Mittwoch, 2. Mai 2012

Verbot der Woche: Flatrate-Verbot

Es war im Frühjahr vor fünf Jahren, als ein hochkarätiger Bund-Länder-Ausschuss ein Verbot von sogenannten Flatrate-Partys beschloss, bei denen Gäste gegen Festpreis soviel trinken dürfen, wie sie mögen, auch wenn das mehr ist, als sie vertragen.

Die SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt, seinerzeit ebenso Regierungspartei wie heute, hat jetzt in einer spektakulären Aktion deutlich gemacht, dass Alzheimer nicht nur ein individuelles, sondern zuweilen auch ein kollektives Problem sein kann. Die Partei kündigte eine Gesetzesinitiative an, deren Ziel es sein soll, die seit dem Bund-Länder-Beschluss verbotenen Flatrate-Parties zu verbieten. SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben, der sich in der Vergangenheit bereits einen Namen gemacht hatte, als er mutig jeden Vergleich von Diktaturen aller Art in seinem Amtsbereich verbot, begründete das angestrebte Verbotsverbot damit, dass Saufen kein Problem sei, die aus dem Alkoholgenuss resultierende Kriminalität die Behörden jedoch vor Schwierigkeiten stelle.

Kriminalität sei bereits verboten, hier seien dem Gesetzgeber die Hände gebunden. Umso wichtiger sei es, ein Verbot von "Flatrate-Angeboten" anzustreben, die es nach Aussagen des Landesinnenministeriums in Sachsen-Anhalt bereits seit Jahren nicht mehr gibt. Man erwecke so den Anschein, das Übel bei der Wurzel zu packen, verscherze es sich abermit niemandem, hieß es in Magdeburg. Die meisten Wähler hätten längst vergessen, dass es bereits ein Flatrate-Verbot gebe, außer in deren Wahrnehmung ändere sich somit überhaupt nichts.

Parallel zum Verbot der verbotenen Partys strebt die SPD im Zuge der allgemeinen Rückabwicklung von Individualrechten mit dem Ziel des Ausbaus der staatlichen Fürsorge bis hin zur Vollübernahme des Lebens der Bürger zudem ein Ermächtigungsgesetz an, dass es Kommunen erlaubt, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorbeugend zu verbieten. Hier war ein erster Anlauf der Stadt Magdeburg am Oberverwaltungsgericht gescheitert, weil die Richter meinten, Stadtverwaltungen dürften Bürger nicht daran hindern, in der Öffentlichkeit zu trinken, was immer sie wollen. Mit einer Neufassung des Gaststättengesetzes werde hier gegengesteuert: Behörden könnten dann endlich adäquat zu Feinstaubzonen und Rotlichtbezirken Saufbereiche ausweisen, die Trinker nicht verlassen dürfen. Die Landesregierung sei gefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu initiieren.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Letztendlich wird es doch wieder auf eine Steuererhöhung hinauslaufen.
Zur Querfinazierung künstlicher Hüft- und Kniegelenke.

Cordt hat gesagt…

"...künstlicher Hüft- und Kniegelenke." Aber nur die verantwortungsbewußter Bevölkerungsgenossen. Also nicht irgendwelcher hedonistischer Alpinsportler oder gar brachialproletiger Kicker. "Mit Maß und auf Augenhöhe!" Der Leitspruch der Sozialdemokratie muß endlich auch in der Bewertung des Risikoverhaltens in Bezug zur Lebensleistung des Versicherungsfalls Einzug halten.