Donnerstag, 4. September 2008

Deutschland verbietet Google Chrome

Wegen des zuletzt zwar nicht gewachsenden, aber erfolgreich zur Füllung des Sommerlochs verwendeten Missbrauchs von Daten im Internet wollen Bund und Länder den Datenschutz mit strengeren Regeln und höheren Strafen verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kündigt an, dass Daten künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung weitergegeben werden dürfen. Dazu sollen die Besitzer von Daten nicht mehr wie wie bisher eine Weitergabe ihrer Daten verhindern, indem sie Adresssammlern keine Zustimmung zur Weitergabe erteilen, sondern indem sie eine Weitergabe nicht erlauben. Es werde nicht mehr geduldet, dass Geschäfte im Internet nur geschlossen werden können, wenn der Käufer eine Weitergabe seiner Daten erlaubt.

Der eben erst gestartete Google-Browser Chrome steht damit in Deutschland vor dem Aus. Im Widerspruch zu den Forderungen des von Schäuble angekündigten Gesetzentwurfes verlangt der kalifornische Internet-Konzern vor dem Download eine ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe. "Durch das Übermitteln, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz zum Vervielfältigen, Anpassen, Modifizieren, Übersetzen, Veröffentlichen, zum öffentlichen Darstellen und Anzeigen sowie zum Vertreiben sämtlicher mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte", heißt es.

Diese Lizenz diene "einzig dem Zweck, Google das Anzeigen, Vertreiben und Bewerben der Services zu ermöglichen" und beinhalte darüberhinaus, die unumschränkte Erlaubnis, dass Google "die Inhalte anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen zugänglich". Eine solche globale Freigabeforderung ist nach der Absprache, die Wolfgang Schäuble als Deutschlands führender Datensammler mit den sogenannten Datenschutzbeauftragten getroffen hat, nicht länger zulässig: Nutzer des Chrome-Browsers müssten nach an einem Nachmittag ausgekobelten weitsichtig geplanten künftig geltenden Gesetzeslage hierzulande vielmehr auch die Möglichkeit haben, den Service zu benutzen, ohne zuvor zwingend einer Weitergabe ihrer Daten zuzustimmen.

Diese Variante bietet Google allerdings nicht an, vermutlich, weil der Konzern Datensammeln und weitergeben als seinen Unternehmenszweck definiert. Nach deutschen Recht müsste der Service folglich nach Inkrafttreten der neuen Regelung abgeschaltet werden, verboten ist künftig auch die Weitergabe von Anschriften, Telefonnummern, Geburtsdaten, Namen und E-Mail-Adressen über das Internet, wie sie Google und weitere sogenannten Suchmaschinen praktizieren. Da es ausdrücklich keine rückwirkende Zustimmung gibt, müssen alle gespeicherten Daten, für die nach dem Stichtag für die Neuregelung keine Zustimmung zur Weitergabe eingeholt wird, aus dem netz gelöscht werden - anderenfalls droht Google ein Bußgeld, dessen Höhe durch das neue Gesetz überdies nach oben angepaßt werden soll.

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