Donnerstag, 9. März 2023

Comeback der Personenkennzahl: Erfassung aller Untertanen

Damals noch analog, aber beinahe schon so mächtig wie die EU-iD: Die Personenkennzahl der DDR.

Zwischen WM-Finale und Weihnachtsbaum schritt der EU-Rat zur Tat. Ohne großes Brimborium, beinahe sogar ohne jede Öffentlichkeit beschlossen die Ratsherren, von denen einer Umfrage zufolge 87 Prozent der EU-Bürger nicht zu sagen weiß, wer sie sind und wen sie mit welchem Recht repräsentieren, dass die Wertegemeinschaft einen Einheitsausweis bekommen wird. Für diesen "Online-Ausweis" brauche es jedoch ein "eindeutiges Personenkennzeichen". Weshalb die EU-Staaten sich verabredeten, das altbewährte Konzept der DDR-Personenkennzahl wiederaufleben zu lassen.

Kontrolle der Bevölkerung

Die war bis 1989 Grundlage der damals bereits hochentwickelten automatisierten Infrastruktur zur flächendeckenden Kontrolle der Bevölkerung: Über die PKZ ließen sich sämtliche Daten aller Bürgerinnen und Bürger aus einem zentralen Bevölkerungsregister abrufen. Das Zentrale Büro für Personenangelegenheiten, eine Behörde der Hauptverwaltung für Pass- und Meldewesen des Innenministeriums, hatte über die PKZ unmittelbaren Zugriff auf  Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Personalausweis- und Passnummer, Meldedaten, Daten von Kindern und Ehepartnern, jeweils mit PKZ, besondere Erlaubnisse wie ausgestellte Führer- oder Waffenscheine, aber auch auf  Strafregistereintragungen und auf bestehende Bedenken wegen "besonderer Aktivitäten" im Bereich der verfassungsschutzrelevaten Delegitimierung staatlicher Organe.

All das soll die neue europäische digitale Identität - offiziell EUiD genannt - auch können. Und noch viel mehr. Die EU-Kommission sieht die EUiD als ein Ding, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden. Pflicht für 440 Millionen Menschen wird nach der Vergabe der PKZ eine "digitale Brieftasche" ("E-Wallet"), in dem Betroffenen ihre nationale elektronische Identität (eID) speichern und mit Nachweisen anderer persönlicher Attribute wie Führerschein, Abschlusszeugnissen, Geburts- oder Heiratsurkunde und ärztlichen Rezepten verknüpfen können, damit alle Daten an einem Platz abgegriffen werden können. Dazu kommen perspektivisch Fingerabdrücke und Irismuster.

Lebenslanger eindeutiger Identifikator

Zentraler Punkt dabei ist der sogenannte lebenslange eindeutige Identifikator, wie die PKZ ein Schlüssel für den privaten Datentresor, der später auch die von der SPD erfolgreich eingeführte lebenslangen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die Aufzeichnungen aus der Elektronischen Gesundheitskarte und Vorstrafen aus dem Verkehrszentralregister enthalten wird. 

Für die EU-Kommission, die bereits seit mehr als zehn  Jahren auf ein neues Betätigungsfeld als Betreiber eines "European Digital Identity framework" (EU-Komission)  hinarbeitet, ist der Ende des vergangenen Jahres endlich ohne große öffentliche Anteilnahme durchgewunkene Verordnungsentwurf für eine europäische digitale Identität (EUiD) ein großer Schritt nach vorn bei der Umsetzung eines Planes, an dessen weitreichenden Zielen Kommissionschefin Ursula von der Leyen keine Zweifel lässt. 

Gestützt, gesichert und überwacht

Die EUiD soll staatlich gestützt, gesichert und überwacht alles ersetzen, was heute noch unkontrolliert allein vor den Augen der Bürger geschieht. Wie sie wollen können die derzeit noch digitale Identitäten erstellen, sich anonym bei Internetseiten anmelden und verschiedene Identitäten benutzen. Das will Brüssel mit der "sichere europäischen elektronischen Identität" beenden, indem die heute noch bestehenden recht lockeren Regelungen zu "elektronischen Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdiensten", im EU-Sprech "eIDAS" festgezurrt werden.  

Für Deutschland wird "D-Trust", eine Tochterfirma der aus der früheren Reichsdruckerei hervorgegangen staatseigenen Bundesdruckerei, die Technologie kontrollieren, "der wir alle vertrauen können", wie Ursula von der Leyen verspricht. Von der "Zahlung der Steuern bis zum Mieten eines Fahrrads" erlaubt es die Reform der eIDAS-Verordnung,  Informationen aus zahlreichen Lebensbereichen zusammenzuführen. Bürger, die nichts zu verbergen haben, haben auch nichts zu befürchten. Ein automatischer Vorratsabgleich von Datensätzen etwa zur Verbrechensverhinderung ist derzeit offiziell noch nicht einmal geplant. Ebensowenig wie Maßnahmen zur Verhinderung der Bildung persönlicher Profilbildung, die dank der staatlich signierten Ausweiskopie eine Fundgrube auch für Kriminelle wären. 

Kein Grund für Bedenken

Die soll es geben dürfen, sie müssten jedoch auf Basis einer "Cybersicherheitszertifizierung" verschlüsselt gespeichert werden, geschützt durch ein strenges Registrierungs- oder Genehmigungsverfahren für die beteiligten Firmen, die ihre "E-Brieftaschen" kostenlos anbieten müssen.  Zahlen sollen sogenannte Dienstebetreiber, wenn sie das "EuID-Wallet" zur Authentifizierung nutzen - eine Idee, die dem neuen Konzept fast von allein zum Durchbruch verhelfen wird, so dass Datenschutzbedenken in der Tat kaum begründet sind. Das EU-Parlament muss den Vorschlägen nun noch mit eigenen Anmerkungen und Vorschlägen den letzten schliff geben. Danach beginnt der der berühmte Trilog. Dass am Ende ein finale Kompromiss gefunden wird, der alles noch schlimmer macht, gilt als Formsache.


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

... wenn sensible Daten verschlüsselt gespeichert werden, ist das ja alles kein Problem. Und die Bundesdruckerei hat langjährige Erfahrung damit, dem Kunden die Schlüssel nach höchsten Sichereitsstandards zu erzeugen (s. e-Perso). Und beim nächsten Versuch erklären wir dann den Sinn eines CSR.

Andererseits hoffe ich, dass die schon ausreichend Personal aufgebaut haben, um die Auskunfsanfragen nach DSGVO abzuarbeiten. Das wird sicher lustig.