Samstag, 1. Dezember 2012

Als deutsche Medien mal das Internet löschten

„Das Video vom sogenannten Punk-Gebet der Kreml-kritischen russischen Band Pussy Riot muss auf Anordnung der russischen Justiz aus dem Internet verschwinden“, meldet die nicht einmal staatliche Nachrichtenagentur AP – und etwa 132 deutsche Qualitätsmedienhäuser sind umstandslos bereit, das Märchen weiterzuerzählen. Schließlich habe „ein Moskauer Gericht angeordnet, den Clip von sämtlichen Seiten zu löschen“, wie die „Welt“ qualitätsjournalistisch frei aus dem Russischen übersetzt.

Dort ist in Wirklichkeit natürlich nicht die Rede davon, dass das „Punk-Gebet“ „gelöscht“ werden und „aus dem Internet“ verschwinden müsse. Die russischen Richter haben vielmehr getan, was deutsche Richter alljährlich mehr als 1000 mal tun – sie ordneten an, dass Youtube wie auch alle anderen bekannten Videoplattformen aufgefordert werden sollen, den angeblich extremistischen Clip für Nutzer aus Russland zu sperren. Das von Moskauer Zeitungen für die Wiedergabe des Gerichtsbeschlusses verwendete „banned“ oder "classified" heißt nämlich sperren oder "einstufen", aber eben nicht löschen.

Ob sich Youtube daran hält, ist angesichts der drohenden Strafen eher offen: Nach dem russischen Gesetz gegen “extremistische Internet-Inhalte” drohen bei Verstößen Ordnungsstrafen von 32 bis 97 Dollar für Privatpersonen und bis zu 3.220 Dollar für Firmen.

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