Sonntag, 20. Januar 2013

Verbot der Woche: Prostitution im Heim

Erst vor knapp zwölf Jahren war es soweit. Damals legalisierte der deutsche Bundestag mit dem "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten" (ProstG) endlich deutschlandweit den Beischlaf gegen Geld. Seitdem begründen "sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt" eine rechtswirksame Forderung. Seitdem werden auch Wartezeiten vergütet, weil eine Person, die sich "für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält" Entlohnung verlangen kann.

Allerdings eben seit jüngstem nicht deutschlandweit, wie ein Bericht der Hildesheimer Zeitung vermuten lässt. In der einst von Ludwig dem Frommen beherrschten Randlagenmetropole sollen sich mehrere behinderte Bewohner einer diakonischen Einrichtung prostituiert haben, wie das auf Sex spezialisierte Magazin "Bild" reportiert. So sei etwa "ein 40-jähriger Bewohner regelmäßig nach Köln gefahren, um sich zu prostituieren". Andere Behinderte hätten sich am Hildesheimer Hauptbahnhof gegen Geld angeboten.

Nirgendwo steht etwas von Zwang, nirgendwo wird die freiwillige Entscheidung der Heimbewohner, ihr Taschengeld auf diese Weise aufzubessern, infrage gestellt. Und doch: Die Polizei ermittelt nun wegen des "Verdachts des sexuellen Missbrauchs" meldet dpa - ein wegweisendes Verfahren, das das ProstG im Sinne der großen PPQ-Reinheitsserie "Verbot der Woche"ganz neu zu interpretieren verspricht. Kommt es doch im Falle einer Anklageerhebung einem Prostitutionsverbot für Behinderte gleich.

Ein Vierteljahrhundert, nachdem Henk van Kooperen, ein Bewohner eines Arnheimer Pflegeheims, sich und seinen Leidensgenossen die Freiheit erkämpfte, sexuelle Assistenz nutzen zu dürfen, werden behinderte Heimbewohner erneut diskriminiert, als gesellschaftliche Gruppe entmündigt und rundheraus zu betreuungspflichtigen Personen erklärt. Der Aufschrei aber bleibt aus.

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1 Kommentar:

Oels hat gesagt…

Opfer-Abo ?