Sonntag, 17. Juni 2018

Schlag gegen Hass-Szene: Großeinsatz gegen ein verbotenes Gefühl


Sie legen die Feder an die Wurzeln des Gemeinwesens, untergraben die verfassungsmäßig Ordnung durch irritierende und verunsichernde Kommentare und denken sich viele Nachrichten einfach aus, um "Hetze, Hass und Zweifel" (Claus Kleber) zu befördern. Die Bundespolitik wie die zuständigen Behörden stehen dem Phänomen bisher rat- wie tatenlos gegenüber, selten nur gelang es, Hassposter und Aufwiegler aufzugreifen und ihrer habhaft zu werden.

Eine Bedrohung der demokratischen Grundordnung, denn die Entgrenzung der bisher festgefügten Mauern des Meinungskorridors unterminiert das Vertrauen vieler Menschen in die Rechtsordnung. Wo jedermann im Internet schreiben kann, was und wie er will, so dass Meinungsschutzbehörden nur noch im Nachhinein korrigierend eingreifen können, macht sich der Hass immer breiter und er wird - unter dem Schutz der Behauptung, es handele es sich um ein nicht zu verbietendes Gefühl - immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erobern.

Da braucht es die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse, den Beweis, dass die Bundesregierung bereit und in der Lage ist, diese akute Bedrohung des Zusammenlebens entschlossen auszumerzen. Hass, so hat das Bundeskabinett mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD bereits im Sommer 2016 beschlossen, ist eine nicht zulässige Emotion, sie muss, wenn sie schon nicht aus dem Menschen herausoperiert werden kann, wenigstens zurückgedrückt werden in seinen Kopf, wo sie stille zu sein hat. Zumindest, wenn sie nicht Hass auf die Verhältnisse, die Ungerechtigkeit des Kapitalismus oder die Machohaftigkeit der Metros ist.

Reden allein hilft da nicht. Deshalb hat die Polizei jetzt eine bundesweite Großrazzia zur Auffindung von Hasskommentaren und Festsetzung ihrer mutmaßlichen Urheber durchgeführt. In zehn Bundesländern wurden anlässlich des zum dritten Mal seit dem Hassverbot von 2016 durchgeführten „Aktionstages zur Bekämpfung von Hasspostings“ Wohnungen durchsucht, private Hassnotizen durchleuchtet und Computer sichergestellt, die im Verdacht stehen, als Tatmittel etwa zu Hasseinträgen bei Spiegel Online, Facebook oder obskuren rechtspopulistischen Seiten verwendet worden zu sein.

Für die Wichtigkeit, die die Bundesregierung dem symbolischen Kampf an der Hass-Front beimisst, steht die Koordinierung des Schlages gegen die Hass-Szene durch das Bundeskriminalamt (BKA). Beteiligt waren außerdem 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen, denen es gelang, 29 Tatverdächtige ausfindig zu machen und aufzugreifen. Durchschnittlich gingen so pro Bundesland 2,9 Hasser in die Falle - ein Rückgang um 20 Prozent verglichen mit dem Vorjahr, als noch 36 Täter in 14 Bundesländern ins Netz gegangen waren. Ihnen allen wird vorgeworfen, im Internet strafbare Hasskommentare wie etwa "antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen" (DPA) gepostet zu haben. Zudem besteht der Verdacht, sie könnten öffentlich zur Begehung von Straftaten aufgerufen haben.

Ziel der bundesweiten Strafmaßnahme, bei das Polizeirecht gezielt dazu benutzt wurde, generalpräventiv Angst zu verbreiten, war es laut Polizei nicht, Tätern habhaft zu werden. Im Mittelpunkt stand vielmehr das Bemühen der Ermittler, mit Hilfe einer medienwirksamen Aktion zu "unterstreichen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist". Weder nach dem ersten Aktionstag im Sommer 2016 noch nach dem zweiten im Jahr 2017 hatte es Verurteilungen von Hasser, Hetzern oder Zweiflern gegeben, die von den Einsatzbeamten hatten aufgegriffen werden können.

5 Kommentare:

Rainer Wittmann hat gesagt…

Ich muß lachen: wer will mir verbieten, etwas zu hassen? Nehmen wir an, dem Verfasser des Artikels würde jemand Säure ins Gesicht schütten, so daß er nicht nur intellektuell - wie er durch den Artikel beweist - erblindet. Was fühlt er dann? Keinen Hass? Hört doch auf mit dem Quatsch. Solange ich nicht gewalttätig werde, darf ich hassen, wen oder was ich will. Alles andere ist Meinungsdiktatur. Punkt.

Anonym hat gesagt…

Ich hasse nicht, ich empfinde nur für manches keine Liebe. Dazu gehört auch die Regierung und deren Asyl- und "Flüchtlings"politik, für welche ich keinerlei Liebe verspüre. Ich liebe etwas anderes. Bin ich deswegen ein Haßverbrecher? Falls doch dann unterscheidet sich die geistige "Elite" der BRD in Nichts von Menschen die z.B. für die Zwangsehe sind, welche nichts weiter als eine Ehe ohne Liebe ist. Ich bin genauso gegen die Ehe mit Zwang, wie ich gegen Liebe mit Zwang bin. Bin ich deshalb ein Haßverbrecher oder verkehrt das Establishment durch Wortklauberei die Realität?


Adebar

Anonym hat gesagt…

Ach Adebar. Hättest du doch geschwiegen.

Gernot hat gesagt…

"Hass, so hat das Bundeskabinett mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD bereits im Sommer 2016 beschlossen, ist eine nicht zulässige Emotion, sie muss, wenn sie schon nicht aus dem Menschen herausoperiert werden kann, wenigstens zurückgedrückt werden in seinen Kopf, wo sie stille zu sein hat."

Und was mit nicht kanalisiertem, nicht abreagierten Hass geschieht, ist medizinisch und psychologisch bekannt: Magengeschwüre oder Gewalt.
Erstere senken die Rentenausgaben. Zweiteres bewältigt das staatliche Gewaltmonopol.

Anonym hat gesagt…

"Wer Freiheit will, muß ehrlich hassen, jetweden, dem die Knechtschaft recht. Drum müssen wir die Lehre lassen, die Haß verpönt, als schlimm und schlecht."
Nicht von mir, aber trotzdem gut.

(Von Alfred Rosenberg war es nicht, von Dietrich Eckart auch nicht, auch nicht von Gigi ... Otto Bangert? Mal recherchieren.)