Dienstag, 30. November 2021

Bundesverfassungsgericht: Hausarrest ist Menschenrecht

Als hätte man es ahnen können nach dem Vorbereitungstreffen in Berlin, dem langen Schweigen und der Ankündigung des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth, Grundrechte gegeneinander abwiegen zu wollen, bis notwendige Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, wie sie  mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verhängt worden waren, weit genug in der Vergangenheit liegen, um rückblickend sagen zu können: Ja, das durfte der Staat nicht nur, das musste die Politik so entscheiden. Es war zum Besten aller, also kein Grund zur Beschwerde.  

Und das war gut so

Zwar griffen die angeordneten Kontaktbeschränkungen in das Familiengrundrecht und die Ehegestaltungsfreiheit, auch das unveräußerliche Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wurde eingeschränkt. Aber, so die Richter in Karlsruhe, alle diese bis zum Mai 2020 kaum vorstellbaren Grundrechtseingriffe waren nicht nur formell verfassungsgemäß, sondern sie verletzten nicht einmal die verfassungsrechtliche Gewährleistung individuellen Rechtsschutzes der Betroffenen und missachteten auch nicht "die aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung resultierenden Grenzen für die Handlungsformenwahl des Gesetzgebers".

Im Grunde genommen hatten die Mütter und Väter, so das BVerfG, das Grundgesetz für den Fall einer Pandemie  wohlweislich von vornherein um die Möglichkeit herum geschrieben, mit Hilfe des Infektionsschutzgesetzes durch den Gesundheitsminister Verordnungen erlassen lassen zu können, um zu "verfassungsrechtlich legitimen Zwecken" (BVerfG) in verfassungsrechtliche garantierte Rechte eingreifen und sie bei Bedarf auch für aufgehoben erklären zu können.

Nur seine Pflicht

Der Gesetzgeber habe all das "in Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten" getan, eine Prüfung, ob er dafür "hinreichend tragfähige Grundlagen" gehabt habe - etwa für die Anweisung, das Haus nachts nicht mehr allein verlassen zu dürfen oder Verwandte nur noch einzeln besuchen zu können - habe ergeben, dass dem so gewesen sein müsse. Da der Bundestag, der die Pandemiegesetze verabschiedet hatte,  ausweislich ihrer Begründung beabsichtigte, "insbesondere Leben und Gesundheit zu schützen", sei es ihm erlaubt gewesen, "effektive Maßnahmen zur Reduzierung von zwischenmenschlichen Kontakten" zu verhängen. Damit sei er nur seiner Pflicht nachgekommen, die körperliche Unversehrtheit und  Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger über eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch eine Überlastung des Gesundheitssystems zu schützen.

Als er damit begann, darauf gehen die Richterinnen und Richter  nicht gesondert ein, galt der ganze Kampf der Republik einer Kontaktnachverfolgung, um die Inzidenzen unter 50 zu halten. Alles darüber  drohte alles zu zerstören "was wir schon erreicht haben" (Jens Spahn). Alles darüber war damit auch nach Ansicht der Karlsruher Richter "im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, durch die gesetzliche Regelung den Gesetzeszweck zu erreichen", auch wenn es "Unklarheiten in der Bewertung von Tatsachen" gegeben habe. "Auf tragfähiger Grundlage beruht auch die Regelungstechnik, die Geltung der Kontaktbeschränkungen an das Überschreiten des Schwellenwerts einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 zu knüpfen", urteilt die Kammer an einem Tag, an dem die Inzidenz bei 462 liegt.

Vergebliche Angriffe

Damals aber, im Mai 2020, waren die jetzt von zahlreichen Klägern angegriffenen Kontaktbeschränkungen "als Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich". Bei vierfach üblerer Lage, gemessen an den Indikatoren, die den Gesetzgeber seinerzeit veranlasste, einen Bundeslockdown auszurufen, ist das nicht mehr nötig. 

Dabei wären Kontaktbeschränkungen nach dem Urteilsspruch nur verfassungswidrig, "wenn andere, in der Wirksamkeit den Kontaktbeschränkungen in ihrer konkreten Gestalt eindeutig gleiche, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark einschränkende Mittel zur Verfügung" stünden, bei denen der Gesetzgeber annehmen könne, dass sie "gleich wirksam wie die angeordneten Kontaktbeschränkungen" seien. Auch für die Anweisungen zum Hausarrest, die Millionen daran hinderten, ihre Wohnungen zu verlassen, gilt dasselbe: Zwar gewähre das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG eine körperliche Bewegungsfreiheit, die vor staatlichen Eingriffen sicher sei." Diese Freizügkeit im Bundesgebiet, wie sie die Väter und Mütter des Grundgesetzes nannten, gewährleistet allerdings von vornherein nicht die Befugnis, sich unbegrenzt und überall hin bewegen zu können". 

