Donnerstag, 25. Juni 2009

Äpfel nur nach Ampel-Norm

Die EU-Kommission, eben noch von einer begeisterten Fast-Mehrheit ihrer Bürger im Amt bestätigt, macht endlich ernst mit dem rigorosen Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Ab heute setzt die Europaregierung die häufig kritisierten Regeln außer Kraft, nach denen Obst und Gemüse eine bestimmte Form und Größe haben muss, wenn es in der EU verkauft werden dürfen soll.

Die sogenannten Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse sind ab sofort aufgehoben, teilten die Eurobürokraten mit. Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, sei "ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen"

Dies bedeute einen Neuanfang für die krumme Gurke und die knorrige Karotte, freut sich die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. "Es ist ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen". Ohnehin sei es "sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die 'falsche' Form haben". Das sei den Kommissionsmitgliedern in den zurückliegenden Jahren, in denen krumme Gurken erfolgreich hatten vom Markt gedrängt werden können, mehr und mehr klargeworden.

Vor allem auch, weil dei krumme Gurke zum Imageproblem der Eurokraten wurde. Mit großer Geste werden Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree nun in die Freiheit des Wildwuchses entlassen. Ein Fest für alle Europa-Fans, das nur leicht getrübt wird durch die Tatsache, dass die Vermarktungsnormen für Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Tomaten weiter bestehen bleiben.

Die Mitgliedstaaten könnten, so versichert die Kommission aber auch diese Früchte, die ohnehin nur drei Viertel des EU-Handelswerts mit Obst und Gemüse ausmachen, von den Normen ausnehmen. Dazu müssten sie entbürokratisierungsmäßig allerdings im Einzelhandel mit einer entsprechenden Kennzeichnung verkauft werden: Jeder Apfel, der nicht nach der Norm gewachsen ist, müsse nur ganz einfach von einem EU-Handelskommissionsmitglied als unbedenklich zertifiziert, im EU-Apfel-Zentralverzeichnis mit den DNA-Proben nicht-handelsfähiger Apfelsorten abgeglichen, mit einem Etikett nach der neuen Ampel-Norm als "zur Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis" gekennzeichnet und vom Verbraucher, der zuvor eine Haftungsverzichtserklärung in drei Kopien zu unterzeichnen und von einem Notar zu beglaubigen hat, beim Verzehr durch "geeignete technische Maßnahmen" dokumentiert werden.

4 Kommentare:

Friederich hat gesagt…

Dürfte ich bitte die Gurkenverordnung wiederhaben und dafür, na, sagen wir mal, den Lissabon-Vertrag vom Halse? Ist das zu unbescheiden?

ppq hat gesagt…

ja, eindeutig. das sind die beiden eckpfeiler, auf denen euopa ruht

Die Anmerkung hat gesagt…

Da steht nichts von Bananen drin.
Meine Musa Dwarf Cavendish aus dem Supermarkt muß ich weiterhin mit teuren Flügen erkaufen.

Anonym hat gesagt…

... die Bürokratie abzubauen ...
Hatte da der Stoiber seine Finger im Spiel? Er ist doch dort für den Bürokrtieabbau zuständig.