Donnerstag, 25. Juni 2009

Verbot der Woche: Verfassungsfeindliche Vokabeln

Endlich Klarheit für alle, die bisher nicht wussten, was hierzulande im Rahmen der großen PPQ-Serie "Verbot der Woche" genau schon verboten und was vielleicht doch noch erlaubt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt klargestellt, dass die Wortkombination "die Fahnen hoch“ nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden darf. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar. Das höchste deutsche Gericht bestätigte damit die Verurteilung eines fränkischen NPD-Kreisvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Der Mann hatte bei einer Parteiversammlung ein T-Shirt mit diesem Aufdruck getragen und damit gegen die Verfassung verstoßen.

Die Wortkombination "die Fahnen hoch“, so das Bundesverfassungsgericht, sei dem Textbeginn des Horst-Wessel-Liedes ("Die Fahne hoch“) und damit der Parteihymne der NSDAP zum Verwechseln ähnlich. Der Umstand, dass hier im Gegensatz zum Original die Mehrzahl verwendet worden sei, ändere daran nichts. Bis auf Weiteres bleiben die drei einzelnen Worte "die", "Fahnen" und "hoch" allerdings erlaubt, ebenso wie "die Hände hoch" weiter in Kriminalfilmen verwendet werden darf. Eine freiheitliche Gesellschaft müsse das ertragen können. Auch "geil", das dem im Hitler-Gruß verwendeten "Heil" nahekommt, und ""Riddler", ein Begriff aus einem US-Comic, dürfen für eine Übergangszeit noch benutzt werden, nicht jedoch der Satz "Wes Brot ich ess", da er der Wessellied-Zeile "Der Tag für Brot bricht an" zu ähnlich sieht.

In einem "Zugangserschwerungsgesetz für verfassungsfeindliche Vokabeln" (ZEGfvV) will die Bundesregierung nun noch vor der Sommerpause eine amtliche Liste erlaubter Sätze und Formulierungen verabschieden, um "Rechtsklarheit für jeden Bürger herzustellen", wie es aus Koalitionskreisen hieß.

11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wird Zeit, die ganzen Kampflieder wieder zu repetieren, nicht, dass man sich mal verplappert und plötzlich war es ein Nazilied.

Pisaner hat gesagt…

Wieso?
wenns in der DDR gesungen wurde,kanns kein Nazilied sein,selbst wenns (auch) ein Nazilied war.

Wann wir schreiten Seit an Seit
und die alten Lieder singen

ppq hat gesagt…

die vokabeln sind okay, weitersingen!

Friederich hat gesagt…

Ist der Link zur Süddeutschen von Euch gefaked? Das kann doch nur Satire sein, oder? Bitte sagt, daß das ein besonders böser Scherz ist. Oder hat sich die Süddeutsche vielleicht gar strafbar gemacht, als sie den Artikel geschrieben hat, in dem ja auch die drei Worte vorkommen? Und ppq? Oder seid Ihr irgendwo im Ausland gehosted? Darf ich das überhaupt lesen oder kommt hier demnächst ein Stopschild, das mich darauf hinweist, daß ppq die berühmten drei Worte verwendet hat und deshalb meine IP-Adresse der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde? Macht sich Andy Borg strafbar, weil er Erich Mielke citiert? Und wenn wir das mal weiterdenken: Nach der Zeile mit den Fahnen kommt doch meines Wissens: »die Reihen fest geschlossen …«. Ist es jetzt strafbar, wenn in der SPD mal wieder irgendwelche Abweichler dazu aufgerufen werden, die Reihen fest zu schließen und Frau Ypsilanti zu wählen wie die anderen Hammel auch? Das wäre ja direkt eine schöne Perspektive, die sich da aus diesem Urteil ergäbe (besonders die Verhaftung und lebenslängliche Verwahrung von Andy Borg, natürlich).

binladenhüter hat gesagt…

hallo friederich,

du hast das sehr schön zuende gedacht. deshalb wird ja jetzt die positivliste erstellt, von namhaften wissenschaftlern und politologen übrigens, auf der dann genau stehen wird, was noch zulässig, was erlaubnispflichtig und was streng verboten ist. da ich kontakte in die kreise der sprachberater der bundesregierung habe, darf ich dir sagen, dass worte mit "H" vermutlich ganz unteragt sein werden (dazu demnächst hier ein enthüllender bericht). die spd aber darf weitersingen, weil die verwechslungsgefahr nicht gegeben ist - die reihen bei denen sind ja nie richtige reihen und fest geschlossen ist allenfalls die saaltür vom parteitagsgebäude, wenn die vernunft einlaß begehrt

nwr hat gesagt…

„Reihe“, „Schritt“, „Straße“, „Arbeit“ sind höchst verdächtige Begriffe, Sätze wie „Schnellen Schrittes über die Straße zur Arbeit“ ebenso strafbar wie der Satz des NPD-Jüngers, und die Neuköllner Arbeiter, die es aber sowieso nicht mehr gibt, hätten niemals singen dürfen:

1. Die Fahne hoch, das Schmalz ist aufgeschlagen,
die Margarine kostet schon 'ne Mark und zehn.
Uns knurrt immer noch der Proletariermagen,
vom Sozialismus ist noch nichts zu sehn.

2. Wir brauchen Brot, ihr gebt uns Wachparaden
und laßt den braunen Rundfunk auf uns los.
Ihr spielt die Herrn von Euer Gottes Gnaden,
kein Feuerwerk ist euch zu groß.

3. Der Winter kommt, wir haben keine Kohlen,
der Arbeitsdienst zieht uns den Rücken krumm,
und unsre Kinder laufen auf zerrissnen Sohlen
in eurem Gottesgnaden-Reich herum.

4. Einst kommt der Tag, da wird sich uns verkünden,
wer Freiheit liebt und Todesfurcht nicht kennt.
Dann werden wir ein rotes Feuerwerk anzünden,
in dem das ganze Dritte Reich verbrennt.

ppq hat gesagt…

wahnsinn! wo nimmst du das nur her?

nwr - MJ-Fangemeinde hat gesagt…

Aus meiner Liebe zur Popp-Musik (siehe Link).

Friederich hat gesagt…

»„Reihe“, „Schritt“, „Straße“, „Arbeit“ sind höchst verdächtige Begriffe, Sätze wie „Schnellen Schrittes über die Straße zur Arbeit“ ebenso strafbar …«

Es ist davon auszugehen, daß Leute, die sich in der Öffentlichkeit in den Schritt greifen, vermutlich auch verkappte Nazis sind, die hier nur eine Regelungslücke ausnutzen und das verbotene Wort pantomimisch darstellen. Da sollte sich endlich mal jemand drum kümmern!

binladenhüter hat gesagt…

nicht mehr lange, dann komt auch das. kommt? verzeihung

Beobachter hat gesagt…

The Banner high !

Auf Englisch gehts noch - ist dieses Esperanto doch noch zu was gut...