Donnerstag, 14. Mai 2009

Privat nur im Ausland

Die Abschaffung der Unverletzlichkeit der Wohnung begründet der CDU-Experte Bosbach mit der noch nie bestehenden Unverletzlichkeit des Autos, die Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses hingegen begründet der Bundesgerichtshof damit, dass Emails, die beim Provider liegen, so etwas ähnliches seien wie Briefe, die der Empfänger im Postamt lagern lässt statt wie bisher anzunehmen, sie seien so etwas wie ein Telefongespräch.

Künftig können nun Ermittler endlich einfacher Mails beschlagnahmen, die bei Webmailern wie web.de, bei Gmail, T-Online und AOL gespeichert sind, egal, ob sie der Nutzer schon zum Lesen auf den eigenen Rechner herunterladen oder noch gar nicht zur Kenntnis genommen hat.

Bisher musste ein Richter zustimmen, weil das Fernmeldegeheimnis galt, jetzt schützt nur noch das Postgeheimnis die Privatsphäre - oder ein Postfach im Ausland.

2 Kommentare:

Tim hat gesagt…

Ihr solltet hier nicht so oft auf derartigen Themen herumreiten. Wer öffentlich für Grundrechte eintritt, ist in Wahrheit doch meist Terrorist oder Schlimmeres.

ppq hat gesagt…

wir sind schlimmeres, mit sicherheit