Die Deutschen werden immer älter, die Macht der Boomer, der Grauhaarigen und der Menschen, die ihre Zukunft weitgehend hinter sich gelassen haben, wächst unablässig. Heute schon sind fast 20 Millionen Menschen hierzulande über 65 Jahre als – sieben Millionen mehr als noch 1991. Ihnen stehen nurmehr 14 Millionen unter 16-Jährige gegenüber, die in der politischen Auseinandersetzung chancenlos sind.
Die Republik der Greise
Die Älteren und Alten sitzen an allen Schalthebeln. Nach einem langen Marsch durch die Institutionen haben Falten und schlimme Rücken die Sessel an den Steuerpulten okkupiert. Bei Wahlen schielen Führerinnen und Führer wie Ursula von der Leyen und Friedrich Merz, Figuren, die trotz erreichtem Rentenalter weiterarbeiten und Jüngeren die Plätze an der Sonne vorenthalten, auf die Interessen der Silberrücken. Die Jugend aber wird misstrauisch beäugt. Sie steht im Verdacht, nicht zahlen zu wollen, was die Alten heute für Bürokratie, Sozialleistungen und Hochrüstung aus dem Fenster werfen.
Nein, die Eigenschaften, die die Gesellschaft mit der Jugend verbinden, sind nicht mehr positiv. Gerade Heranwachsenden wird ein Liebäugeln mit rechten Positionen vorgeworfen. Die junge Generation steht im Verdacht, sich falsch zu informieren, das Falsche zu glauben und im Ergebnis falsch zu denken und falsch zu meinen. Schuld seien, darin sind sich alle demokratischen Parteien einig, amerikanische und chinesische Internetkonzerne. Die hätten hinterlistige und geheimgehaltene Algorithmen entwickelt, um die deutsche Jugend abhängig von Kurzvideos und Kurznachrichten zu machen.
Scrollen statt Tollen
Scrollen statt Tollen, TikTok statt Tagesschau - keine Regierung weltweit kann ein Land regieren, das keine kontrollierte Nachrichtenverbreitung mehr kennt. Wie auf einen Knopfdruck hin entstand zuletzt gleichzeitig nahezu überall in den westlichen Wertestaaten die Idee, die Jugend doch besser vor zu vielen, vor falschen und kaum mehr zu kontrollierenden Informationen zu schützen. Bis zum Alter von 16 Jahren sollen Heranwachsende sich bei ARD und ZDF, gern auch in der gedruckten Tageszeitung oder in Qualitätsmagazinen wie Spiegel, SuperIllu, Stern oder "Neue Frau" und "Bravo" informieren. Nicht aber durch Tanzvideos, Youtubefilme und X-Posts.
Eine Form von Altersdiskriminierung, zugleich aber auch eine Form, die Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) mit der Verankerung der Gleichheit vor dem Gesetz gezielt unterläuft. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber in weiser Voraussicht jede Gleichbehandlung auf das "wesentlich Gleiche" beschränkt und nur "willkürliche Ungleichbehandlungen" verboten.
Diskriminierung einer Gruppe
Bewusst werden aber nur Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöser/politischer Anschauungen oder Behinderung genannt, wenn es um die Vorwände geht, mit denen eine Gleichberechtigung verweigert wird. Vom Alter ist keine Rede, allerdings auch nicht in Artikel 5. Der betont mit dem Satz "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", dass ohne Ausnahme jeder gemeint ist - gleich welchen Alters.
Für CDU und SPD, die beiden Regierungsparteien, die am eifrigsten am Deutschland-Plan zur Aushebelung von Art 5 GG arbeiten, sind das lästige Hürden, aber keine Gründe, vom geplanten Verfassungsbruch abzulassen. Der demografische Wandel hat in den Parteien das negative Stereotyp produziert, dass jüngere Menschen dümmer, beeinflussbarer, häufiger renitent und sehr viel kontrollbedürftiger sind.
Beharrliche schweigende Antidiskriminierungsstelle
Aufgrund dieser Vorurteile werden sie negativ behandelt. Die Studie "Ageismus - Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland" im Auftrag der - in Sachen Social-Media-Verbot beharrliche schweigenden - Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass negative Stereotype über Andersalte fest in der deutschen Gesellschaft verwurzelt sind. So werden jüngere Menschen häufig als deutlich mehr gestresst, früher und häufiger krank und insgesamt deutlich unglücklicher wahrgenommen.
