Sonntag, 24. Februar 2008

Zurück zur Reichsfluchtsteuer

Viel zuviele Millionäre in Deutschland, viel zuviele Manager mit viel zu hohen Gehältern, viel zu weit öffnet sich die "Schere zwischen arm und reich" (Spiegel). Ein Erfolgsmodell gegen die Verarmung eines Teils der Bevölkerung hat hingegen Simbabwes Diktator Robert Mugabe ausgedacht und konsequent umgesetzt: Dank einer Inflationsrate oberhalb der 100 000-Prozent-Marke haben Sparguthaben im Land heute nur noch 0,000005 Prozent des Wertes, den sie vor sieben Jahren hatten.

Das trifft natürlich vor allem die Superreichen - einem simbabwischen Millionär etwa könnte mit seiner Million Simbabwe-Dollar heute nur noch Waren kaufen, die vor sieben Jahren für fünf Simbabwe-Dollar zu haben waren.

Mugabe hatte diesen schönen Erfolg auf den Weg gebracht, indem er funktionierende Farmbetriebe zerschlug, weil deren Besitzer verglichen mit den Armen im Land viel zu viel verdienten. Als daraufhin die Preise stiegen, wies der greise Autokrat an, dass sie nicht steigen dürfen. Der Handel verlagerte sich in der Folge aus dem regulären Handel auf den Schwarzmarkt, Mugabe reagierte mit Verhaftungen und dem Verbot von Kapitalausfuhren.

Nach Angaben des Statistikamts des Landes stieg die Inflationsrate anschließend von 66.213 Prozent auf den Weltrekord von 100.580 Prozent.

Peer Steinbrück, in Deutschland für die Staatsfinanzen zuständig, erwägt nach wiederholter Kritik an überhöhten Managergehältern, einer immer weiter aufklaffenden "Schere zwischen arm und reich" (SZ) und Anzeichen vermehrter Steuerflucht aus Deutschland nunmehr ebenfalls wirksame Maßnahmen zur Resozialisierung der Gesellschaft. Ein Werkzeug dazu soll die Wiedereinführung der "Reichsfluchtsteuer" sein, die im Original am 8.Dezember 1931 von der Regierung Brünning erlassen worden war.

Arbeiterführer Steinbrück, als Steuersparer selbst nicht ohne Erfahrung, fordert, dass künftig alle Überweisungen aus Deutschland nach Liechtenstein einer Quellenbesteuerung unterworfen werden, um Kapitalflucht zu verhindern. Zuletzt war eine solche Regelung als "Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens" in Kraft getreten, um "mit schärfsten Maßnahmen gegen alle diejenigen vorzugehen, die jetzt das Vaterland verlassen". (nicht Steinbrück, sondern Brüning)

Wie es weiterging, lässt sich nachlesen, Peer Steinbrück ist nur noch nicht dazu gekommen: Aus der Reichsfluchtsteuer, die ursprünglich eine Auswanderersteuer war, wurde durch die 1933 einsetzende Verschärfung der Richtlinien eine vor allem die jüdischen Emigranten hart treffenden Zwangsabgabe, die bis zum Mai 1934 alle diejenigen traf, die mehr als 200.000 RM Vermögen besaßen oder Einkommen von mehr als 20.000 RM erwirtschafteten. Die Höhe der Steuer betrug zufällig wie bei der demnächst greifenden Zinsabschlagsteuer 25 % des steuerpflichtigen Vermögens.

Im Mai 1934 wurden die Freibeträge auf 50.000 RM und 10.000 RM drastisch gesenkt und dem Fiskus das Recht eingeräumt, zur Eintreibung der Steuer eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Reichsfluchtsteuer einzufordern. Der Fiskus akzeptierte als Sicherheitsleistung sowohl Bargeldbeträge und Wertpapiere wie Häuser und Grundstücke, auf die er sich eine Sicherheitshypothek im Grundbuch eintragen ließ.

Um eine möglichst lückenlose Überwachung der potentiellen "Steuerflüchtlinge" zu gewährleisten, arbeiteten die regionalen Finanzämter, Hauptzollämter und die zur Überwachung der Devisenbewirtschaftung eingerichteten Devisenstellen, ab 1936 auch das neue Devisenfahndungsamt in Berlin, eng mit den örtlichen Polizei- und Meldebehörden zusammen.

2 Kommentare:

Vox Diaboli hat gesagt…

wahnsinn, das ganze ...

Eisenschwein hat gesagt…

mach mir den brüning, kann ich da nur sagen. binladenhüter hat sich selbst übertroffen.