Montag, 6. Mai 2013

Verbot der Woche: Sprungturm nach Osten


Sicherheit steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der Führer des vereinigten Europa, Ziel ist es, allen Menschen in der Gemeinschaft ein rundum betreutes Leben zu gewährleisten, das ohne Irritationen, Fährnisse und Probleme abläuft. Auf dem Weg zu jener idealen Ordnung, in der nach den Vorstellungen der deutschen Sozialdemokratie "Politik die Aufgabe hat, das tägliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu regeln", macht die EU beinahe täglich große Fortschritte. Noch aber ist nicht genug erreicht, noch ist die allgemeine Rückabwicklung von Individualrechten weit entfernt vom Ziel des Ausbaus der staatlichen Fürsorge bis hin zur Vollübernahme des Lebens der Bürger.

Folgerichtig hat Brüssel deshalb nun entschieden, den Schutz der Menschen weiter auszubauen. Diesmal betroffen: Freibad-Sprungtürme, die in die falsche Himmelrichtung weisen. Eine neue Richtlinie legt fest, dass Badegäste „nicht gegen die Sonne springen“ dürfen, da sie dabei geblendet werden und Schwimmer im Becken übersehen könnten. Europaweit darf künftig nur noch nach Norden gesprungen werden.

Die EU reagiert damit auf die hohe Zahl an Todesopfern, die der  Friedensnobelpreiskontinent noch immer durch Schwimmunfälle zu beklagen hat. Allein in Deutschland sterben pro Jahr mehr als 400 Menschen in Schwimmbädern, Seen oder an Meeresstränden, viele davon, nachdem ihnen am Vormittag aus Richtung Westen kommende Turmspringer auf den Kopf gefallen sind.

Während erste Freibäder etwa in Hessen ihre Sprungtürme bereits geschlossen haben, halten andere Städte bislang an der illegalen Praxis fest, mit nicht-nördlich ausgerichteten Sprungtürme Leib und Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gefährden. PPQ hat deshalb inzwischen im Rahmen der seit vielen Jahren bürgerschaftlich-engagierten Reihe "Verbot der Woche" Anzeige gegen 47 Städte und Gemeinden bei der EU-Kommission erstattet.

Die große Serie "Verbot der Woche"


11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nach Ansicht einiger Verantwortlicher wäre ein Ost-Sprungturm zu allen Tageszeiten sicher, an denen die Sonne nicht aus östlichen Richtungen scheint. Also von Mittag wahrer Ortszeit bis zum folgenden Sonnenaufgang.
Einer Umsetzung in eine EU-Direktive steht einstweilen das Fehlern von Studien gegenüber, die das Absinken der Todeszahlen von Null auf unter Null bei tageszeitlich geregelter Nutzung von Sprungtürmen belegen.

Ferner muss auf das Risiko des bislang nicht europaweit reglementierten jahreszeitlichen Wechsels der scheinbaren Sonnenbahn hingewiesen werden.
Nach Ansicht des Fachausschusses Astronomie des EU-Parlaments überquert die Sonne in der Zeit zwischen Fühlings- und Herbtanfang nördlich von Ost- bzw. Westpunkt den Horizont. Daher geht die Sonne zum Sommeranfang in Mitteleuropa fast im Nordwesten unter, würde also einen Nord-Springer ab dem frühen Abend von schräg links vorn blenden, was zu einem Massensterben von Badegästen führen wird.

Als vorläufige Lösung wird die Benutzung der Nord-Sprungtürme auf das Winterhalbjahr begrenzt, alternativ werden Springer verpflichet, bei Sonne von vorn nur noch rückwärts vom Turm zu springen.
Ein Update der EU-Richtlinie wird den Kommunen per Post zugehen.

Die Anmerkung hat gesagt…

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß die Grünen die Absicht hegen, alle Kaugummi- und Snackautomaten verbieten zu wollen, da durch die unkontrollierte Abgabe von Süßwaren die Fettleibigkeit begünstigt und somit die Volksgesundheit erheblich geschädigt wird.

Anonym hat gesagt…

P.S.

Als hätte ich's geahnt: Bürger, die glauben, sie seien schlauer als ein Sack voll höchstbezahlter EU-Sowjets, hat es zu allen Zeiten gegeben:

„Der Bürgermeister Werner Thomas gab zu verstehen, dass der Turm erst ab 12 Uhr mittags geöffnet wird–...“

h t t p://www.glaronia.com/2013/05/04/eu-richtlinien-sprungturm-in-freibad-muss-nach-norden-zeigen/

Damit meint er die Nichtblendungsbedingung erfüllt, aber eben bis auf das Detail, dass die Sonne erst ab 12:00 Uhr wahrer Ortszeit keinen Springer mehr blenden kann.