Vorsicht  ist verfassungsmäßig

Der Staat habe nicht genau wissen können, was die Menschen täten, gingen sie aus dem Haus. Würden sie die Masken absetzen wie beim CDU-Parteitag? Würden sie den grundgesetzliche gebotenen Abstand vernachlässigen? Dass scharfe Kontrollen "aber zur Abend- und Nachtzeit und im privaten Rückzugsbereich nur eingeschränkt durchsetzbar" seien, so Karlsruhe, erlaube es dem Gesetzgeber, sich für einen Generalverdacht zu entscheiden und "solche Zusammenkünfte von vornherein über vergleichsweise einfach zu kontrollierende Ausgangsbeschränkungen zu reduzieren".


 


17 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Diese Entscheidung zugrunde gelegt, hieße das, daß deutsche Menschen weitestgehend illegal sind oder illegal leben, oder wie auch immer.

Ich habe keine Ahnung, wie solche Hirne ticken, aber ticken tun sie.

Der Kretschmer mit seinem Geblöke genauso.
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EIN FEUERWERK ZU SILVESTER?

Sachsens MP Kretschmer für Böllerverbot
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Der muß doch innerlich schon regelrecht verfault sein, daß er nur noch in der Kategorie Verbieten zu labern imstande ist.

Ich weiß nur eines. Wir dürfen dieser species, die Menschen das Leben, den Frohsinn, die Gemütlichkeit verbieten und vermiesen will, nicht durchkommen lassen, so sehr der homo politicus auch in seinem Innern verwest ist und dementsprechend.

Anonym hat gesagt…

Wenn sich die Demokraten in zwei der Staatsgewalten plus deutsche demokratische Presse einig sind, kann die dritte Staatsgewalt nicht aus der Reihe tanzen. So funktioniert Demokratie nicht.

Die Mächtigen machen dann oft, was sie wollen. Zum Beispiel nehmen sie Dinge, sperren Menschen ein oder töten sie sogar. Deshalb gab es früher in Deutschland viel Gewalt. Deshalb gibt es in anderen Staaten auch heute noch viel Gewalt.
Damit dies nicht geschieht, soll dies beachtet werden:
Nicht nur einer oder eine kleine Gruppe bestimmt über die Staatsgewalt.
Die Staatsgewalt wird in drei Teile aufgeteilt. Es gibt eine Gewaltenteilung.


Was für ein Glück!
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249931/gewaltenteilung

Anonym hat gesagt…

Ein Mann, der seine eigenen(?) Schamhaare auf seinem Kopf trägt, ist genau was?

Tempranillo hat gesagt…

Hallo PPQ,

das BVG hat im Sinne der Demokratie und ihrer Grundwerte entschieden, die über allem stehen, was in Verfassung, Grundgesetz, Straf- und Zivilrecht geschrieben sein mag. Das ist letztlich nur Papier.

Was alleine zählt, wenn es hart auf hart kommt, ist der oberste Grundwert der Demokratie, die Errichtung eines Weltstaats mit Hauptstadt Jerusalem (Jacques Attali). Diesem Ziel ist alles andere bedingungslos untergeordnet, auch Dein und mein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben.

Wenn Du meine früheren Beiträge im Gelben Forum verfolgt hast, wirst Du Dich vielleicht noch daran erinnern, daß ich diese Entwicklung schon vor Jahren vorhergesagt habe.

Es wäre ein sehr interessantes Unterfangen, herauszufinden, wo genau die wahren Gesetze der Demokratie niedergeschrieben sind. In Menschenrechten, Verfassungen, Grundgesetz und sonstigem Phrasenklimbim stehen sie nicht. Ein kleiner Hinweis, es sind uralte religiöse Schriften, die sogar den Wahnsinn der Genderisierung vorwegnehmen.

Anonym hat gesagt…

http://www.henryckliu.com/page105.html

Die Anmerkung hat gesagt…

@Perückenmacher

Unter dem roten Hut ist die Facharbeit und deren Wert nicht erkennbar. Was genau er trug, läßt sich so nicht eruieren.

MfG
Oliver K. Alkofe

Hase, Du bleibst hier.... hat gesagt…

Also, als unterdrückter Bürger dieser Bananenrepublik ist es mir auch alles Banane. Maximal abzocken ist das Gebot. Danke dafür an die Zivilgesellschaft.

Ende der Durchsage.

Anonym hat gesagt…

Blogger Die Anmerkung hat gesagt...
@Perückenmacher
Unter dem roten Hut ist die Facharbeit ---
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Ergibt keinen rechten Sinn, es sei denn, der Blogwart war hier zu schnell mit dem Wegputzen, wie er auch manchmal zu langsam ist. (Nicht als Vorwurf aufzufassen: nackte, kalte Sachlichkeit.)