Parteien nutzen diese Vorurteile zu ihrem eigenen Vorteil. Getreu dem das "Pa" in "Parteien", das ursprünglich vom lateinischen Wort "Paternalismus" kommt, das für eine Glaubenslehre steht, die Individuen gegen ihren Willen oder ohne deren explizite Zustimmung bevormundet, um deren vermeintliches Wohl zu schützen, greifen sie zu gesetzmäßiger Bevormundung. Jüngere sollen abgeschottet werden, Informationen nur noch durch kontrollierte Kanäle erhalten und insgesamt eine heile Welt ohne Konflikte vorgegaukelt bekommen, bis sie mit 16 schließlich wählend dürfen.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Eine Mehrheit der befragten Älteren geht davon aus, dass ein solche gruppenbezogene Diskriminierungsmaßnahme hilfreich wäre. Doch der Widerspruch zwischen den Sanktionsplänen von CDU und SPD für Heranwachsende und den Festlegungen der EU-Grundrechtecharta ist unübersehbar. Artikel 11 der 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 - 14.12.2007) veröffentlichten Wertebasis der EU gewährt "jeder Person" nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht, heißt es, schließe "die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben".
Zweifellos zählen Heranwachsende unter "jede Person". Zweifellos sind die geplanten Einschränkungen für frei zugängliche Plattformen wie TikTok, Instagram, X, Bluesky, Mastodon, Youtube oder Facebook sowohl in der CDU-Fassung mit einer Altersgrenze von 16 Jahren als auch die abgestuften Vorschläge der SPD mit einem Verbot unter 14 Jahren und einer Identifizierungspflicht für alle Nutzer zur Sicherstellung des Ausschlusses Jüngerer ein Angriff auf die gemeinsamen Werte der 27 EU-Staaten.
Parteien im eigenen Auftrag
Den beiden Parteien ist das durchaus bewusst, auch wenn die großen Medienhäuser wegen ihrer eigenen unternehmerischen Interessen nicht auf den eklatanten Widerspruch zwischen EU-Grundrechtecharta (GRCh), EU-Antidiskriminierungsrichtlinien und der beabsichtigen Entrechtung von Millionen Menschen hinweisen. Kinder unter 14 sind wie Kinder unter 16 keineswegs Menschen zweiter Klasse. Die UN-Kinderrechtskonvention stellt es klar: Der Staat hat die Verpflichtung der Anerkennung des Kindes als Subjekt und Träger eigener Rechte, des Rechtes der Kinder auf Beteiligung an allen es betreffenden Maßnahmen und die Verpflichtung, Chancengerechtigkeit für Kinder zu gewährleisten.
Unter 14-Jährige mit einer "Jugendversion" sozialer Plattformen abzuspeisen, wie es die SPD plant, um auf diesem Wege mit Hilfe des elektronischen EU-Ausweises EUDI-Wallet an die privaten aten sämtlicher Internetnutzer in Deutschland zu kommen, macht den Übergriff nicht grundrechtekonformer.
Auch Ältere ließen sich so ausschließen
Begründet mit fragwürdigen Studien zu psychischen Belastungen, Suchtpotenzial, Mobbing, Desinformation und sexueller Belästigung, mit denen sich ein Social-Media-Verbot für Ältere genauso schlüssig begründen ließe, zielen sie auf die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen durch ihren Ausschluss von "Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe" ab. Die Pläne von SPD und CDU bedeuten faktisch eine behördliche Beschränkung des Zugangs zu diesen Quellen – eine massive Einschränkung der Informationsfreiheit, wie sie in der EU ausdrücklich verboten ist.
Dass Spanien, Frankreich und Portugal ähnliche Maßnahmen planen oder gar schon umgesetzt haben, müsste die EU-Kommission auf den Plan rufen. In Brüssel sitzen die Hüter der Verträge. Auf rabiate Verletzungen gemeinsamer völkerrechtlich bindender Vereinbarungen müssten Ursula von der Leyen und ihre Kommissare mit harten Strafen reagieren. Doch sie tun es nicht. Ganz im Gegenteil: Auch die Kommissionspräsidentin und das EU-Parlament zielen auf Informationsverbote für Minderjährige nach australischem Vorbildern.
Grundrechte mit Füßen getreten
Ein Ding der Unmöglichkeit. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bindet alle Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Unionsrecht. Artikel 11 GRCh garantiert die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Art. 21 Abs. 1 GRCh verbietet Diskriminierungen "insbesondere wegen des Alters". Und Art. 24 GRCh verlangt zwar den Schutz des Wohlergehens Heranwachsende. Fordert aber zugleich "die Ansicht des Kindes entsprechend seinem Alter und seiner Reife". Zwölf-, 14- oder 15-Jährige zu behandeln wie fünfjährige Kleinkinder und diese wie anderthalbjährige Babys steht in offensichtlichen Widerspruch zu dieser gesetzlichen Vorgabe.
