Sonntag, 13. Mai 2012

Kennzeichnungspflicht für Fußgänger

In der Debatte um zunehmende Verkehrsverstöße von Fußgängern schlägt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) höhere Bußgelder und eine Kennzeichnungspflicht für Fußgänger vor. «Ich bin davon überzeugt, dass es leider nur über das Portemonnaie geht», sagte der Vorsitzende Bernhard Witthaut der amtlichen Deutschen Presse-Agentur. "Es müsste geprüft werden, ob der Bußgeldkatalog für Fußgänger nicht an den für Autofahrer angepasst werden könnte, etwa wenn man beim Gehen das Handy benutzt oder Straßen quer überquert." Um Verstöße besser ahnden zu können, brachte der GdP-Vorsitzende auch eine Kennzeichnungspflicht für Fußgänger in Deutschland ins Gespräch. "Da kann man ganz intensiv drüber nachdenken, gerade auch mit Blick auf das angesagte Nordic Walking."

Zuletzt hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ein zunehmend rücksichtsloses Verhalten von Fußgängern im Straßenverkehr kritisiert. Im Wahlkampf in NRW bekam die Idee drakonischer Strafen für Fußgänger Röttgenwind: Es solle kein Unterschied "zwischen echten Fußgängerzonen-Rambos und solchen Fußgängern gemacht werden, die auch mal eine Abkürzung nehmen", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen vor seinem Umzug nach Nordrhein-Westfalen.

Dringend notwendig ist es, denn nach Zahlen des Autofahrerverbandes ACDC benehmen sich "immer mehr Fußgänger, als gehöre die Straße ihnen." Polizeigewerkschafter Witthaut sagte, notwendig sei auch eine höhere Kontrolldichte, um den Druck zu erhöhen, dass Fehlverhalten auch geahndet wird. Hierfür fehle aber oft Personal.

"Seit Jahren steigt die Zahl der Fußgänger, und in Zukunft bekommen wir es noch mit einer ganz neuen Herausforderung zu tun, den Gehhilfen", betonte Witthaut mit Blick auf die Alterung der Gesellschaft. Der sei mit Einwanderung allein nicht beizukommen. Die Polizei beobachte insgesamt eine Verrohung der Sitten, in der Stadt wie auf dem Land. «Vom Anzugträger bis zum Kind gehen alle mal bei Rot über die Ampel.»

Der GdP-Vorsitzende sprach sich auch für eine drakonische Anpassung der Promillegrenze an die für Autofahrer aus. Derzeit existiere überhaupt kein Promillewert für Fußgänger, außerdem müsse über eine "bestimmte Art der Kennzeichnung" eine Identifizierung von Fußgänger ermöglicht werden. Angesichts steigender Zahlen bei Ampelsündern und Querüberquerern sei das dringend nötig. "Sonst verpuffen alle Kontrollen." Fußgänger hätten über Jahre hinweg gefordert, als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden. Diesem gemeinsamen Ziel komme man mit einer einheitlichen Kennzeichnungspflicht für Fußgänger endlich näher.



7 Kommentare:

Orwell hat gesagt…

Ein sehr guter Ansatz. Bereits im letzten Jahr konnte ein erster amtlicher Anlauf auch für die Helm- und Führerscheinpflicht für Fußgänger festgestellt werden:

http://www.central-organ.de/2011/06/28/helmpflicht-fur-fussganger-kommt/

Tolotos hat gesagt…

die einführung einer kraftstoffsteuer auf alle lebensmittel wäre ein erster schritt zu mehr verkehrsgerechtigkeit.

langfristig führt natürlich kein weg an einer fußwegmaut vorbei.

Corax hat gesagt…

Was kommt als nächstes? Die Sofakartoffelkennzeichnungspflicht? Und wie ist eine Straße straßenverkehrsordnungsgerecht zu überqueren? Längs? Schräg? Oder Kontrovers?

Anonym hat gesagt…

Der Pöbel ist voll dabei. Das Volk der Wichte und Stänker.

FDominicus hat gesagt…

Ich wäre eher für eine Kennzeichnungspflicht für Politiker und Staatsangestellte. Mit solchen Kennzeichen haben wir ja hier in D richtig "gute" Erfahrungen.

Ich schlage folgende Farben vor:
- bis 50 000 € Einkommen/Subventionen vom Staat (gelb)
- bis 100 000 € vom Staat (orange)
- darüber (rot)
Ich fände eine leichte Kennzeichnung als "Schmarotzer" würde "passen".

Damit man sieht wer den ganzen Schlammassel bezahlt:
- Steuern bis 10 000 € 1 Stern
- Steuern bis 50 000 € 2 Sterne
- Steuern darüber 3 Sterne
Dazu vorne und hinten ein Schild "Esel"

Auf die Farbparade wäre ich wirklich gespannt. Wahrscheinlich würden alle Pflanzen aus Neid grün werden....

Anonym hat gesagt…

Alles schön und gut, doch muss vor einer Kennzeichnungspflicht der Kennzeichnungspflichtige eine Basisqualifikation nachweisen, also die Erlaubnis zur Selbstführung im öffentlichen Verkehrsraum (Fussgängerschein).
Da bleibt dann noch die Frage, ab welchem Lebensjahr diese Schulung durchgeführt werden darf.
Und wie ist das mit Minderjährigen? Die sollten doch sicher eine volljährige Begleitperson mit Kinderführer-Begleitschein engagieren. Was macht man aber mit denen, die gegen die Fussgänger-Verkehrsordnung verstossen? Gibt es ein Punktekonte in Flensburg? Wie können Minderjährige, gegen die Verwarnungsgelder und Bussgeldbescheide erlassen wurden, persönlich haften?
Werden die unverbesserlichen nd chronischen Delinquenten vielleicht auf Inseln ohne Autoverkehr arrestiert? z. Juist, Helgoland, Wangerooge, Hallig Hooge? Man müsste dies vielleicht auf die Hauptferienzeit legen, damit dann wieder genügend Erwachsene mit Fussgängerschein dabei sein können. Und ansonsten müssen die Fussgänger eben im Bett bleiben.
Fragen über Fragen

flo hat gesagt…

also dann müssen die auch die Gehwege ausbauen mindestens auf 2 Spuren denn die Leute ohne Gehhilfe müssen ja überholen können. Richtgeschwindigkeit 6 km/h.