Donnerstag, 13. August 2009

Verbot der Woche: Naziparolen auf Nepalesisch

Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Verwendung von Nazi-Parolen erlaubt hat, wenn diese zuvor ins Englische übersetzt werden, mehren sich Stimmen, die fordern, zur Verhinderng von Nazipropaganda nunmehr die Verwendung der englischen Sprache in Deutschland zu untersagen. Das Verbot solle im Rahmen der PPQ-Aktion "Verbot der Woche" in einen größeren Zusammenhang zur endgültigen Befriedung Deutschlands eingebettet werden.

Zuvor hatten die Richter entschieden, dass Nazi-Parolen in der Regel nicht mehr strafbar sind, wenn sie in übersetzt werden. So sei die deutsche Übersetzung der Hitlerjugendparole "Blut und Ehre" Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung strafbar ist. Das englischsprachige "Blood & Honour" jedoch sei nicht strafbar, weil Naziparolen nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren. Somit stelle eine Übersetzung in eine andere Sprache eine "grundlegende Verfremdung" dar, die nicht von der Strafvorschrift erfasst werde.

Der Senat ist sich bewusst, dass mit dieser Entscheidung eine Spielwiese für rechtsextremistische Organisationen verbunden ist, NS-Parolen in andere Sprachen zu übersetzen", sagte der Strafsenatsvorsitzende Jörg Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Allerdings könne es das Strafrecht allein nicht schaffen, NS- Gedankengut aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Dazu bedürfe es flankierender Maßnahmen wie etwa einem Fremdsprachenverbot, , verlautete aus der Bundesregierung. Das könne jedoch nicht auf das Englische begrenzt werden: Man könne nicht nur Übersetzungen in geläufige Sprachen verhindern, sondern müsse auch die Verbreitung von Nazi-Parolen in exotischen Sprachen wie Suhaheli oder Nepalesisch unterbinden.

Strafbar bleiben Besitz und Konsum von ausländischen DVDs der Gruppe Kiss, die in der Weltausgabe mit Runen-S geliefert werden, als Konsequenz aus der deutschen Geschichte für den deutschen Markt aber nur mit rundem S erhältlich sind.

3 Kommentare:

TKDV-Initiativen Dresden & Frankfurt a.M. hat gesagt…

Abgesehen davon, dass sich über den rechtspolitischen Sinn oder Unsinn einer Vorschrift wie § 86a StGB grundsätzlich trefflich streiten ließe - KISS verwendet die Runen zumindest “neutral”, was der Rechtsprechung nach tendenziell verboten ist; dass die Übersetzung von Parolen nicht unter 86a fällt, ist der Schwierigkeit der Materie geschuldet, das gibt der Paragraph wirklich nicht her, und freie Analogien ("wenn /das da/ verboten ist, muss es für /das da/ erst recht gelten") sind im Strafrecht nicht zulässig.

Noch absurder wird es, wenn SS-Runen in deutlicher Ablehnung des dahinter stehenden Gedankengutes verwendet werden (Rechtsprechung: das ist erlaubt), aber die Justiz in der sächsischen Provinz dennoch ermittelt und sich das ganze bis zur strafrechtlichen Hauptverhandlung zuspitzt, siehe: http://den-zapfen-streichen.blogspot.com — neuer Hauptverhandlungstermin in anderthalb Wochen…

Anonym hat gesagt…

So ein Blödsinn! KISS haben nicht ein politischen Text bei ihren Songs. Gene Simmons Mutter hat das KZ überlebt. Juden als Nazi zu bezeichnen, bzw. in Zusammenhang zu bringen ist eher geschmacklos.
Armes Deutschland!!

Allrounderex hat gesagt…

Kann mich da nur anschließen...von mind. 2 Bandmitgliedern sind die Eltern jüdischer Abstammung. Was iss`n mit Slayer die benutzen die "Rune" doch auch,klar, is ja nur eine. Armes Deutschland, da wird sich an sowas hochgezogen, gibt genug wichtigere Probleme im Land...dann lieber den "wahren" Faschos in den Arsch getreten, Amen! Einfach nur lächerlich...