Montag, 1. Februar 2021

Personenkennzahl: Sie zu binden, sie immer zu finden

So traurig begann die Einführung der Personenkennzahl in der DDR.


Näher ran an der Bürger, ihn besser im Blick gehalten, gerade in diesen unruhigen Zeiten, das war schon länger das Ziel zahlreicher Regierungsbestrebungen. Von der Mobilitätsüberwachung per Streckenradar über die Aufzeichnung aller Flugbewegungen, den Staatstrojaner, die Hassmeldepflicht für Meckerei im Netz und dem europaweiten Personenverfolgungssystem eCall zieht sich das Netz der  staatlichen Beobachtungsangebote immer enger zusammen. Längst bleibt schon keine Lebensregung mehr unbeobachtet, keine Zahlung unverfolgt, kein gegangener Weg mehr spurenlos. Wichtig gerade in Pandemiezeiten. 

Übergreifendes Ordnungsmerkmal 

Wie aber all die Daten all vielen befassten Behörden zuordnen, sammeln und strukturieren? Wie Hans Müller von Hans Müller unterscheiden und dafür sorgen, dass ein "übergreifendes Ordnungsmerkmal" verhindert, dass beim „verfahrensübergreifenden Identitätsmanagement“ (Innenministerium) bürgerliche Freiheiten wie die auf Anonymität erhalten bleiben? Seit Jahren bereits arbeitete die große Koalition in Berlin unangefochten von verfassungsrechtlichen Bedenken an der Einführung einer Datenbank, die künftig alle sogenannten "Grunddaten zu einer Person“ an zentraler Stelle speichern, prüfen, pflegen, aktualisieren und bereitstellen soll. 

Im Schatten der Pandemie, abgedeckt vom großen Impfkrieg, ist es nun endlich gelingen: Auf der Basis der bisherigen Steuer-ID , so hat es der Bundestag beschlossen, bekommt jeder Bundesbürger eine "Bürgernummer", über die in Zukunft 51 Behörden  aller Ebenen Zugriff auf die zu einer bestimmten Person gespeicherten Daten haben.  Die Zuordnung und Nutzung eines solchen "einheitlichen Personenkennzeichen" als umfassendes Identifikationsmerkmal hatte das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 für unzulässig erklärt - allerdings argumentieren CDU; CSU und SPD nun damit, dass es noch weit mehr als die 51 zugriffsberechtigten Behörden gebe, so dass von "umfassend" gar nicht die Rede sein könne.

Die neue Zahl des Tieres

Das Vorbild der nach einem Vorschlag der Bundesworthülsenfabrik (BWHF) vom Arbeitstitel "Bundesidentifikationszahl" kurz vor dem Bundestagsbeschluss noch ins bürgerfreundliche "Bürgernummer" umbenannten neuen "Zahl des Tieres" (Offenbarung des Johannes) ist die Personenkennzahl (PKZ), die in der ostdeutschen DDR zum 1. Januar 1970 eingeführt worden war. Über die PKZ bekam jeder DDR-Bürger eine einmalige und unverwechselbare Nummer, der in einer eigens zu diesem Zweck errichteten Zentralen Personendatenbank in Berlin-Biesdorf personenbezogene Daten zugeordnet wurden, über die sich die Lebensregungen aller SED-Untertanen nachvollziehen ließen.

Als der damalige Finanzminister Peer "eine amerikanische Krise" Steinbrück die Einführung einer Steuer-ID initiierte,  hatte der später als SPD-Kanzlerkandidat gescheiterte Spitzengenosse noch geschworen, dass eine Ausweitung der Speicherung oder der Zugriffsrechte anderer Behörden nicht geplant sei. Eine neue Qualität des digitalen Informationsaustauschs sowie der Vernetzungs- und Zugriffsmöglichkeiten entstehe mit der Datenbank auch nicht, da streng darauf geachtet werde, "dass nicht Missbrauch mit den gesammelten Informationen betrieben werden könne".

Die nun als "Bürgernummer" wiederbegründete Personenkennzahl (PKZ) unterscheidet sich im Aufbau denn auch grundsätzlich von der in der zweiten deutschen Diktatur  amtlich festgelegten Kennzahl für jeden Bürger der DDR. War die PKZ zwölfstellig, wobei die ersten sechs Stellen Auskunft über das Geburtsdatum, die 7. Stelle über das Geburtsjahrhundert und das Geschlecht gaben, kommt die neue Bürgernummer mit elf Ziffern aus. Unter den ersten zehn befindet sich dabei eine Zahl, die doppelt beziehungsweise dreifach vorkommt; die restlichen Ziffern sind unterschiedlich.

