Samstag, 1. Februar 2014

Bundesregierung verabschiedet sich von Grundgesetz

Die umstrittene Extremismusklausel, die staatlich geförderten Initiativen gegen Extremismus bislang ein schriftliches Bekenntnis zum Grundgesetz abverlangte, soll wegfallen. Darauf haben sich Familienministerin Manuela Schwesig und Bundesinnenminister Thomas de Maizière geeinigt. Demnach müssen Bewegungen, die sich gegen Extremisten engagieren, künftig nicht mehr ausdrücklich versichern, auf dem Boden der Verfassung zu stehen, um Fördermittel für den Kampf gegen mögliche Verfassungsfeinde zu erhalten. Für die Förderung soll es künftig reichen, die Demokratieerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Nötig ist zudem und die Unterschrift eines Bevollmächtigten, der die Bezugsberechtigten kennt. Im Zuwendungsbescheid, der bei der Förderstelle verbleibt und als Kopie bei einer Bank der Wahl des Förderberechtigten hinterlegt wird, sei damit "klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen, die erklärt haben, extremistisch zu sein", teilten Schwesig und de Maizière mit.

In einem Begleitschreiben werde zudem darauf hingewiesen, dass die Anforderungen auch für Projektpartner gelten, die künftig schwören müssen, unextremistisch zu sein. Damit werde erreicht, "dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt", hieß es. Die Extremismusklausel war 2011 von der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden, um Extremisten am Kampf gegen Extremismus zu hindern. Demnach müssen sich Initiativen, Organisationen und Vereine, die sich dem Kampf gegen politischen Extremismus gewidmet haben und dafür staatliche Unterstützung bekommen, schriftlich zur Verfassung bekennen. Damit sollte unter anderem verhindert werden, dass Rechtsextremisten Geld vom Staat bekommen, das sie hätten verwenden können, um gegen Linksextremismus vorzugehen.

Vereine, die oft eigens zum Kampf gegen den Extremismus gegründet worden waren, hatten sich gegen einen solchen Treueschwur verwahrt. Hier zeige sich ein generelles Misstrauen, bemängelte die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane. Wer gegen Extremismus kämpfe, könne kein Extremist sein, wer kein Extremist sei, stehe natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes. Die langwierige Auseinandersetzung um die Klausel habe die Extreme gestärkte und für Verunsicherung gesorgt. Nachdem das Innenministerium extrem lange an der Klausel festgehalten hat, sei der Weg nun wieder frei für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

2 Kommentare:

Cordt hat gesagt…

wikipedia kommentiert dazu mit Quellenangabe: "Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verfügte Schwesig durch einen Erlass, dass die Verfassungstreue der Mitarbeiter von Kindertagesstätten überprüft werde und gewährleistet sein müsse."

Anonym hat gesagt…

in Hamburg wird das neue revolutionäre Subjekt , der analanatolische Homomigrant von linksextremistischen Kindern der nutzlosen Mittelschicht umfassend betreut ( Deutsch : Anne Frank ; Politik : der böse Deutsche ; Geschichte : die bösen Deutschen ) .

Das Resultat dieser Pädagogik : lernunfähige Konsumspackos