Mittwoch, 7. Juni 2017

Menschenrechte für Nazi-Fans

In dem allgemeinen Chaos bei 1860 München konnte zuletzt auch die Neonaziszene in einem Fanklub ungestört agieren. Die offizielle Fanbetreuerin sieht offenbar keinen Grund zum Handeln. Warum? Ein Rechtsanwalt erklärt im "Spiegel" die Hintergründe.


Nein, natürlich falsch. Wenn der „Spiegel“ zur Sache kommt, dann stellt er nur Fragen, auf die er die Antwort schon kennt. Es gibt also keinen Anwalt, der unter der Überschrift „Inländerrechtsexperte zu Stadionbesuchern" erklärt, dass auch bekennende Nazis Menschenrechte haben, zu denen es leider Gottes auch gehört, einen Fanklub für einen beliebigen Verein gründen zu dürfen. Sogar, ohne dass der betroffene Klub dagegen „Maßnahmen ergreifen“ (Spiegel) kann. Fünf Mann als „Löwenfreunde Lamer Winkel“? Unter den 62.000 Zuschauern des letzten Profi-Fußballspieles des Münchner Vereins dürften sie nahezu unbemerkt geblieben sein.

Allerdings kommt nun eben der „Spiegel“ und prangert eben jene Menschenrechte an. kann nicht sein. Wer erlaubt denn das. Unverantwortlich. Durchgreifen, tönt es da.

Und das ist derselbe Spiegel, der einen Klick weiter einen Experten gefunden hat, der das Selbstverständliche am Beispiel eines „afghanischen Straftäters“ (Spiegel) durchdekliniert: Recht und Unrecht sind voneinander unabhängig: Wer Unrecht tut, verliert dadurch vielleicht einige Rechte – wie etwa das auf Freizügigkeit oder das auf einen weiteren Aufenthalt im Land. Dazu aber bedarf es eines Gerichtsurteils. Und: Er verliert nie automatisch alle. „Auch Mörder haben Menschenrechte“, sagt der Anwalt, der zum Thema "wieso konnte ein bekannt gewalttätiger Afghane so lange nicht abgeschoben werden, bis er schließlich einen Menschen tötete?"

Einfache Antwort. „Das legt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, das ist unabänderlich, an diesem Recht kommt auch Deutschland nicht vorbei.“


Der „Spiegel“ aber schafft es. Mitglieder des Fanklubs aus der Oberpfalz seien zugleich auch Mitglieder der Neonazi-Partei „Der Dritte Weg“, deren Mitglieder - unklar, ob dieselben gemeint sind - „regelmäßig bei Szene-Kundgebungen mitmarschieren“. Einer habe auch schon mal ein Tattoo abkleben müssen, wegen Verfassungsfeindlichkeit. Umso erschreckender sei, „wie selbstverständlich" die Münchner Löwen "Neonazis in ihrer Fanszene dulden“.

Bei „Spiegel“ wären die Betreffenden ("Namen sind dem SPIEGEL bekannt") (Spiegel) längst aus der Abo-Kartei geflogen.



4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das legt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, das ist unabänderlich, an diesem Recht kommt auch Deutschland nicht vorbei.“

Die Menschrechtskonvention ist nicht mal ein Gesetz. Laut Wikipedia ist es ein Katalog. Natürlich bedürfen Rechte keines Gesetzes, um zu gelten, aber die postulierte quasi gottgegebene Unabänderlichkeit der Konvention ist nur ein bequeme Zweckfiktion - damit der Experte klingt, als läge er richtig.

ppq hat gesagt…

artikel 3 ist auch konkret das folterverbot. aber der experte sagt das so, also wird es wohl stimmen

Anonym hat gesagt…

Gott segne die experten

Anonym hat gesagt…

Foltern bringt ja fast nie echten Erkenntnisgewinn.
Aber, einfach, um das Gleichgewicht im Universum wiederherzustellen - nun ja ...