Um die Gefahren für die Allgemeinheit durch solche Hybris auszumerzen, sind die EU-Herrscher angetreten.

Dass das mit den Nord-Türmen hanebüchene Hirnkacke ist, steht ja auf einem anderen Blatt.

Anonym hat gesagt…

An der Nordseite von Schwimmbecken befindliche Sprungtürme sind dann ebenfalls so umzubauen, dass die Sprungbretter nordwärts zeigen. Somit sinkt die Wahrscheinlichkeit beim Sprung ahnungslose, unschuldige Schwimmer zu treffen definitiv auf 0.

Calimero hat gesagt…

Das geht doch alles nicht weit genug! Die Springer gefährden doch schließlich nicht nur die anderen Badegäste, sondern auch sich selbst - egal in welche Richtung sie nun springen.

Bei einem 10 m-Sprung hat der Gefährder der Volksgesundheit immerhin rund 50 km/h auf Grasnarbenhöhe erreicht, also mehr als in volkreichen Zonen sonst erlaubt ist.

Ich plädiere daher für weitreichende Fangnetze etwa 1 m unterhalb jeglicher Sprungbretter!

Sicherheit geht vor!

Cordt hat gesagt…

Erschütternd, wie leichtfertig einige Diskutanten mit Menschenleben spielen! Wenn ich von der Domspitze zufällig auf einen Menschen springe, bin ich tot. Da brauche ich keine teure Studie!

Ich plädiere dafür, die architektonisch beeindruckenden Türme gerade als Sinnbild menschlicher Hybris unangetastet zu lassen, und die Schwimmbecken ggf. himmelsrichtungsgerecht anzupassen.

Sicherheitsgurte, Bewegungsmelder, Protektoren und Helme verstehen sich von selbst.

Die begrünten und gesicherten ehemaligen Schwimmbecken dienen weiterhin als Begegnungsstätten.

Le Penseur hat gesagt…

Wie aus gutinformierten Kreisen verlautete, ist darüberhinaus eine Richtlinie in Vorbereitung, gemäß welcher allen EUntertanen in der/den jeweiligen Amtssprache(n) der EU-Mitgliedsstaaten der Warnhinweis

»VERGESSEN SIE NICHT ZU ATMEN«

auf den Handrücken tätowiert werden soll. Das Inkrafttreten der Richtlinie verzögerte sich bislang allerdings aus drei Gründen:

1. war nicht klar, ob dieser Warnhinweis, der ja nicht zwischen Ein- und Ausatmung differenziert, ausreichend sei;

2. ob im Fall eines Wechsels der Staatszugehörigkeit bzw. des dauernden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedsstaat von Amts wegen eine Umtätowierung auf die gegebenenfalls andere Amtssprache vorzunehmen wäre; und

3. ob hiedurch schriftunkundige EUntertanen nicht ungerechtfertigt diskriminiert würden, weshalb der Warnhinweis besser in Form eines geeigneten Piktogrammes anzubringen wäre.

Die bisher so schwierigen Verhandlungen über diese Punkte sollen dem Vernehmen nach nun jedoch durch eine konsensfähige Kompromißformel — ein Piktogramm auf dem linken Handrücken, eine bzw. mehrere Beschriftung(en) auf dem rechten — vor dem entscheidenden Durchbruch stehen.

FDominicus hat gesagt…

Ob man es glaubt oder nicht, ich habe einen "Knaller" für diesen Thread. Gerade darauf aufmerksam gemacht worden.

http://83273.homepagemodules.de/t6226f14-Mal-wieder-ein-kleine-Quiz-Wer-gibt-dem-Geld-ein-Vaterland.html

Verbot der Woche. Geld hat nicht zu reisen...., und schon gar nicht die offensichtlichen gottgegebenen Grenzen zu überschreiten. Ade Urlaub.....

ppq hat gesagt…

passt doch in die landschaft. kapitalverkehrskontrollen, die abschaffung des 500er scheins, datenschutz ist täterschutz...

Volker hat gesagt…

Natürlich darf Geld nicht reisen. Jedenfalls nicht vor Abzahlung der Reichsfluchtsteuer.

ppq hat gesagt…

wir sagens ja. 2008. die idee feiert runden