Dienstag, 16. Februar 2010

Das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher

Internet? Kinderpornografie! Na, den Assoziationstest bestanden? Nicht? Verdammt. Dabei geben sich anerkannte Experten wie Bundes-Ilse Aigner, der "Spiegel" und wahrscheinlich auch Peter Sodann alle Mühe, das "weltweite Datennetz" (dpa) als das zu entlarven, was es ist: ein Hort des Üblen und Bösen, neben dem Dantes "Inferno" wie ein Kinderspielplatz aussieht und die "Apokalyptischen Reiter" einer Pfadfinder-Gruppe gleichen. Zum Glück hält wenigstens das Oberlandesgericht Hamburg Kurs und verkündete jetzt, dass "bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet strafbar" sei. Das OLG urteilte: "Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien." Nun mag der eine oder andere Fanatiker über den Unterschied zwischen "betrachten" und "besitzen" sinnieren - doch mit Kleinigkeiten sollte man sich in diesem Fall wirklich nicht aufhalten.

"Schon das bewusste und gewollte Abrufen und Betrachten der Kinderporno-Dateien ist strafbar." Punkt. Wie er retrospektiv klären will, ob die Kinderpornos "bewusst und gewollt" oder doch "unbewusst und nicht gewollt" auf dem Bildschirm landen, ließ der Vorsitzende Richter Gerd Harder zwar offen. Genau so offen übrigens wie eine argumentative Hintertür: "Der Nutzer habe bereits beim Aufrufen die volle Verfügungsgewalt über die Daten. So könne er entscheiden, wie lange er die Bilder anschaut und beispielsweise Ausschnitte vergrößern und heranzoomen." Doch sobald alle privaten Webcams ihre Besitzer dabei beobachten, wie lange diese Bilder anschauen "und beispielsweise Ausschnitte vergrößern und heranzoomen", ist doch alles okay.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Welche Reaktionszeit billigt der Richter denn dem Betrachtern zu, bis er, sie, es "huuuch, Kinderpornografie" rufen und hektisch das Bild zuklicken?

VolkerStramm hat gesagt…

Welche Reaktionszeit?
KarlEduard, das wird von der extrem hohen Justiz in ihrer erhabenen Unabhängigkeit in einer außerordentlich gerechten Einzelfallprüfung entschieden.
Manchmal könnte man denken, hier sei mancher gleicher ist als andere ... NEIN, das habe ich nicht gesagt!