Mittwoch, 6. Mai 2020

Aufstand in Karlsruhe: Voßkuhles Anschlag auf die Solidarität

Europa als Solidargemeinschaft - dieses Konsens haben die Verfassungsrichter aufgekündigt.
Es ist ein neues Kapitel in der Geschichte des vereinigten Europa, das das Bundesverfassungsgericht mit seinem heute schon historischen Urteil aufgeschlagen hat, das dem Zug zu immer mehr Vergemeinschaftung einzeln aufgenommener Schulden Knüppel in die Radspeichen wirft. Bisher galt als verabredet und durchgesetzt, dass das höchste deutsche Gericht alles durchwinkt, was politisch als Preis für den Frieden und den Zusammenhalt in Europa für notwendig erachtet wird. Geld aus dem Nichts zu erschaffen war genauso erlaubt wie möglich. Dank eines Tricks, mit dem Banken als Zwischenhalter von Staatsanleihen genutzt werden, konnte die EZB sogar monetäre Staatsfinanzierung betreiben,  ohne buchstabengetreu verbotene monetäre Staatsfinanzierung zu betreiben.

Aufkündigung europäischer Solidarität


Doch nun verabschiedet sich der scheidende Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle mit einem demonstrativen Akt der Aufkündigung europäischer Solidarität in den Ruhestand. "Erstmals in seiner Geschichte hat das höchste deutsche Gericht sich gegen den Europäischen Gerichtshof gestellt und erklärt, dass das von den europäischen Richtern für rechtens erachtete Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) teilweise gegen das deutsche Grundgesetz verstößt", entsetzt sich die Süddeutsche Zeitung, die den Urteilsspruch aus Karlsruhe zur "Revolution" und zu einem "Aufstand gegen das "Weiter so" in der europäischen Krisenbewältigung" erklärt.


All die Millionen, all die Milliarden, von EZB und Bundesbank ohne parlamentarische Prüfung über dem Land helikoptert, sie sind verfassungswidrig produziert worden. Dass Voßkuhle gleich am Anfang versuchte, dem Urteil seine Schärfe zu nehmen und die Corona-Rettungsprogramme der Europäischen Zentralbank von allen rechtlichen Folgen freistellte, ist für den Moment immerhin beruhigend. Doch wie sollen Parlamente, die das in zwölf Jahren nicht geschafft haben, weil sie es gar nicht schaffen wollten, nun in nur drei Monaten prüfen und entscheiden, ob die Aufkäufe der Staatsanleihen verhältnismäßig sind? Wo es für den Begriff Verhältnismäßigkeit bisher nicht einmal eine Definition gibt?

EZB - das Rückgrat der Eurozone


Dass die EZB seit der Finanzkrise vor mehr als einem Jahrzehnt beständig sogenannte Hilfsprogramme auflegt, in deren Rahmen sie den Staaten, die ihre Eigentümer sind. Anleihen abkauft. Das soll verhindern, dass die beim Versuch, freiwillige Käufer auf dem Markt zu finden, Zinsen für ihre Schulden zahlen müssen, ist das Rückgrat der gesamten Eurozone. Würde die EZB auf diese Weise nicht Geld aus der linken in die rechte Tasche zaubern, vor den Augen des Publikums, aber durch die magische Kraft der medialen Einbildung völlig unsichtbar, wäre die Eurozone längst tot wie der sowjetische Rubel. Ein weiterer trauriger Irrtum des Machbarkeitswahns von Menschen, die glauben, eine gemeinsame Wirtschaft lasse sich durch ein gemeinsames Geld erzwingen.

Die Richter in Karlsruhe haben nun zugestanden, dass die Bundesbank sich unter bestimmten Bedingungen weiter an der unbegrenzten Geldproduktion beteiligen darf,  die end- und schrankenlosen Anleihekaufprogramme aber wenigstens der  Simulation einer demokratischen Kontrolle unterliegen müssen. Mittelfristig ändert das nichts an der europäischen Krisenpolitik, die dem unausbleiblichen Ende mit immer leereren - oder volleren, wie man es sieht - Taschen davonrennt. Nun wird der Bundestag eben irgendwann in einer schrägen Nachtsitzung die Hände heben müssen - das ist, entgegen der Befürchtungen der SZ, gar nicht so "deutlich komplizierter".

Die Auflage, dass maximal ein Drittel der von der EZB mit frischem Geld aus dem Markt genommenen Anleihen von einem Staat stammen dürfen, öffnet sogar ein Türchen, durch dass Euro-Europa nur zu gern gehen wird: Wenn es eines Tages schwer wird, diese Auflage zu erfüllen,  weil immer dieselben Staaten finanzielle Hilfe benötigen, dann kommen sie eben doch, die Euro-, Corona- oder Solibonds.

Dann eben Solibonds


Eher peinlich ist, dass Deutschlands höchste Richter sich knapp 30 Jahre nach Verabschiedung des Hades-Planes als höchstes EU-Gericht selbst einsetzen. War Karlsruhe bisher stets bestrebt gewesen, den Kollegen des EuGH bei Entscheidungen, die deutsches Geld und deutsche Interessen betrafen, den Vorrang zu überlassen, so kündigt das BVG mit Voßkuhles Abschiedsgeschenk diese gesamteuropäische Solidarität auf. Erstmals stellen sich die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes gegen die Rechtsprechung aus Luxemburg, ausgerechnet sie bisher deutlich gemacht hatten, dass sie sich sich nur dort über EuGH-Urteile hinwegsetzen werden, wo diese nicht mehr nachvollziehbar sind. Ohne diese Waffe jemals auch nur auf den Tisch zu legen.

Was, wenn  das nun alle tun? Was, wenn jetzt alle Mitgliedsstaaten, die irgendetwas zu meckern haben, sich auf ihre Verfassungen berufen? Und sich irgendetwas ausdenken, um nicht mitmachen zu müssen, wo sie nicht mitmachen wollen? Gut, das machen sowieso alle Partnerstaaten die ganze Zeit, aber schlimmer geht immer und je schwächer die europäische Rechtsgemeinschaft, desto größer der Freiheitsdrang, die Fesseln der gemeinsamen Vereinbarungen abzuschütteln.

3 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Was hat die BVG mit all dem Geld zu tun? Sie hat auch keins.

https://www.strafakte.de/fortbildung/bvg-steht-nicht-fuer-das-bundesverfassungsgericht-bverfg/

Anonym hat gesagt…

Was lernen wir daraus? Dass Grundsatzurteile nur von Richtern gesprochen werden sollten, die einen Tag vor ihrer Pensionierung stehen.

ppq hat gesagt…

@anmerkung du wirst es nicht glauben, aber mir kam das beim schreiben schon falsch vor