Mittwoch, 7. Mai 2025

Düstere Aussichten auf Windräder: Lichtrichtlinie beutelt Zukunftsbranche

Windkraftanlagenbeleuchter werden arbeitslos
Seit Jahresanfang müssen Windkrafttürme nachts nicht mehr von geschultem Fachpersonal für Windradbeleuchtung (FAWRB) durch Blinksignale vor Fluganfällen geschützt werden.

Die waren ein Versprechen und ein Symbol. Wenn in Deutschland die Sonne sank, dann ging in den vergangenen Jahren mehr und mehr überall das Licht an. Zehntausende Windkraftanlagen begannen zu blinken, Hunderttausende kleine Lampen leuchten an den himmelhohen Energietürmen als Zeichen dafür, dass die Transformation mehr und mehr vorankommt und die üblen Parolen von der Möglichkeit einer "Dunkelflaute" (Taz) aus dem "Licht der nassen Dunkelheit" ins Reich der populistischen Sagen verwies.

Tausende und Abertausende Facharbeiter für Windradbeleuchtung sorgten auf der Grundlage der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" dafür, dass mögliche Tiefflieger über Deutschland wohl mit so manchen Kirchturm hätten kollidieren können., Nicht aber mit einer der 35.000 Windenergieanlagen.

Einsam in der Turmkanzel

Für die galt zum Schutz vor dem Luftverkehr die Nachtkennzeichnung bei Windkraftanlagen (BNK), die vorschrieb, in welcher Frequenz und Kadenz die oben in den Turmkanzlern sitzenden Windkraftswerksanlagenbeleuchter die außen angebrachten Warnlichter an- und ausschalten müssen. Der neugeschaffene Facharbeiterberuf galt als überaus anspruchsvoll. Gerade in großen Windkraftfeldern galt es für die Beschäftigten zuweilen, die Beleuchtung von Dutzende und Aberdutzenden Anlagen zu synchronisieren.

Doch obwohl die Tätigkeit der und des Windradblinkwärter*ins so anspruchsvoll war und in Nachtschichten ohne Wechselmöglichkeit gearbeitet wird, wurde die der Job bald zum Traumberuf. Stolz sprachen Windradbeleuchter von sich als Rückgrat der Windwende. Die einsame Arbeit hoch oben im kleinen Turbinenraum, über Stunden ganz allein mit der Blinklichttaste, galt als hart, aber notwendig, um die Energiewende erfolgreich zu vollenden.

Schlimme Folgen einer Weichenstellung

Umso schwerer wiegen die Folgen einer Weichenstellung, die der damals als Wirtschaftsminister ohne Klimaverantwortung fungierende Peter Altmaier vor vier Jahren vorgenommen hatte. Angefeuert vom damaligen schleswig-holsteinischen Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck, derr sich zum Sprachrohr der Meckerer und Jammerer gemacht hatte.

"Es stört viele Menschen, wenn Windanlagen nachts durchgehend blinken und es nie ganz dunkel wird", gab der Grüne dem Gemaule um eine angebliche "Lichtverschmutzung" recht. Der gewiefte CDU-Politiker Altmaier, später für seinen Umgang mit dem Energieausstieg vielkritisiert, wollte es nicht auf einen Streit ankommen lassen. Im Zuge seines "Aktionsplans Wind", der der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen ein eigenes Kapitel widmete, erfolgte eine neue Gesetzesregel zur Nachtkennzeichnung. Die gestattet nun ein sogenanntes Gelegenheitsmanagement für die Nachtkennzeichnung (BNK). 

Angeblicher Bürokratieabbau

Eine als Bürokratieabbau bezeichnete Änderung mit weitreichenden Folgen: Windenergietürme müssen nur noch blinken, wenn die Blinkfachkraft im Turbinenraum eines Windkrafttowers ein sich annäherndes Flugzeug entdeckt. Zudem erlaubt eine Sonderregelung für Altanlagen, dass die Nachrüstung kostenintensiverer Nahbereichsradare unterbleiben kann. Mit Genehmigung der Bundesblinklichtprüfungsbehörde (BBLB) in Biederitz (Sachsen) darf die blinkende Nachtbefeuerung der Windkraftanlage dann generell unterbleiben, so lange bedarfsgerechte Warnleuchten zumindest vorhanden sind.

Bei vielen Anwohnern kam das gut an. Doch für die junge Branche der Windradblinkwärter war es ein Todesstoß. Nach Zahlen der BBLB hat sich die Belegschaft in den zumeist mittelständischen Firmen der Windbeleuchtungsbranche seit Inkrafttreten der Neuregelung zu Jahresbeginn halbiert. 

Stellenabbau in der Zukunftsbranche

Zwar trage die Abschaltung der auch die Tierwelt belastenden blinkenden roten Positionsleuchten stark dazu bei, Deutschlands Klimaziele zu erreichen - bislang hatte ein ganzer Teil der in Deutschland energieerzeugenden Windkraftanlagen ausschließlich Strom geliefert, um den die Blinklichtfunktion der mehr als 35.000 Windräder anzutreiben. Doch weil die zumeist privaten Betreiber der Energiewindparks die erstbeste Chance nutzen, ihre Blinklichter auszuschalten, hätten bereits tausende Mitarbeitende ihr Stellen verloren.

Nach dem Rückbau der Solarbranche, dem Ende der Windproduktion und den Schlägen, die die Biospritunternehmen zuletzt hinnehmen mussten, als die EU sich stillschweigend von ihrem E20-Ziel verabschiedete, ist das Aus der rhythmisch blinkenden Nachtbefeuerung der Windkraftanlagen ein erneuter Rückschlag für die Transformation. 

Zurück zur dunklen Ödnis

Aus dauerblinkenden Windparks etwa im Windfeld Tollensetal zwischen Neubrandenburg und Altentreptow, auf der Querfurter Platte oder in der nahezu unbewohnten Region um Zölkow/Kladrum im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden nach Jahren, in denen die beleuchteten Windkraftanlagen vom Vorhandensein von Leben kündeten, wieder düstere Landstriche, die nachts noch dunkler sind als tagsüber.

Aus weniger Lichtverschmutzung wird mehr Tristesse, das angestrebte Jobwunder durch die grünen Zukunftsenergien sortiert ausgerechnet die engagierten Frauen und Männer aus, die in den vergangenen Jahren eine Facharbeiterausbildung zum Windkraftswerksanlagenbeleuchter absolviert hatten, weil sie an die Verlässlichkeit der gesetzlichen Blinkregeln geglaubt hatten. 

Frustrierende Entlassungswelle

Die Entlassungswelle, die bislang vor allem Blinklichtwächter trifft, die auf Anlagen mit einer Höhe von unter 100 Metern arbeiten, hat erst angefangen. Vorerst sind Bereiche betroffen, die außerhalb bestätigter Flugkorridore liegen. Zugleich aber müssen die verbleibenden Blinklichtwärter von der BBLB nachgeschult werden. 

Was die Akzeptanz der Windräder in den Regionen erhöhen soll, macht den Windradbeleuchtern das Leben schwer: Zu den Nachtschichten auf den Türmen kommen nun, nach dem Auslaufen der einjährigen Fristverlängerung für den Umstieg auf die bedarfsgerechte Nachkennzeichnung, Schulungslehrgänge beim BBLB in Biederitz. Und das bei unklarere Perspektive: Es könne durchaus sein, heißt es heute schon im politischen Berlin, dass in einem nächsten Schritt ein generelles Verbot der Beleuchtung von Windparks erfolgt.


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