Montag, 31. Dezember 2007

Gesinnungstest im Kamin

Als die vom Großkapital gerade ins Amt gehievte Hitlerregierung im Jahr 1935 die Gewerbeordnung änderte und allen Schornsteinfegern "Kehrbezirke" zuordnete, konnte sie nicht ahnen, dass Weltkriege verloren werden würden, der Kehrbezirk aber in Ewigkeit bleiben dürfen wird. Doch es kam so: Am 13. April 1935 erblickte das Gesetz im Reichsgesetzblatt S. 508 das Licht der Welt, Deutschlands Schornsteinfeger freuen sich seitdem über eine niemals versiegende Geldquelle, denn Hausbesitzer müssen für den jährlichen prüfenden Blick des Schwarzen mannes zahlen, ob sie wollen oder nicht.

So hat es sich der Führerstaat ausgedacht, so hält es die Demokratie bis heute. Und wenn ein Nazi vom Nazigesetz profitieren will, wie im Fall des Naumburger Schornsteinfegers, der in seiner Freizeit für die NPD Parlamentsareit macht, dann fahren tapfere Männer wie der sachsen-anhaltinische Wirtschaftsminister Reiner Haseloff schwere Geschütze auf: Das Nazi-Kehrrecht im Kamin ist nicht für Nazis, Schornsteinfeger, die mitverdienen wollen, müssen zum Gesinnungstest oder sich und ihren Angestellten einen anderen Broterwerb suchen.

So wendet sich alles zum Besseren auf der Welt: Als das Gesetz in Kraft trat, waren es noch kommunistische und sozialdemokratische Kaminkehrer, die keinen Bezirk abbekamen oder ihn später verloren.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Infos zum Schornsteinfeger-Problem:

Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern
Portal : www.kontra-schornsteinfeger.de - Forum: www.schornsteinfeger-ko.de