Montag, 2. Juni 2008

Bund verbietet das Böse

Kinder werden in Zukunft noch viel besser vor dem Bösen geschützt, das "überall" (Erste Allgemeine Verunsicherung) zu lauern pflegt. Dazu schickt sich die Bundesregierungan, die Welt des Internets grundlegend und von Berlin aus zu regulieren. So sollen "Telemedienangebote" wie Familienministerin Ursula von der Leyen Webseiten nennt, künftig nur noch Erwachsenen in "geschlossenen Benutzergruppen" (von der Leyen) zugänglich sein, so bald der Verdacht besteht, ihre Inhalte könnten "für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend" sein.

Neue einheitliche Alterskontrollsysteme sollen dazu offenbar weltweit eingeführt werden, denn die Bundesregierung verweist auf die notwendige Wirksamkeit solcher Sperren, die nur herzustellen ist,w enn nicht nur Anbieter in Bottrop und Buxtehude, sondern auch welche in Bangalore und Bangkok sich ihrer bedienen müssen. Alternativ zumEinbau von netzseitigen Jugendschutzprogrammen komme ein Einbau Filtersystemen in frgae, die direkt beim Nutzer angebunden sind. Dazu könnten schon bald Computer verkauft werden, die gefährliche ausländische Internetseiten automatisch abblocken.

Ein Traum, der mit der bisherigen Aufsichtsinstanz jugendschutz.net bisher nur ein kleines Stückchen verwirklich werden konnte. Noch imemr tummeln sich im Internet viele fragwürdige Angebote - von Poker- über Wett bis zu Sexseiten. deshalb wird der Etat der Internetaufsicht zur "Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Kernaufgaben angemessen grundfinanziert" - also erhöht.

Dann wird auch das Durchgreifen gegen Halbwüchsige, die sich selbst gefähren, zum Kinderspiel. Demnächst wird es Minderjährigen verboten sein, sich allein in "gewerblichen Internetcafés" (Bundesregierung) aufzuhalten. Auch im Kno gelten dann neue Regeln: Das Mindestalter für die notwendige Begleitperson, mit der Kinder etwa in nicht für sie freigegebene Filme dürfen, steigt von bisher 18 Jahre auf 21 Jahre.

Mit 18 darf man dann zwar zur Armee und in Afghanistan bei der Verteidigung der Freiheit fallen, einen jugendgefährdenden Film über das Sterben für die Freiheit aber dürfen auch unter 21-jährige Soldaten nicht ohne Begleitung älterer Freunde anschauen.

Verboten wird außerdem, das Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung ihrer Eltern Bier oder Wein trinken dürfen. Ein harter Schlag gegen die traditionsreiche Jugendweihe-Bewegung im Osten und das kirchliche Konfirmationsfest im Westen, die rituelles Betrinken als Hauptinhalt haben. Weitere anstehende Verbote: Konsum der wegen permanenter Glücksspielwerbung auf den Banden als jugendgefährdend eingestuften Länderspielübertragung. Verbot der Lektüre von Kriminalliteratur etwa aus der Feder von Dashiell Hammett und Raymond Chandler, in deren Schmökern permanent geraucht wird.

Alternativ diskutiert der Bundeskulturrat derzeit eine Lösung, nach der Literaturwissenschaftler jugendgefährdende Werken wie "Der lange Abschied" mit viel Fingerspitzengefühl so umschreiben, dass statt des Griffes zur Zigarette ein Griff zum Obstsaftglas erfolgt. Man sei sich mit den pro forma zuständigen Landeskultusministern einig, dass das "gesamtverträglich machbar" sei, hieß es aus dem Hause der Familienministerin.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Erst mal Gratulation zu Ihrer kritischen Blogg-Seite!

Zitat aus dem Text:

„Auch im Kino gelten dann neue Regeln: Das Mindestalter für die notwendige Begleitperson, mit der Kinder etwa in nicht für sie freigegebene Filme dürfen, steigt von bisher 18 Jahre auf 21 Jahre.“

Sie schließen daraus, ein 18-jähriger dürfe sich nun nicht mehr, ohne Begleitperson, einen jugendgefährdenden Film ansehen.

Ich verstehe den Textabschnitt ein wenig anders:
Der 18-jährige darf jetzt nicht mehr als Begleitperson eines Kindes auftreten, um diesem den Zutritt zu einem Film zu gewähren, der eigentlich nicht für das Kind freigegeben ist. Oder anders ausgedrückt, die „Begleitperson“ die die Altersfreigabe für ein Kind aufheben kann muss jetzt mindestens 21 Jahre sein.

Gruß
stef_b