Sonntag, 18. Januar 2015

Verbot der Woche: Moscheedarstellungen

Eben noch war es nur Mohammed, den niemand malen durfte, neben Allah dem Allerlöser selbst natürlich, von dem nur ganz wenige Bilder existieren, die ihn als jungen Mann zeigen. Der Umbau der Meinungs- zur Respektsgesellschaft erfordert aber eine unablässige Kontrolle der geltenden Abbildungsverbote - und so kommt zum bereits seit Jahren geltenden Verbot von Moscheedarstellungen auf Bierdeckeln, gotteslästerliche Reklame für "Liebigs Fleischextrakt", Koransuren-Geheule als Klingelton und beleidigende Burger-King-Eiscreme nun auch das Verbot der Darstellung von Moscheen auf Flüssigseifeverpackungen.

Die provokante Creme-Seife "1001 Nacht“ war von Aldi Süd nach zwei massiven Beschwerden von betroffenen Gläubigen bei Facebook aus dem Sortiment entfernt worden.

Als nächstes soll der Vertrieb der berüchtigten "Mekka"-Cola verboten werden, hieß es in Berlin. Das von moderaten Moslem erfundene Coca-Cola-Ersatzgetränk war ursprünglich entwickelt worden, um auch denen Cola-Genuss zu ermöglichen, die den großen Teufel USA nicht mit ihrem Geld reich füttern wollten. Angesichts der veränderten Situation auf dem weltweiten Religionsmarkt könne der Name nun aber religiöse Gefühle verletzen. Der Vertrieb der Mekka-Cola in Deutschland wird deshalb ab 1. Februar untersagt.

Ebenfalls auf der Short List zur Vermeidung unnötiger Provokationen stehen das von der Band Allman Brothers vertriebene T-Shirt "Syria Mosque", eine von Ungläubigen vertriebene Uhr in Moscheeform, beleidigende Moschee-Kuchen und der hetzerische Anthony-Quinn-Film "Mohammed".

Zur Chronik "Verbot der Woche"

3 Kommentare:

apollinaris hat gesagt…

Das da ist auch eine aktuelle unerträgliche Provokation:

http://tinyurl.com/puaa8lu

Und noch dazu von einem Mainstream-Presseerzeugnis. Ich glaube der Focus ist nach diesem Cover jetzt im Focus.

Anonym hat gesagt…

Die Grobjuden sind ja noch empfündlicher als ihre feinsinnigeren Vettern ...

Anonym hat gesagt…

Es wäre doch naheliegend, in den Redaktionen und Parlamenten jeweils einen Rat zu gründen, der die Politiker und Medienschaffenden über das Beleidigungspotential bestimmter Äußerungen und Abbildungen berät und Freigaben erteilt.
Aber nicht, um die Meinungsfreiheit einzuschränken, sondern um die Ungläubigen vor Reaktionen von Moslems, die nichts mit dem Islam zu tun haben, zu schützen.