Mittwoch, 1. April 2009

Markierung bald bei Erstkontakt

Nachdem sich der Bürgermeister der ostdeutschen Kleinmetropole Merseburg irrtümlich hatte mit Rechtsextremen oder -radikalen zusammen beim Biertrinken fotografieren lassen, mehren sich die Stimmen, die ein generelles Kennzeichengebot für Rechtsextreme und/oder -Radikale fordern. Der Kleinstadtbürgermeister hatte argumentiert, er habe ja nicht wissen können, dass die jungen Männer, die ihn um ein gemeinsames Foto gebeten hatten, im Verdacht stehen, rechtsradikal und oder rechtsextremistisch zu sein.
Aufgeflogen war das politisch instinktlose Verhalten des Provinzbürgermeisters erst, als die Rechtsetremen und/oder -radikalen das gemeinsame Foto auf eine rechtsextreme und/oder -radikale Internetseite gestellt hatten. Dort war es vom Verfassungsschutz entdeckt worden, der es als eines seiner zentralen Betätigungsfelder betrachtet, Provinzpolitiker zu identifizieren, die auf Gruppenfotos irrtümlich mit Rechtsradikalen und/oder -extremen posieren.

Nach dem Vorbild des Sharon-Tate-Mörders Charles Manson könnten Szeneangehörige beim Erstkontakt mit den staatlichen Behörden mit einer über der Nasenwurzel angebrachten Hakenkreuz-Tätowierung versehen werden. Da diese öffentlich in Deutschland nicht gezeigt werden dürfe, wäre schlagartig auch die alte Antifa-Forderung erfüllt, nach der den Faschisten keine Handbreit Boden überlassen werden dürfe. Die Versorgung mit Lebensmitteln würde die Awo über ihren rollenden Arm "Essen auf Rädern" übernehmen, hieß es. Voraussetzung sei allerdings, dass das Bundesinnenministerium vorab versichere, gegen jeden mit aller Härte des Gesetzes vorzugehen, der die Awo dafür kritisiert, dass sie Rechtsradikalen und/oder -extremen das Essen nun auch noch an den Hintern trägt.

Nach Informationen von Netzwerk Recherche hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das erst gestern verhängte Verbot der Gruppierung „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) inzwischen zurück. Der Grund läge in einer Informationspanne. So hätten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes die unverifizierten Behauptungen anonymer Verfasser von dem Mitmach-Blog Wikipedia abgeschrieben und Fotomontagen der Autonomen Antifa Mecklenburg-Strelitz als echte HDJ-Propagandaplakate eingeschätzt. Weiterhin hätten die Ermittler bei der Spurensicherung an einem hakenkreuzverschmierten Geschirrhandtuch kontaminierte Wattestäbchen benutzt und damit fälschlicherweise das Geschirrtuch mit dem Mordanschlag auf einen Passauer Polizeichef in Zusammenhang gebracht. Schäuble hierzu: „Wir haben aus Versehen die falsche Vereinigung verboten. Dies ist neben Ermittlungsfehlern vor allem einer Übertragungspanne geschuldet. Eine Sekretärin vertauschte die Abkürzungen ,HDJ’ und ,DHJ’. Es ist natürlich Unsinn, eine rechte Krabbelgruppe zu verbieten, während islamistische Fanatiker die Terroristen von morgen ausbilden und unsere verfassungsmäßige Ordnung bedrohen. Das Verbot betrifft nunmehr die Gruppierung ,Deutscher Heiliger Jihad’ (DHJ) .“

Als nächstes soll das hochauflösende Fernsehformat HD-TV verboten werden. Nach Informationen des Innenministeriums sei die Abkürzung "nicht zufällig" deutlich an die der Hitlerjugend "HJ" angelehnt. Zudem werde befürchtet, dass mit der immer weiteren Verbreitung von immer mehr HD-TV-Geräten immer schärfere Bilder des als Nachmittags-Moderator von zahlreichen Fernsehsendern verpflichteten früheren "Führers" Adolf Hitler verbreitet würden. Das spiele Rechtsextremen und/oder -radikalen in die Hände, hieß es im Innenministerium. Man plane, Hitler in die Liste der verfassungsfeindliches Kennzeichen aufzunehmen. Damit wären öffentliche Auftritte des ehemaligen Reichskanzlers verboten, Hitler dürfte weder bei n-tv durchs Nachmittagsprogramm führen noch bei Pheonix die langweiligen Lücken zwischen den Parlamentsreportagen füllen.

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