Sonntag, 12. August 2007

Schießbefehl als Sommerlochplombe

Stets geleugnet, jetzt gefunden, schreibt der "Spiegel", der sich immer am besten auskennt. "Der bedingungslose Schießbefehl an der DDR-Grenze existierte", heißt es. Wegen dieser "Lizenz zum Töten" müsse der Staatsanwalt ermitteln, fordert der Leiter der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte, der sich traditionell dankbar vor jede Kamera schiebt. Politiker, fast ahnt man es, "zeigten sich", so der "Spiegel", "nach dem Aktenfund entsetzt".

Bei soviel kollektiver Erregung mitten im Sommerloch muss man erfahrungsgemäß etwas genauer hinschauen. Da ist also "erstmals ist in den Stasi-Unterlagen ein bedingungsloser Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge entdeckt worden". Ein Befehl, "der zum rücksichtslosen Gebrauch der Schusswaffe ohne Vorwarnung an der Grenze aufforderte - auch gegen Frauen und Kinder", wenn den Aussagen des Sprecher der Stasi-Unterlagenbehörde in Magdeburg getraut werden darf. Dem hauptberuflichen Aufarbeiter zufolge enthält das in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde entdeckte Dokument einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren, eine Notiz, die das sofortige Schießen auf flüchtende Grenzsoldaten fordert, selbst wenn diese mit Frauen und Kindern zusammen auf der Flucht waren.

In der Dienstanweisung vom 1. Oktober 1973 heiße es: "Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen."

So viel Schießbefehl. Und so wenig Aufklärung. In der wochenendlichen Aufregung um das Dokument fragt gleich niemand mehr danach, an wen sich eine solche Dienstanweisung gerichtet haben kann. An die Angehörigen der Stasi-Grenzabteilung? Oder an die gesamten Grenztruppen? Und wer hat sie überhaupt unterschrieben? Erich Mielke? Erich Honecker? Da davon nirgendwo die Rede ist, scheint das wenig wahrscheinlich. Also war es wohl ein niederer Dienstgrad. Konnte aber ein Stasi-Hauptmann als mutmaßlicher Autor des Papiers wirklich außerhalb der Befehlskette Anweisungen an die Gesamtheit der ganz gewöhnlichen Grenzpatrouillen geben? Nur das wäre ja die "smoking gun", der global geltende Auftrag zum Mord, nach dem seit dem Mauerfall vergebens gesucht wird.

Und wohl auch weiter vergebens gesucht werden wird. Schließlich hätte ein Schießbefehl des unmißverständlichen Inhalts "zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen" bei den einfachen Grenzsoldaten bekannt gemacht werden müssen, damit die ihn hätten umsetzen können. Ein Papier zu beschreiben und es im Kreise einer Stasi-Elitetruppe vorzulesen, genügt da nicht. Das reicht am Ende eben doch nur für eine "Spiegel"-Schlagzeile als Sommerlochplombe und rituelle Politikerempörung.

3 Kommentare:

Sockenpuppe hat gesagt…

Sind die Selbstschußanlagen nicht materiegewordener Schießbefehl genug?

binladenhüter hat gesagt…

das ist ein argument, das den nagel auf den kopf trifft. wieso muss man nach einem schießbefehl suchen, den es als solchen mit einiger sicherheit nur in der form gab, von der grenzsoldaten aus ihren vergatterungen berichten. die nimmt sich nicht viel mit der befehlslage in der nva, oder? trotzdem wird gesucht und in diesem fall ein papier, dessen quelle unklar, dessen adressatenkreis eng umrissen und dessen enthüllung zehn jahre her ist herausgezaubert. obwohl man handfeste beweise wie die selbstschußanlagen hat, über die art des grenzregimes also gar kein zweifel besteht. aber es ist ja jahrestag, da muss was neues her, auch wenn es alt ist. diesmal haben sie sich damit aber, man verzeihe mir die formulierung, mächtig ins knie geschossen.

Eisenschwein hat gesagt…

der stasi-unterlagenbehörde scheint ihre gesellschaftliche legitimation abhanden zu kommen, sonst würde sie sich nicht mit solchen aktionen ins gespräch bringen müssen. dabei gäbe es noch viel zu forschen ...