Sowieso stellt der Ausschluss einer ganzen Altersgruppe von weitverbreiteten und allgemein zugänglichen Informationsquellen eine direkte Altersdiskriminierung dar. Im Gegensatz zur Rahmenrichtlinie 2000/78/EG, die Altersdiskriminierungen nur im Arbeitsleben regelt, gilt die GRCh horizontal. CDU und SPD erlauben die Mitgliedschaft in ihren Nachwuchsorganisationen jeweils ab 14 Jahren, bei der Grünen Jugend können bereits Elfjährige eintreten. Sie alle starteten künftig in ihre Laufbahn als politische Aktivsten, ohne jemals ein soziales Netzwerk genutzt zu haben.
Politisch Engagierte werden ausgeschlossen
Ein solcher Ausschluss selbst politisch aktiver, engagierter und für ihr Alter sehr reifer Heranwachsender missachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Art. 52 GRCh für gesetzliche Einschränkungen der Rechte Heranwahchsender vorsieht. Nur weil sie jünger sind, werden Menschen reduziert auf den Status passiver Schutzbefohlener. Ihnen den freien Zugang zu Informationen zu nehmen, erinnert nicht von ungefähr an die Praxis in der früheren DDR, die nur Menschen über 65 die Möglichkeit gab, sich im Westen Deutschlands aus Informationsquellen eigener Wahl zu bedienen.
CDU, SPD und Grüne planen einen Generalangriff auf die Informationsgesellschaft. Mit ihren Forderungen zum Social-Media-Verbot diskriminieren sie eine große gesellschaftliche Gruppe, die abgeschnitten werden soll von einem Großteil der meistbesuchten Internetseiten Deutschlands. Millionen Betroffene werden kollektiv von der Möglichkeit ausgeschlossen, sich "frei und ohne Zensur aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren".
Davor schreckten selbst die Erfinder des DSA zurück
Selbst die Väter und Mütter des berüchtigen Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) hatten es seinerzeit nicht gewagt, einen so weitgehenden Eingriff in die grundrechte auch nur in Erwägung zu ziehen. Sie beschränkten sich darauf, Plattformen in Art. 28 zu "geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen" zum Schutz Minderjähriger zu verpflichten, statt gruppenbezogene Totalverbote vorzuschlagen.
CDU, SPD und Grüne wollen die Plattformen nun trotzdem zwingen, eine Gruppe systematisch zu benachteiligen – ohne individuelle Prüfung, allein nur deshalb, weil jemand zwar strafmünig ist, wie jeder über 14, aber noch noch nicht alt genug, Instagrambilder anzuschauen. Das Argument, eine "Kindheit ohne Digitalstress" ermöglichen zu wollen, zieht nicht. Gerade Betroffene empfinden Schulstress aus sehr viel belastender, ohne dass jemals ein Politiker auf die Idee käme, deshalb eine Kindheit ohne Schule fordern zu wollen.
Mediale Begeisterung ist einhellig
Die Unverhältnismäßigkeit ist so imponierend wie die mediale Begeisterung einhelig. Ein totaler Ausschluss Jugendlicher erscheint mit Blick etwa auf die AfD-Erfolge bei TikTok auf als elegantester Weg der vorbeugenden Meinungsregulierung. Die damit einhergehende brutale Missachtung des Grundsatzes der Teilhabe - Jugendliche ab 14 dürfen in manchen Bundesländern wählen - wird Inkaufgenommen, der größte Fall einer unverhältnismäßigen Altersdiskriminierung wird in der Mitte der Parteienlandschaft politischer Konsens. Zum Schutz der eigenen Informationshoheit sind die demokratischen Parteien bereit, einer großen gesellschaftlichen Gruppe den Zugang zu freier Information und gesellschaftlicher Teilhabe zu verweigern.


7 Kommentare:
Ich bin dafür für Wählende und Politiker ein Höchstalter von 65 einzuführen.
Wie sehr Politiker Kinder schützen wollen, sieht man an der von Medien und Politik geduldeten Gewalt durch Migrantenkinder an Schulen.
Es geht doch nicht um Social Media, sondern um die digitale EU-ID. Wenn die mit Begründung Kinderschutz eingeführt ist, kann das Verfassungsgericht den Rest getrost wieder abräumen.
Ach ja? Und wie wäre es mit gleich umnieten? Vermögen, sofern vorhanden, natürlich einkassieren.
Auch den Alten ab 50 gehört das Internet abgedreht, denn die wissen noch, was früher einmal war und können darüber erzählen. Das ist nicht gut für die Entwicklung der jungen Generation.
Warum nur für Wahlen? Das wurde doch schon zuende gedacht. Jeder bekommt einen Minutenkonto Lebenszeit und da werden Minuten zugebucht oder abgebucht, je nach Nutzen für die Zivilgesellschaft.
OT Danisch "Bochum dumm"
Nicht völlig unmöglich, aber m. E. sehr unwahrscheinlich, dass alles zur Inszenierung dazugehörigen würde. (Kommt vielleicht a posteriori als Ausrede ...)
Zum Lachen finde ich es nicht, eher gruselig.
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