrede sowie 74 Fälle von Beleidigung hat Kasek er gezählt, dazu kommen 36 Fälle von Bedrohung, 40 öffentliche Aufrufe zu Straftaten und 18 Androhungen von Straftaten ihm gegenüber sowie 20 Fälle von Verleumdung und 13 Fälle von Volksverhetzung. Viele davon seien erst entdeckt worden, als er mit Hilfe von Unterstützern in den sozialen Netzwerken danach gesucht habe, so der Grünen-Politiker. Die Postings stammen aus E-Mails, von Facebook und Twitter aber auch aus Kommentarspalten. Viele der Verfasser hätten sogar unter ihrem vermeintlichen Klarnamen gepostet, so dass der Meinungsschutz nun relativ schnell und unproblematisch gegen sie vorgehen könne.

Einfacher für Beleidigte, Bedrohte und von Hass Betroffene wird es dann ab kommendem Monat. Wenn der Hassmeldebutton scharf geschaltet ist, soll mit Hilfe einer EU-Verordnung eine europaweite Einbindepflicht erlassen werden. Dann könnte jedermann auf jeder beliebigen Internetseite sofort aktiv werden, wenn ihm fragwürdige oder zweifelhafte Inhalte begegnen.


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es wird Zeit, den Zugang zu den angeblich sozialen Netzwerken zu beschränken. Es spricht selbstverständlich nichts gegen einen generellen Zugang zum Internet für alle Bürger, der aber zunächst nur die Seiten wichtiger Online-Versandhändler und als zuverlässig zertifizierte Informations- und Pornoplattformen umfassen sollte.
Zum Wohle der Bevölkerung sollten andere Bereiche des Netzes nur bei Nachweis eines beruflichen Bedürfnisses widerruflich freigegeben werden, wobei je nach angegebenem Zweck die Zugänge in Themengruppen aufgeteilt sein müssten, um Überforderungen des Urteilsvermögens der Nutzerinnen und Nutzer auszuschließen.
Die für die Bevölkerung wichtige Teilhabe am öffentlichen Diskurs kann über die Leserbriefseiten der Zeitungen und Zeitschriften oder per direkter Mitteilung an zuständige Ämter sichergestellt werden.

Kurt hat gesagt…

@ppq
Der Leipziger Räuberhauptmann Ka(ra)seck kann das aber einschätzen. Der ist Rechtsanwalt von Beruf. Und so macht er das, was alle Rechtsanwälte in prekärer Beschäftigung tun. Sie sitzen den ganzen Tag vorm Rechner und surfen durchs Internet auf der Suche nach Abmahnmöglichkeiten. Seit er die ersten Einnahmen aus Verleumndungsklagen hatte, hatte er Blut geleckt und will mehr.

@anonym
Deine Beschreibung des Internetzugangs ist der richtige Weg. Praktisch gelöst wird das durch den Chip im Personalausweis und dem dazugehörigen zwischengeschalteten Gerät am Rechner. Dadurch ist auch eine gerechte, personengenaue Abrechnung der Internetnutzung möglich.
So ähnlich wurde das schon im Roman "Polyplay" von Marcus Hammerschmitt beschrieben.

Gernot hat gesagt…

"zuverlässig zertifizierte Informations- und Pornoplattformen"

Keine Sorge, Letztere werden selbst dann verboten, wenn sie eine NPD-nahe Darstellerin kündigen, aber nicht wegen Krankheit oder so, sondern wegen NPD-Nähe, und die darf man als Pornodarstellerin nicht haben.
Da sich niemand traut, dagegen aufzulöcken, kommen Pornographie-Verbote (und wegen P. nötige Überwaschungsmaßnahmen) immer als erste.

Pornographie ist der Kanarienvogel in den Kohlenzechen der freien Meinungsäußerung.

http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2015/01/pornography-canary-coal-mine-free-speech.jpg

Anonym hat gesagt…

krautchan.net

kennt keine Zensur

Carl Gustaf hat gesagt…

Das gab es ja gestern tatsächlich mal ein mutiges Urteil in der Cause Gina-Lisa Lohfink, wo eine Richterin (sic!) es schaffte, zwischen PR und strafwürdiges Verhalten sauber zu differenzieren.
Runtergebrochen auf die ganze Hatespeech-Debatte wünsch ich mir deswegen auch dort einmal ein ähnlich mutiges Urteil oder eine klare Ansage.
Meine Großoma pflegt mir bei bester Gelegenheit immer zu sagen, daß "Scheiße Fliegen anzieht". Das war ein klares Ursache-Wirkung-Denken, was sie mir beigebracht hat.
Und so oder so ähnlich verhält es sich ja auch mit dieser ganzen Hatespeech-Kacke. Zuerst steht der Eintrag des Gutewichts (z.B. von Julia Schramm), bevor die ganze Bösewichte antworten. Es handelt sich als quasi um Scheiße, die immer und immer wieder Fliegen anzieht.
Und so kann ein Urteil, welches qua gesunden Menschenverstandes getroffen wird, auch nur lauten: "wer keine Fliegen mag, der soll nicht öffentlich in die Gegend scheißen".

PS: Man möge mir meine französische Wortwahl etwas verzeihen.