Dienstag, 15. Januar 2008

Steinigung - genau geregelt

steinigungen sind doof und bäh und überhaupt. doch immerhin folgen sie einer klaren regel. im iranischen strafgesetzbuch steht geschrieben, "dass die steine bei einer steinigung nicht so groß sein dürfen, dass die person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird. andererseits dürfen die steine auch nicht so klein sein, dass sie nicht mehr als steine angesehen werden können". das beruhigt.

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