Samstag, 28. Februar 2015

Spiegel: Eingebettet im Islamischen Staat

Ganz nah dran, aber in Wirklichkeit gar nicht dabei: Das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat einem Videofilm zufolge, den es auf seiner Internetseite zeigt, eigene Kameraleute mitten im Islamischen Staat platziert. Ungerührt haben die im Auftrag von Spiegel Online tätigen Filmer jetzt ihre Kameras draufgehalten, als Terroristen des IS Monumente und Museen im Irak systematisch zerstörten. „Diesmal wütete der IS im Museum von Mossul“, heißt es bei Spiegel Online im Begleittext zu einem IS-Video, das als Quellenangabe den Vermerk „Spiegel Online“ trägt.

Ein Umgang mit den Urheberrechten, der gerade beim Hamburger Qualitätsmagazin Tradition hat. Bereits vor Jahren gelang es dem Spiegel so, ein von US-Soldaten gefilmtes und von einem Whistle-Blower veröffentlichtes Video zu Gräueltaten der US-Armee als Eigentum von Spiegel Online weiterzuverbreiten. Seinerzeit hatte die Redaktion behauptet, sie fälsche keine Nachrichtenquellen und schmücke sich auch nicht mit fremden Federn. Man habe das Material der Quelle vielmehr „redaktionell eingeordnet, von daher ist auch der Credit Spiegel Online gerechtfertigt und nötig“.

Ein Zaubertrick aus der Rap-Kultur, die seit eh und je auf unausgewiesenen Zitaten aufbaut. Doch Hilfe bekommt das Magazin jetzt auch von der US-Copyright-Behörde, die im Streit um von Affen geknipste Fotos festgelegt hat, dass überall dort keinerlei Urheberrechtsansprüche existieren, wo ein Werk nicht vom einem Menschen kreiert wurde.

"Die Behörde wird keine Werke registrieren, die durch die Natur, durch Tiere oder durch Pflanzen entstanden", entschied das United States Copyright Office. Da es sich bei den Mitgliedern des IS um entmenschte und außerhalb der zivilisatorischen Grenzen lebende Islamisten handelt, ist jedermann berechtigt, dort entstandenes Film- oder Fotomaterial als sein eigenes auszugeben und zu gewinnbringend vermarkten.

Der deutsche Presserat, oberste Instanz für den rechtmäßigen Umgang mit Quellenmaterial, war im Fall des Wikileaks-Videos seinerzeit zum Schluss gekommen, dass kein Verstoß gegen Urheberrechte vorliegt. Als der Presserat damals zur Praxis von Spiegel Online echerchierte, fremdes Filmmaterial nach einer kurzen Bearbeitung als eigenes auszugeben, hatte die Spiegel-Redaktion das Video allerdings einfach nachträglich mit dem Quellenhinweis "Wikileaks" versehen.

5 Kommentare:

Volker hat gesagt…

Seinerzeit hatte die Redaktion behauptet, sie fälsche keine Nachrichtenquellen und schmücke sich auch nicht mit fremden Federn. Man habe das Material der Quelle vielmehr „redaktionell eingeordnet, von daher ist auch der Credit Spiegel Online gerechtfertigt und nötig“

Hat er das so gesagt?
Wenn ja, fänd ich´s gut.

Da sollte der SPIEGEL das aber auch so durchhalten.
Bei den 15 Minuten Sadismus sagt SPIEGEL (00:12) "Urheber: Der nationalsozialistische Untergrund".
Dabei ist gerade dieses vom SPIEGEL publizierte Dings extrem "redaktionell eingeordnet". Abgesehen davon, dass selbst für das Rohmaterial noch keine Quelle bekannt ist, das veröffentlichte Video ist mit dieser Menge, den Inhalt verfälschenden, Kürzungen und Auslassungen eindeutig ein Machwerk der SPIEGEL-Redaktion.

ppq hat gesagt…

genau so hat er das geschrieben. beim "spiegel" entstehen urheber- und verwertungsrechte durch redaktionelle einordnung, das ist welthistorisch ein einmaliger fall

Anonym hat gesagt…

re ppq : der Spiegel hat genug Deutungsmacht ( ist so in Hamburg ) . In HH werden auch keine Bereicherungsneger im Edelkiez angesiedelt wenn es der unabhängige Richter nicht will .

der Sepp

Die Anmerkung hat gesagt…

Ob ich alles zu den 15 Minuten Sadismus der Illustrierten herausgefunden habe, weiß ich nicht. Es reicht zumindest dafür, das Gesülze der Hamburger Deutungshoheitler als Spinnerei abzutun.

Als Beweis für was auch immer ist der Schmuddelfillm auch erledigt.

Die Anmerkung hat gesagt…

Die Illustrierte publiziert manchmal auch auch ohne Not und redaktionelle Einordnung, z.B. ein Hakenkreuz made in Mongolia.