Donnerstag, 16. Juni 2016

Dreiste Tiraden: Meinungsfreiheitsschutz ist weder Zensur noch Berufsverbot

Wenn Hochschulen einen Polit-Blogger nach antiislamischen Tiraden als Dozenten feuern, ist das weder Zensur noch Berufsverbot noch schlimm für den einzelnen Betroffenen. Es geht um Meinungsfreiheitsschutz für uns alle.

Ein Gastkommentar von Horst Heinz Klabusch.

Der Berliner Statistikdozent Wolfgang Hebold ist kurzzeitig der bekannteste Hochschullehrer Deutschlands geworden, weil ihn keine Hochschule mehr beschäftigen will. Der Mathematiker betreibt einen persönlichen Blog, in dem er auf Muslime schimpft – er würde sagen: sie im Rahmen seiner Meinungsfreiheit kritisiert – und gegen die vermeintlichen „Gutmenschen“ zu Felde zieht, die diese Kritik nicht teilen.

Inhaltlich ist daran wenig Originelles, nichts Strafbares, keine Zeile, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, wie wir sie früher zu kennen glaubten.

Aber. Neu sind die Milieus. Wenn nicht nur Clausnitzer Arbeitslose, Dresdner Wutbürger und bayerische CSU-Mitglieder sich auf ihren privaten Webseiten gegen Menschlichkeit und Zuwanderer aussprechen, Kritik an der Regierungspolitik üben, Zweifel an Angela Merkel anmelden und die EU ins Visier nehmen, dann wird es gefährlich für das Allgemeinwohl. Dann nämlich wird mancher künftig auch nichts dabei finden, wenn demnächst auch Spitzenbeamte, Manager, Richter oder gar Bundestagsabgeordnete ihre eigene Meinung ungebremst äußern, obwohl sie weder mit dem Parteivorstand abgesprochen noch vom Arbeitgeber abgesegnet wurde.

Kein Zweifel, dass auch in diesen Verhältnissen Islam- und Ausländerfeindlichkeit ihren Stammtischplatz haben. Aber hier bleiben sie bisher recht verlässlich in der privaten Sphäre – kein Mensch, der gesellschaftliches Vorbild zu sein hat, würde einen Tortenwurf auf Beatrice von Storch verurteilen. Das tut er klugerweise erst, wenn ein Kuchen Sahra Wagenknecht trifft.

Meinungsfreiheit ist keine Meinungsäußerungsfreiheit

Für Menschen wie den angeblichen Professor Hebold offenbar ein unerträglicher Zustand. Sie verwechseln die Meinungsfreiheit permanent mit der Freiheit, ihre Meinung sagen dürfen. Niemand hat doch etwas dagegen, dass sie denken, was sie denken. Aber nicht herumkrakeelen, sondern auch mal die Klappe halten, das ist Tugend.

Dass die Betroffenen meinen, sie dürften alles sagen, nur weil es nicht strafbar ist, ist nur ein Irrtum unter vielen. Zum Glück ist den meisten Leuten in profilierten Jobs mittlerweile klar, dass sie mehr Verantwortung haben als nur die für sich selbst. Das bedeutet, sich mit umstrittenen Ansichten in der Öffentlichkeit zurückzuhalten, um die Institution, die man vertritt, nicht zu beschädigen. Und nicht selbst unter die Räder einer rasenden Reglementierungsmaschine zu kommen. Auch mal auf die Zunge beißen, die Schnauze halten, sich vorher sagen, es ändert doch sowieso nichts.

Das ist keine Correctness, keine Feigheit, keine Anpassung und keine Aufgabe zivilisatorischer Errungenschaften. Sondern eine Mischung aus Anstand, Einsicht und durchaus angebrachter Angst vor den Konsequenzen zulässiger, aber nicht zugelassener Äußerungen.

Bei dieser Schweigsamkeit aus Rücksicht auf sich selbst handelt sich um eine im besten Sinne konservative Tugend, die im 3. Reich und der DDR wurzelt. Schaut man sich sich Figuren wie Hebold an, die ihr trauriges Schicksal erleiden, weil sie meinen, sie könnten tun und lassen, was sie wollen, kann man nur begrüßen, dass entschiedene Maßnahmen der zuständigen Organe ergriffen werden, um den Missbrauch der wundert man sich, dass sie in Kreisen, in denen früher alles besser war, heute so wenig Anklang findet.

Jeder muss wissen, was er riskiert

Und die Meinungsfreiheit? Ja, die gibt es, aber jeder muss selbst wissen, was er riskiert. Die sichere Stelle? Den gutbezahlten Job? Das gesellschaftliche Ansehen? Die Zukunft der eigenen Kinder?

Menschen wie Hebold, wenn sie denn richtige Menschen wären, müssten es eigentlich berechnen können: Wenn ich meine Studenten auf meine Webseite schicke, damit sie sich Lernmaterial besorgen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch meine wüsten Pamphlete zur Kenntnis nehmen. Dies plus die Tatsache, dass ich im Statistikunterricht Aufgaben wie etwa jene stelle, Zusammenhänge zwischen Terroranschlägen und muslimischen Bevölkerungsanteilen zu berechnen, ohne zu wissen - oder weil ich weiß - wie das Ergebnis aussehen könnte, kann Menschen verunsichern. Das potenziert die Gefahr, mir den Vorwurf einzuhandeln, politische Absichten und Arbeit zu vermengen - das aber ist in Deutschland verboten.

Dass auf einen solchen gravierenden Verstoß auch die Lügenpresse  aufmerksam wird und meine Meinungsäußerung zum Anfang des Untergangs des Abendslandes macht, ist nur logisch.  Im Ergebnis erscheint eine Summe menschlicher Einfalt: Ein dummer Mathematiker, der meint, sich in alles einmischen zu müssen, bekommt die Konsequenzen eines Handelns zu spüren, mit dem er sich außerhalb der Gesellschaft begeben hat.

Das ist Meinungsfreiheitsschutz, denn es beinhaltet eine Botschaft an alle, die versucht sind, es ihm gleichzutun: Strafe muss sein und sie ist weder Zensur noch Berufsverbot. 

2 Kommentare:

Thomas Leske hat gesagt…

Schon ein gewisser preußischer Provinz-Dozent erdreistete sich am 30. September 1784 folgendes zu schreiben: "Der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauch seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft machen darf."

Volker hat gesagt…

Im Osten nichts Neues.
Dr. Thomas Hartung ist es genauso ergangen.
Zu Recht, wie ich meine. Gauleiter Tillich hat mehrfach gesagt, dass er oppositionelle politische Betätigung genauso wenig mag wie abweichende Meinungsäußerungen.