Samstag, 30. November 2019

Notstandsgesetze: Der Rechtszustand der Rechtlosigkeit

Wer erinnert sich nicht an den Migrationspakt, dieses rechtlich nicht bindende Papier völliger Irrelevanz, das so wichtig war, dass die Bundesregierung es über Jahre hinweg tief geduckt in voller Tarnung verhandeln musste. Die Menschen (m/w/d) draußen im Lande waren einfach noch nicht so weit, sie würden nicht verstehen wollen und schon gar nicht begreifen.

Und im Grunde ging es sie ja auch gar nichts an. Besser man hielt sich an das alte KGB-Motto, dass jeder nur so viel wissen muss, wie zur Erfüllung seiner Aufgabe unbedingt nötig ist - der Steuerzahler hat, so gesehen, überhaupt nichts zu tun mit der globalen Migration. Seine Aufgabe ist es ausschließlich, zu arbeiten und Steuern zu zahlen und Politikern zu vertrauen, dass sie das Geld schon aus dem richtigen Fenster werfen werden.

Und war es nicht immer so? Hat der Staat nicht ausnahmslos gut gewirtschaftet? War nicht immer genug Geld da? Das niemandem weggenommen wurde? Ein Grund, weiterhin zu vertrauen und sicher zu sien, dass dei, die das Staatsschiff seit Jahrzehnten so sicher lenken, das auch weiterhin tun werden, zum Besten aller überall auf der Welt.

Da sind sich die Deutschen im Unterschied zur finsteren Vergangenheit weitgehend einig. Herrschte Ende der 60er Jahre noch eine heute weitgehend vergessen gemachte tiefe gesellschaftliche Spaltung in der alten Bundesrepublik, weil die Frage der Notstandsgesetze bei Oben und Unten, Rechts und Links und Jung und Alt sehr gegensätzlich beantwortet wurde, zeigen die Reaktionen auf die erstmalige Ausrufung des Notstandes für ganz Europa, dass Deutschland reifer, gelassener und unfassbar viel duldsamer geworden ist, was Angriffe auf Grundrechte betrifft.

Der Rechtsstaat ist seinen Bürger*Innnenenin (m/w/d) und seinen Politikern sowieso kein Absolutum mehr, keine Grundlage, auf der alles andere aufbaut, sondern zuweilen brauchbare Hilfe bei der Durchsetzung eigener Interessen, ein anderes Mal aber vielleicht auch hinderlicher Quatsch, der weg kann.

Schließlich geht es hier nicht mehr um irgendetwas von geringerer Bedeutung wie sintemals den Einmarsch sowjetischer Truppen in der Tschechoslowakei, einen auch von Deutschland aus geführten Krieg in Vietnam oder eine Reihe von Terroranschlägen, die in Europas Städten Dutzende Todesopfer fordern. Nein, der Notstand gilt der größten Krise aller Zeiten, größer als die Türken vor Wien, Hitler vor Moskau oder sowjetische Raketen auf Kuba: Das Klima kippt und die Grundrechte sind nicht zu halten.

Selbstverständlich ist das alles nur "symbolisch", beruhigen die Gazetten, ein "politisches Lippenbekenntnis" nur, das rechtlich nicht von Belang sei. Erstmal. Doch zugleich öffnet der Begriff die Tür in ein dunkles Reich: "Notstand" ist nicht irgendwas, sondern ein Rechtszustand, der Dinge erlaubt, die sonst rechtlich nicht durchsetzbar sind. Er ist keineswegs "symbolisch", sondern in allen bedeutenden Menschenrechtsübereinkommen definiert - so etwa in Art. 4 des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II) und in Art. 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Verhängen Mitgliedstaaten dieser Konventionen den Notstand, weil "Leben der Nation im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes bedroht ist", wie es heißt, dürfen sie ihre völkerrechtlichen Pflichten zur Einhaltung von Menschenrechten unter Berufung auf diese Klauseln suspendieren. Dazu bedarf es nichts weiter als einer Beschränkung auf den Umfang, welcher angesichts der Lage unbedingt erforderlich ist, wobei diese Verhältnismäßigkeit von den Regierungen festgelegt wird, die ihrer bedürfen. Und zweitens müssen die getroffenen Maasnahmen* und deren Gründe den übrigen Vertragsstaaten dem Generalsekretär des Europarates und dem Uno-Generalsekretär mitgeteilt werden.

Fertig. Es gibt für einen Notstand rechtlich keine zeitliche Beschränkung, es gibt keine Möglichkeit von außen oder von unten, ihn zu beenden. Herrscht er, können Wahlen ausgesetzt, Kritiker eingesperrt, die Mobilität kann eingeschränkt und es können allgemeine Dienstpflichten ebenso verhängt werden wie Verbote zum Beispiel für Ölheizungen, Dieselfahrzeuge oder die Gruppenbildung in der Öffentlichkeit.

Der Notstand ist der Traumzustand, in dem jede Regierung ihr Land sehen möchte. Endlich durchregieren. Endlich kein Widerspruch, keine Hetze, kein Hass und kein Zweifel mehr. Endlich können große Schritte zur Klimarettung gegangen werden.

Ende der 60er waren es Befürchtungen vor solchen Verhältnissen, die Hunderttausende gegen die Notstandsgesetze der Bundesregierung auf die Straße trieben. Vor allem junge Menschen und linke Menschen hatten Angst, dass ihnen die Regierung mit Hilfe des Notstands das Land wegnehmen könnte.

Ein halbes Jahrhundert hat die Politik dazugelernt: Diesmal wird der Notstand ohne jede rechtliche Grundlage ausgerufen. Und die Leute, die sich heute für die Erben der Protestierer von damals halten, bejubeln bei ihren Demonstrationen, dass es nun der Willkür der Regierenden überlassen ist, zu definieren, bis wohin der Rechtsstaat noch gelten soll, wo er wegen der dramatischen Lage aufhört und welche radikalen Maßnahmen notwendig sind, die Welt zu retten, selbst wenn dabei die Demokratie auf der Strecke bleiben muss.
 

*Der Maasnehmer: Wie Heiko Maas den Rechtsstaat schleift







1 Kommentar:

Carl Gustaf hat gesagt…

Man kann ja den Marxismus finden wie man will. Das schlimme an der Sache ist aber, dass die FFF-Jünger nicht einmal richtig Ahnung von ML haben. Hier versucht inzwischen der Überbau die Basis zu revolutionieren und nicht mehr umgekehrt.