Samstag, 23. März 2019

Terrorkampf: EU will alles wissen

Das Volk will es doch auch! Privatsphäre ist vielen einfach zu gefährlich.
Rechter Terror, russische Trolle, AfD-Bots, die gegen völkerrechtlich nicht bindende Abkommen kämpfen, die rechtlich gesehen keine sind - die Eu steht fünf Monate vor der großen Wahlschlacht um die Zukunft des Kontinents unter Druck, härter gegen Fake News, Wahlbeeinflussung und kryptografische Verschlüsselungsverfahren bei der Nachrichtenübermittlung vorzugehen. Zudem müssen Kryptowährungen besser überwacht werden, weil sie tagtäglich zur Finanzierung von Anschlägen dienen. Und die Mitgliedsstaaten müssen schnell eine Lösung finden, wie sie übergreifend auch dort auf Kommunikationsinhalte zugreifen können, wo noch keine Hintertüren für Fahnder eingebaut wurden.

Es war nicht der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg, der dem EU-Parlament Beine machte. Aber er lieferte im Nachhinein ein gutes Argument dafür, warum sich ein Parlament, in dem 751 Abgeordnete sitzen, die jeden Tagungstag im Parlament mit 313 Euro zusätzlich zu ihren Diäten von rund 8.000 Euro monatlich vergütet bekommen, sich in einer Plenarsitzung mit einem Thema beschäftigen, das sie nichts angeht. Sicherheit ist Sache der Mitgliedstaaten, ebenso der Kampf gegen den Terrorismus und Sicherheit der Datennetze und Dienste der Kommunikationsanbieter oder das Erheben von Steuern. Dennoch zogen sich die Europa-Abgeordneten das Thema auf den Tisch und sie beauftragten die EU-Kommission, ein Gesetz zu "erwägen", dass in der EU tätige Kommunikationsplattformen verpflichten soll, Behörden Einblick in verschlüsselte Nachrichten zu geben, die ihre Kunden unter dem Deckmantel von in der Verfassung verbrieften Grundrechten miteinander austauschen.

Eine Forderung, mit der die meistenteils vor der Abwahl stehenden Volksvertreter auf Forderungen von Sicherheitsbehörden reagieren, die Inhalte von Mails oder Messenger-Nachrichten nicht mehr einfach mitlesen können, seit immer mehr Anbieter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten. Geheimdienste fordern daher schon lange neue gesetzliche Möglichkeiten, um ihre illegale Praxis der Missachtung des Postgeheimnisses wie bisher fortsetzen zu können. Die Bundesregierung hatte mit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) im vergangenen Jahr eigens eine Behörde gegründet, die mit einem Supercomputer zur Datenentschlüsselung das Kommunikationsgeheimnis aushebeln kann.

Datenverschlüsselung gilt in Kreisen des EU-Parlaments als Hilfsdienst für Terroristen und andere Feinde unserer Ordnung. Oft seien die Diensteanbieter "nicht gewillt" oder sogar nicht in der Lage, die verdächtige Kommunikation zu entschlüsseln. Daher solle Europol, so das stets auf eine Ausweitung der Macht der europäischen Institutionen zielende Kalkül der EU-Abgeordneten, sich auf Entschlüsselungsleistungen für alle Mitgliedsstaaten spezialisieren dürfen. Mit seiner Hilfe und ungebremst von - zum Beispiel - deutschen verfassungsrichtern könnten dann Staatsanwälte und Polizei überall in der EU auf Nachrichten auf WhatsApp und bei anderen Krypto-Messengern zugreifen.

Der Traum eines jeden Autoren von dystopischen Romanen. Auch die "Anonymität bestimmter Kryptowährungen" führt laut EU-Parlament nur dazu, dass diese "zunehmend für illegale Aktivitäten genutzt werden". Bitcoin & Co. würden verwendet, um Straftaten, Terrorismus und Geldwäsche durchzuführen, weshalb Europa in Gestalt der EU-Kommission künftig Möglichkeiten haben müsse, um Nutzer von elektronischen Geldbörsen, virtuellen Währungen und Prepaid-Karten, von Crowdfunding-Plattformen und von Online- und mobilen Zahlungssystemen überwachen zu können. Zu groß, so die Parlamentarier, sei die Gefahr des "Missbrauch von Crowdfunding in sozialen Medien für terroristische Zwecke".

Grundrechte, das war gestern, morgen wird schon ein Europa sein, das von Anti-Terror-Richtlinien, einem europaweiten Register für anerkannte „Hassprediger“ und Verordnungen geprägt wird, die die Ausbreitung von „terroristischen Inhalten“ im Internet verhindern, indem sie einen Generalverdacht postulieren, der die Meinungsfreiheit vorbeugend einschränkt. Wer meint, er sei zu Unrecht betroffen, kann sich ja beschweren.

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