Donnerstag, 20. Januar 2022

Karl Lauterbach: Oh, wunderbare Freiwilligkeit der Pflicht

 

Eine richtige Pflicht wäre es ja nicht, wenn man sie freiwillig erfüllte. Und von Zwang kann nicht geredet werden, wenn derjenige, der ihm unterliegt, am Ende aus freien Stücken sagt, ehe ich erst mit körperlicher Gewalt gezwungen werde, dann mache ich das lieber doch freiwillig. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat in der abflauenden Diskussion um die kommende Impfpflicht deutlich gemacht, dass es zwischen Zwang zum Piks und eigener Entscheidung einen grundlegenden Unterschied gibt: "Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft", sagt der derzeit beliebteste Sozialdemokrat, denn "selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich am Ende freiwillig impfen lässt". 

Freiwilligkeit als Pflichtübung, das hat eine beinahe schon philosophische Tiefe, die vond er Oberfläche aus kaum abzuschätzen ist. Pandemiedeutschland bricht zu Beginn des dritten Jahres der Seuche noch einmal in eine neue Phase auf: Das große Müssen wird zum Wollen, das kollektive Ich der Deutschen verwandelt neue Pflichten, über die in keinem Wahlkampf auch nur eine Silbe jenseits von "wird es nicht geben, niemals" gesprochen wurde, in ein kollektives Bedürfnis, individuelle, abweichende Ansichten hintanzustellen, um durch erzwungene Gefolgschaft aus freien Stücken Teil der Gesellschaft bleiben zu dürfen.

All die deutschen Freiwilligenarmeen

Von einer Zwangsimpfung kann da "keine Rede sein" wie die hauptstädtische Taz zuvor schon festgestellt hatte. Wie Wehrmacht und die NVA, aber auch die frühere Bundeswehr zu hundert Prozent Freiwilligenarmeen waren, weil jeder, der sich zum Dienst an der Waffe entschloss, dies wegen der bestehenden Wehrpflicht freiwillig tat, ist auch das kommende Bundesimpfmandat eines, das niemand zu etwas anderem zwingt als zu einer freiwilligen Zustimmung.

Das Muster ist aus dem Phänomenbereich der häuslichen Gewalt, aber auch aus Bank- und ganz gewöhnlichen Raubüberfällen bekannt. Frauen, die von ihren Männern mit einem empfindlichen Übel bedroht werden, unterziehen sich oft vollkommen freiwillig ehelichen Pflichten, die zu erfüllen sie bis dahin aus eigensüchtigen Motiven abgelehnt haben. In der sogenannten Gewaltkriminalität werden Schalterbeamte von Banken deshalb in der Regel von ihren Arbeitgebern aufgefordert, im Fall eines Überfalls Kassen- und Tresorinhalte freiwillig herauszugeben, um empfindlichere Schäden etwa an der Gesundheit zu verhüten. 

Kein Schaden ohne Nutzen

Als empfindlicher gelten dabei "Übel", wie sie der Gesetzgeber nennt, die in Aussicht gestellt von einer Erheblichkeit ist, dass ihre "Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren". Das funktioniert, sobald das Opfer zur Einschätzung gelangt, dass die Umsetzung einer Androhung des Täters größeren Schaden anzurichten geeignet ist, als die Erfüllung einer vom Täter erhobenen Forderung.

Bisher fiel ein derart motiviertes Verhalten im Strafrecht unter den Paragraphen 253 Strafgesetzbuch, besser bekannt unter dem Begriff "Erpressung": Als Mittel zur Erzielung der Tatabsicht wurden bisher  körperliche Gewalt, aber auch Gewalt in Form eines psychischen Zwangs zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. So ist das Zeigen eines Messers oder einer Pistole keine Gewaltausübung wie es ein Schlag, Tritt oder ein Schuss oder ein Stich wären. Doch auch das Vorhalten einer Pistole hat eine große Überzeugungskraft, um das anvisierte Verhalten des Opfer zu erreichen.

