Donnerstag, 14. Mai 2009

Unverletzlichkeit braucht Ausrede

Aufatmen bei Verfassungsfans deutschlandweit: Auch nach der geplanten Verschärfung des Waffenrechts bleiben die Grundrechte vorerst gewahrt, wenn Grundrechtenutzer immer eine Ausrede parat haben. Die ursprünglich geplanten verdachtsunabhängigen Kontrollen von Waffenbesitzern werden zwar ein-, aus Mangel an Personal aber wohl nicht durchgeführt. Auch sollen Besitzer von Gewehren und Pistolen die Möglichkeit haben, die unangemeldet anklopfenden Kontrolleure mit dem Hinweis, sie ständen gerade unter der Dusche, schauten einen spannenden Film oder hätten Telefonsex, abzuweisen. Erst wenn sich ein Waffenbesitzer „beharrlich“ weigert, seinen Waffenschrank zu zeigen, soll ihm der Entzug des Waffenscheins drohen.

Mit anderen Worten, heißt es bei Zettel,: "Es gilt zwar das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber wer davon Gebrauch macht, der verstößt gegen seine "Mitwirkungspflicht", verfügt ergo nicht über die "notwendige Zuverlässigkeit", und somit darf man ihm den Waffenbesitzschein entziehen."

Geniale Idee, mit der auch alle anderen Grundrechte wirksam abschaffen lassen werden. Meinungsfreiheit? Ja, aber nur, wenn Sie das Richtige meinen. Religionsfreiheit? Kein Problem, mit dem richtigen Gott! Und so weiter, und so fort mit Grundrechtsmist. Oben auf dr Brüpcke feiern sie zur Ablenkung noch mit Getöse "60 Jahre Grundgesetz". Dann geht es in Vorruhestand.

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