Freitag, 8. November 2013

Neue Chance für schwulen Snowden

Überraschende Wendung im weltweit vielbeachteten Fall um den Whistleblower Edward Snowden: Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, das Homosexuellen zwingend Asyl in der EU gewährt werden muss, wenn ihnen in ihren Herkunftsländern Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen drohen, hat Snowden sich in Moskau als homosexuell geoutet. In den nächsten Tagen, so der Anwalt des zur Zeit in Rußland geduldeten ehemaligen NSA-Mitarbeiters, werde Snowden einen Asylantrag in Berlin stellen, der dann aufgrund der EuGH-Entscheidung schnell und unbürokratisch genehmigt werde. In Moskau, wo der staatenlose ehemalige Amerikaner sich derzeit aufhält, drohe ihm nach seinem Outing nach übereinstimmenden Medienberichten in allen großen deutschen Zeitungen und Fernsehsendern wegen der verschärften schwulenfeindlichen Gesetze eine Verfolgung durch die Justiz, deshalb wolle er in Zukunft in Deutschland leben.

Die Bundesregierung, die politisches Asyl für Snowden bisher unter Verweis auf Artikel 16a des Grundgesetzes abgelehnt hatte, um das Verhältnis zu Amerika nicht weiter zu belasten, das von GG-Artikel 16x besonders geschützt wird, gerät damit erneut unter Druck. Die Luxemburger Richter hatten festgelegt, dass Homosexuelle eine "soziale Gruppe" im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Die sexuelle Ausrichtung sei ein so bedeutsames Merkmal für die Identität eines Menschen, dass er nicht gezwungen werden könne, diese vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Zielten strafrechtliche Bestimmungen speziell auf Homosexuelle ab, müssten sie daher als eine "soziale Gruppe" angesehen werden, "die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird".

Laut Urteil ist die Androhung von Strafen allein allerdings noch kein für eine Gewährung von Asyl ausreichender Eingriff in die Grundrechte von Homosexuellen. Schutz vor Verfolgung müssen EU-Mitgliedstaaten Verfolgten erst dann gewähren, wenn Freiheitsstrafen in den jeweiligen Herkunftsländern auch "tatsächlich verhängt werden". Im Fall Edward Snowden ist diese Voraussetzung gegeben: Der Amerikaner gilt seit seiner Enthüllung des größten Geheimdienstskandals aller Zeiten als Berühmtheit, ein von ihm öffentlich gemachtes Outing fiele damit direkt unter das von der Duma im Sommer verabschiedete Gesetz gegen „Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Orientierungen unter Minderjährigen“.

10 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das Traurige ist, daß die neue Rechtsprechung für Russland wahrscheinlich keine Anwendung findet, weil dort die Homosexualität selbst weiterhin nicht unter Strafe gestellt ist: http://mosereien.wordpress.com/2013/11/08/eugh-asylrecht-homosexuelle/

ppq hat gesagt…

das hilft ihm doch weiter, denn dann müsste er nicht mal schwul sein, um verfolgt zu werden

Steuersklave Gnadenlos hat gesagt…

Sollte dieser Hochverräter nach Deutschland kommen, sollte er sich schnellstens seinen GenoSSen "Nie wieder Deutschland!" anschließen. Diese wiederum müssen sich verpflichten ihn mit richtig verdienten Geld, nix Staatsknete (!) zu alimentieren. Nach 14 Tagen wird er dann langsam verhungern, der Drecksack...

Die Anmerkung hat gesagt…

Das ist alles viel zu kompliziert. Herr Wagner bricht es auf den Sachverhalt runter, den auch die ganz Doofen verstehen.

Lieber Edward Snowden,

Darf ich Ihnen erklären, warum Sie kein Asyl in Deutschland bekommen.
Sie bekommen kein Asyl, weil wir Amerika sind. Wir sind es, seit Amerika uns vor den Nazis befreit hat.

Die Anmerkung hat gesagt…

Ich kaufe ein von. Von dem Nazi.

ppq hat gesagt…

anmerkung, so sieht es aus

Anonym hat gesagt…

Der Saufsack Wagner vom Tageblatt des Untermenschen aus dem Hause Springer bettelt ja seit Jahren darum, auf ungewöhnliche Weise gerichtet zu werden.
Näheres bei August von Villiers L'Isle-Adam, George Orwell, oder B.Traven.

Volker hat gesagt…

Der Snowden-Fall war schon von Grund auf nicht ganz konsistent. Und es sieht so aus, als wenn die jede Woche ne Schippe drauflegen.
Wie bei der Mannichl- und NSU-Story. Immer mehr Unmöglichkeiten servieren, mal sehen wann es der Menge auffällt.

Beim NSU-Dings haben die die Ermittlungen mit einem nicht mehr zu überbietendem Aufwand an Kräften und Mitteln geführt, und trotzdem leider so gar nicht gefunden. Um totale Abwesenheit von Beweisen zu "begründen", haben dies sich dann die angebliche Vernichtung von Beweismitteln ausgedacht. Der NSU war´s, aber wir können es nicht beweisen, weil irgendjemand, der für diese Straftat rätselhafterweise nicht bestraft wird, die Beweise geschreddert hat.

Komplementär dazu erfinden die im Snowden-Fall immer neue "Tatsachen", um nur irgendwie zu "begründen", wie es sein kann, dass dieser Wicht so viele Informationen rausschleppt.
Die Krönung dieser Schmierenkomodie heute in der WELT: Snowden hat 20 bis 25 Kollegen des NSA-Geheimdienstes zur Herausgabe ihrer Passwörter überredet und sich mit deren Login-Daten Zugang zu den Geheiminformationen beschafft.

Mannichl reloaded. Mehr gibt es zu diesem Humbug nicht zu sagen.
Und ich sehe mit Grauen, dass selbst überdurchschnittlich kluge Menschen auf diesen Stuss reinfallen.

Volker hat gesagt…

Korrektur

"Mannichl reloaded" stimmt nicht. Richtig muss es heißen:
Lorenzen reloaded.

Volker hat gesagt…

Jetzt hat das auch die Achse des Guten bemerkt

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/ein_schneemann_namens_snowden