Freitag, 2. Februar 2018

Linke Tasche, rechte Tasche: Kleines Karo als großer Steuerwurf

Kurz nach der Einigung auf eine Einigung beim Dissenz über die zukünftigen Einwanderungkontingente der einzelnen Parteien der künftigen Bundesregierung haben sich die Chefunterhändler von CDU, CSU und Teilen der SPD offenbar auch über weitgehende neue Steuerpläne von Union und SPD konkreter einigen können. Interne Berechnungen des Finanzministeriums zeigen, wer davon profitiert – und wer so gut wie gar nicht.

Wenn es ums Geld geht, kennen Finanzpolitiker keine Gnade. Es muss mehr sein, immer mehr, mehr Einnahmen, mehr Ausgaben, natürlich nur für Bildung und die Zukunft, aber auch mehr für Familien wird gern angeboten und ein Mehr an Investitionen, die möglichst sinnvoll zu sein haben, gehört ebenso zum guten Ton einer guten Koalitionsrunde. In den seit Monaten tagenden Berliner Verhandlungsrundenhaben sich die führendsten Finanzpolitiker von Union und SPD nun offenbar zumindest vorübergehend bis zum Wochenende auf weitreichende Verbesserungen bei der Besteuerung geeinigt, die Millionen Deutsche schon bald in ihrem Geldbeutel spüren werden. Damit bricht eine lichte Zeit für etliche Steuerzahler an, für die bereits nachgerechnet hat, wie genau sich das Täschchen künftig besser füllt.

Keine Änderung bei der Einkommenssteuer


Der größte und mutigste Schritt der drei Parteien besteht zweifelsohne darin, an der Einkommensteuer Union und SPD nichts zu ändern. Seit Jahren bereits versprachen alle Beteiligten, an der kalten Progression zu schrauben, um die ursprünglich nie geplante Überbesteuerung der Mittelklasse abzubauen. Aber nun verzichten SPD, CDU und CSU darauf, hier populistisch nachzuregeln. Stattdessen haben sie beschlossen, Arbeitnehmer künftig 0,5 Prozentpunkte weniger für die Krankenkasse zahlen zu lassen. der Betrag kommt dann wieder von den Arbeitgebern, also letztlich doch von den Arbeitnehmer, die entsprechend weniger verdienen.


Eine revolutionäre Reform, die Geld von der linken in die rechte Tasche verschiebt, die Staatseinnahmen aber unberührt lässt. Ebenso hält es die Koalition bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Hier wird eine Senkung angewiesen, so dass Arbeitnehmer nun weniger Sonderausgaben geltend machen können, wodurch die Steuereinnahmen steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Koalitionsparteien auch stabile Renten bei stabilen Beiträgen festgeschrieben.

Im kleinen Karo wird auch der Rest reformiert: Der Solidaritätszuschlags fällt ein wenig weg, je nachdem, ob man viel zahlt oder wenig. Wer gar nichts zahlt, ist weiter fein raus, er spart künftig stabile 100 Prozent. Minimal erhöht werden Kindergeld und Kinderfreibetrag, die aber weiter nicht mit dem Solizuschlag verrechnet werden dürfen. Nach den Zahlen des Bundesfinanzministeriums kann ein Single ohne Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen von 72.000 Euro für 2021 mit einer Entlastung von fast 1200 Euro im Jahr rechnen, wer keine Kinder hat, kommt auf 400 Euro, wer keine 400 Euro hat, verdient auch künftig brutto keine 84.000 Euro oder auch nur halb so viel.

Entlastung wächst mit sinkendem Einkommen



Weil die Soli-Last mit der zu zahlenden Einkommensteuer steigt, wächst die Entlastung mit dem Einkommen, wenn der Steuerzuschlag entfällt. Um diesen Effekt abzumildern, baut die Koalition in den Wegfall eine Wegfallbremse ein, die erst am Verhandlungstag von der Bundedsworthülsenfabrik (BWHF) in Berlin geliefert wurde. Hier sollen die oberen 10 Prozent der unteren Einkommen durch einen Wegfallwegfall erst später voll vom Soli-Wegfall profitieren. Vorerst bleiben sie ausgenommen, ebenso wie die Grenzeinkommensbezieher, denen ein harter Schnitt an der geplanten Freigrenze (erst kein Soli, dann volle Soli-Last) üppigen Nebenausgaben zu Gunsten des künftigen möglichen Finanzministers Martin Schulz bescheren würde.

Hier soll eine „Gleitzone“ eingezogen werden, die für Ledige mit Wohnsitz in Ostseenähe oder einer Mietwohnung mit Pferdestall bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.000 Euro beginnt und bis 76.353 Euro plus zwei Schachteln Zigaretten reicht. Das entsprechende Bruttoeinkommen erhöht sich hier automatisch um 10.211 Euro, sobald die zehn zieht, also ein Grenznutzen der Tragfähigkeit des Steuerbürgers erreicht ist.


In der Gleitzone ist die sogenannte Grenzbelastung damit extrem niedrig, weil der Spitzensteuersatz von 42 Prozent zwar greift, aber die Koalition durch eine kombinierte Sondersteuerrückerstattung und die im unteren Einkommensbereich entfallende Soli-Belastung für einen klugen Ausgleich sorgt. Das Bundesfinanzministerium kommt hier auf eine Grenzbelastung von 50,4 Prozent, das heißt, dass der Staat von jedem Euro mehr nur 50,40 Cent an das Finanzamt abliefern muss. Eine zügige Abschmelzung von angesammeltem Vermögen ist damit über wenige Jahre möglich. Problematisch sei die selektive Abschaffung nur für bestimmte Einkommensgruppen, die nicht als schonungsbedürftig gelten, weil sie auch nach der Kumulation zweier sozialer Steuerstaffeln noch genug Geld haben.


1 Kommentar:

Casper von Milz hat gesagt…

Welches angesammeltes Vermögen???