Freitag, 10. Oktober 2008

Alltagsnah und lebenstauglich

Kaum ist die Politik mal einen Moment durch allerlei Finanzkrisen abgelenkt und der Gesetzgeber auf Weltrettungsmission aus dem Haus, tanzen die Katzen auf dem Tisch. Zehn Monate nach Verabschiedung des neuen Glücksspielgesetzes, das ein Verbot von Sportwetten und ein Werbeverbot für Glücksspiele aller Art mit sich brachte, fordert die größte Tageszeitung des Landes ihre Leser engagiert zum Gesetzesbruch auf: Geschickt als Gewinnspiel getarnt, verteilt die "Bild"-Zeitung fröhlich Wettguthaben beim hierzulande verbotenen österreichischen Wettanbieter bwin.

Wie bei den gesetzwidrigen Fußballübertragungen der ARD, die sich traditionell einen Dreck um Gesetze schert und lustig verbotene Wettwerbung ausstrahlt, drohen auch dem letzten deutschen Leitmedium keine Konsequenzen aus dem Verstoß gegen geltendes Recht: Weil das neue deutsche Glücksspielrecht auf dauer sowieso keinen Bestand haben wird, wird es sich kein Staatsanwalt wagen, gegen die Rechtsbrecher vorzugehen - auch wenn das Land Sachsen-Anhalt immer wieder ankündigt, man werde zur Not auch gegen einzelne private Wetter Anklage erheben. Da freut man sich dann schon auf die Schlagzeile der "Bild" am Tag danach.

So verschafft sich der Rechtsstaat Respekt, so gelingt es der Politik, dem Menschen draußem im Lande klar zu machen, wie alltagsnah und lebenstauglich die erlassenen Gesetze sind.

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