Bürgernummerrechner in Biesdorf

Strukturell hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die erste Ziffer nicht die Null sein darf. Zudem dient die elfte Zahl als sogenannte Prüfziffer. Die ermitteln Bürgernummerprüfzifferermittler, indem sie die erste Ziffer der zehnstelligen Nummer nach einer mathematischen Funktion berechnen, die den Rest aus einer Division zweier ganzer Zahlen benennt. Wenn das Ergebnis null beträgt, wird sie durch die Zahl zehn ersetzt und als „x“ abgespeichert. Hochmoderne Bürgernummerrechner in Berlin-Biesdorf verschlüsseln nach diesem Verfahren alle weiteren Zahlen, bis die endgültige Prüfziffer durch eine Substraktion elf mit y feststeht. Ist dieses Ergebnis gleich zehn, so ist die endgültige Prüfziffer die null. 

Kein Vergleich zur Sorglosigkeit, mit der die DDR ihre Personenkennzahlen vergab. Dort erhielten alle vor 1990 Geborenen die Ziffer 2 (männl.) oder 3 (weibl.) und die 1990 - 1999 Geborenen die Ziffer 4 (männl.) und 5 (weibl.). Die 8. bis zur 11. Stelle dienten einfach der Unterscheidung der an einem Tag Geborenen: 9999 numerische Möglichkeiten wurden aufgeteilt auf die Beurkundungsstellen, die Geburten bescheinigten. Mangels ausreichender elektronischer Rückmeldungsmöglichkeiten wurde den örtlichen Behörden vorab eine bestimmte Anzahl der vierstelligen Unterscheidungszahlen zugeordnet, so dass die Unterscheidungszahl an jedem Tag zweimal und an jedem weiteren Tag erneut vergeben werden konnte. Bei der 12. Stelle der PKZ handelte es sich ebenfalls um eine Prüfziffer, die sich aus allen vorhergehenden Ziffern errechnet und Fehler bei der Datenverarbeitung vermeiden helfen sollte.


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bernd hat schon viel gesehen.

Leseempfehlung für den Artikel bei Golem. Regierungsprosa für Kenner und Freunde immer gleicher Sprüche.

Anonym hat gesagt…

Strukturell hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die erste Ziffer nicht die Null sein darf. Zudem dient die elfte Zahl als sogenannte Prüfziffer. Die ermitteln Bürgernummerprüfzifferermittler, indem sie die erste Ziffer der zehnstelligen Nummer nach einer mathematischen Funktion berechnen, die den Rest aus einer Division zweier ganzer Zahlen benennt. Wenn das Ergebnis null beträgt, wird sie durch die Zahl zehn ersetzt und als „x“ abgespeichert. Hochmoderne Bürgernummerrechner in Berlin-Biesdorf verschlüsseln nach diesem Verfahren alle weiteren Zahlen, bis die endgültige Prüfziffer durch eine Substraktion elf mit y feststeht. Ist dieses Ergebnis gleich zehn, so ist die endgültige Prüfziffer die null.

Wie kann man so etwas schreiben ohne einen Knoten ins Gehirn zu bekommen. Ich habe es 3 mal gelesen und immer noch nicht verstanden. Ich kann also kein Bürgernummerprüfzifferermittler werden, Schade.

Anonym hat gesagt…

>Ich habe es 3 mal gelesen und immer noch nicht verstanden.

Der Algorithmus stammt vermutlich aus Merkels Dissertation.

Anonym hat gesagt…

erhält Frl. Merve Aydin ( IS Angestellte ) auch eine Prüfnummer ?

jetzt wo sie doch ihre beiden hochbegabten Kinder zurück in die graue Stadt der Ungläubigen gebracht hat ( Gysi grinst in die Kamera ) .

was wäre der Spiegel ohne clans und ohne is - nur ein öder Haufen Scheiße

Anonym hat gesagt…

Ich habe es 3 mal gelesen und immer noch nicht verstanden ...
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[190] St. Clou den 25. Juni 1721

. . . Ich habe mitt den zeittungen einen grossen brieff bekommen von dem postmeister von Bern, er heist Fischer von Reichenbach; aber sein stiehl ist mir gantz frembt, ich finde wörtter drinen, so ich nicht verstehe, alsz zum exempel: »Wir uns erfrachen dörffen thutt die von I. K. M.generalpost-verpachtern erst neuer dingen eingeführte francatur aller auswärtigen brieffschaften uns zu verahnlassen.« Dass ist ein doll geschreib in meinem sin, ich kans weder verstehen, noch begreiffen; das kan mich recht ungedultig machen ... Liselotte von der Pfalz -----
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Um ehrlich zu sein, ich habe ein paar Monate gebraucht, um das zu schnallen, lange her, und natürlich noch eine kleine Nebenbeschäftigung dabei.