Die Anmerkung hat gesagt…

@anonym

Noch wurde hier nichts geblogwartet. Die Frage nach dem Kopfschmuckträger habe ich nach bestem Kenntnisstand beantwortet.

ppq hat gesagt…

man muss manchmal auch lange runden mit dem hund gehen. dann hat der löschfinger pause.

Anonym hat gesagt…

Ist wurst, ein normaler Mensch versteht bei diesem ständigen Geraune der 'Wissenden' eh nur Bahnhof. Sie verstehen sich ja nichtmal mehr gegenseitig.

Die Anmerkung hat gesagt…

Im dritten Kommentar wird eine einfache Frage gestellt.

Die habe ich beantwortet. Nach bestem Kenntnisstand.

Das ist weder Geraune, noch "wissend", aber in beiderseitigem Verständnis.

So scher ist das alles nicht.

Kreuzweis hat gesagt…

Die Intelligenz der Deutschen besteht besonders darin, sich in Wolkenkuckucksheimen gemütlich einzurichten. Sogar Quer- und Freidenker bauen auf Begrifflichkeiten, die der Feind aufgestellt hat.
So ist die BRD, genau besehen, nicht "Deutschland", sondern Feindstaat Deutschlands und das "Bundesverfassungsgerücht" legt keine Verfassung aus, sondern ein - zigmal verschlimmertes - Grundgesetz, welches der Feind mal lizenziert hat. Worüber jammert man da eigentlich?

In einem spannenden Interview erklärt Peter Reinhardt die völkerrechtliche verfasstheit "Deutschlands" und das "Grundgesetz" kein zufälliges Wort ist - und mehr ...
( YT v=yOsWAdaUdN4 )

Zum Trost kann gereichen, daß andere Länder Verfassungen haben und dennoch ähnlich am Ar*** gekniffen sind.

Jodel hat gesagt…

Das Ermächtigungsgesetz von anno dazumal hätte man nicht schöner rechtfertigen können.

Das zeigt wieder einmal, dass Papier und Paragraphen geduldig sind. Mit der selben Verfassung kann man eine Musterdemokratie oder einen totalitären Staat betreiben. Es sind immer Menschen, nie Gesetze, welche jeder auslegen kann wie er will, die der Übergriffigkeit des Staates Einhalt gebieten müssen. Die Menschen mit Rückgrat wurden bei uns aber über die letzten Jahrzehnte weggezüchtet. Für opportunistische Politikerseelen gilt dies noch umso mehr.

Man kann Frau Merkel und Kollegen zur Auswahl von Herrn Harbarth nur gratulieren. So ein Mann an der richtigen Stelle platziert ist Gold wert. Andererseits könnte solche Urteile auch jeder x-beliebige Humpty Dumpty für deutlich weniger Verdienst fällen.

Anonym hat gesagt…

re gez Fönix : Merz ,Röttgen und Braun schwadronieren .

die antrainierte Weinerlichkeit des Rektalassistenten Dr. Braun wirkt so aufrichtig wie Schlangenlederimitat

Anonym hat gesagt…

So ist die BRD, genau besehen, nicht "Deutschland", sondern Feindstaat Deutschlands und das "Bundesverfassungsgerücht" legt keine Verfassung aus ...

Sehr richtig. - Gurgeln nach 2+4 Vertrag führt zuerst zur Bimbeszentrale für politische Verblödung ...
Und die angeblichen oder wirklichen Zusatzvereinbarungen dazu ziehen einem wirklich die Socken aus. Grundsätzlich könnten die hier auch ohne vorgeschobenen Grund jeden, wirklich jeden, komplett enteignen, ins Loch stecken oder an die Wand stellen. Völliger Freibrief.
Nun dachte ich in meiner Einfalt, solches wäre nur für den sehr unwahrscheinlichen Fall vorgesehen, daß "wir" ernsthaft aufmucken würden. Nö, das geht auch so.

dumm michel hat gesagt…

hallöchen ppq!

eigentlich weisst du es wie alle anderen gelben doch auch, wie extrem wichtig die genaue wortwahl und bezeichnung ist ;-)

die chimäre im grössten lügengebilde auf staatlicher ebene auf diesem idiocracy planeten sollte ja bekannt sein.
deshalb MÜSSEN auch die korrekten begrifflichkeiten gewählt werden:

BUNDES GRUNDGESETZ GERICHT muss es korrekt heissen!

ebenso wenig kann in dieser staatlichen simulation irgendetwas "verfassungsgemäss" sein, absolut UNMÖGLICH.
das rote staatsschmarotzende gesindel ist sich dessen nur zu gut bewusst, weshalb es solch "richterliche" (gibt es in der BRiD leider nicht!) ergüsse überhaupt erst ermöglichen und das war, wie du weisst ja erst der anfang.
wenn es dann in absehbarer zeit ans eingemachte geht, werden wir weiterhin staunen, was diese rückgratlosen verräter noch so alles rechtens machen werden!

liebe grüsse und alles jute

dumm michel