Im Falle der Verweigerung

Eine Impfpflicht, die kein Zwang ist, aber im Falle der Weigerung mit Bußgeldern und - im Fall der Zahlungsverweigerung - sogar Ersatzfreiheitsstrafen durchgesetzt wird, ist alles andere als die Drohung mit einem empfindlichen künftigen Übel, "auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat". Sie ist ganz im Gegenteil zum Besten des Bedrohten, der ja nicht nur bedroht wird, sondern auch in Aussicht gestellt bekommt, dass der Staat ihm für den Fall einer Impfung einen Teil seiner unveräußerlichen Rechte zurückzugeben beschlossen hat. 

Wichtig für den Tatbestand ist, dass kein Täterwille vorhanden sein muss, die Drohung wirklich umzusetzen, sondern es allein darauf ankommt, dass das Opfer glaubt, der Täter habe Macht und Möglichkeit, seine Ankündigung wahr zu machen. Je wirrer Regelungen, Anweisungen und Änderungen ausfallen, desto freiwilliger die Pflicht, je höher der Druck, desto niedriger die Inzidenzen, zumindest in der Theorie. Dass es auf wissenschaftliche Begründungen, Begründungen überhaupt, nicht ankommt, hat die eben erst über Nacht erlassene Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus gezeigt, der allein dazu dient, den Druck auf Corona-Überlebende zu erhöhen, sich freiwillig impfen zu lassen. 

Bisher ist das alles vergeblich. Die "politische Instrumentalisierung des RKI" (Die Welt), das Schimpfen auf den unbelehrbaren Osten, die Parole von der Pandemie der Ungeimpften und der Tyrannei der Staatsfeinde und die Verklärung der Impfung als einziger Weg aus dieser Pandemie, sie zeigen an der Spritze keine Spuren: Statt der zum Erreichen des Regierungsziels von "30 Millionen Impfungen bis Ende Januar" (Olaf Scholz) notwendigen rund einer Million Impfungen pro Tag wurden seit dem 1. Januar nie mehr als 860.000 Spritzen an einem Tag verabreicht. Mit Ausreißern nach unten: Einmal waren es nur 23.000. Alle freiwillig.



8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Eine Pflicht lässt sich ohne Zwang nicht durchsetzen, das ist offensichtlich schwerer zu verstehen, als man denkt. Entweder man hat die Option, etwas ohne Konsequenzen abzuwählen, oder es ist nicht freiwillig. Das ergibt sich aus dem elementaren Wortsinn.
Die Zahl der Premiumkommentatoren, die da schleudern, fehldeuten oder einfach manipulieren, ist beachtlich.

Zum Glück bröckelt denen grad mächtig ihr Seuchennarrativ unterm Arsch weg. Schaumer mal.

Carl Gustaf hat gesagt…

In hundert Jahren (so es der Klimawandel noch zulässt) werden die Philosophen des ganzen Erdballs darob über Geburtstunde der Lauterbach'schen Dialektik sprechen.

Anonym hat gesagt…

Ist das jetzt Humor oder Selbstdemontage?

Anonym hat gesagt…

https://reitschuster.de/post/exzess-der-illegalitaet/

Exzess der Illegalität Einwilligungen in Impfungen aufgrund von Drohung sind
unwirksam mit haftungsrechtlichen Folgen

Anonym hat gesagt…

Wie weiland Benni von der Olsenbande oft bemerkte: So ein dummes Schwein.
Ich muß natürlich die echten Schweine davon distanzieren, halte z.Zt. deren 20 und freue mich jeden Tag über ihren Intellekt.

Anonym hat gesagt…

re anon / reitschuster : ja . in der Theorie .

der Zylinderherrenclubrichter zu den 3 magischen Paragraphen entscheidet - wer hätte das gedacht : ordnungspolitisch korrekt für den Staat .

weil wir doch immer wissen wollten warum bei adolf_narßi alle Juristen mitgemacht haben

Gernot hat gesagt…

Daran, welche Folgerungen sich aus solcher natürlich nicht zynisch verstandenen Dialektik oder Philosophie für die deutsche Geschichte ergeben könnten, vermag ich nicht zu denken.

Anonym hat gesagt…

asdasdasdasd