Mittwoch, 19. August 2009

Gesetze mit der Kettensäge

Wer würde da nicht zustimmen? Kaum hat man die geltenden Dienstwagenbenutzungsregeln mal kreativ zu seinem eigenen Vorteil ausgelegt, schon schimpft die ganze Welt auf einen. Wenn korrektes Verhalten zu dem Vorwurf führe, man handle unmoralisch, dann müssten die Gesetze dazu eben so geändert werden, dass so etwas nicht mehr passieren dürfe, fordert Bundesdienstwagenministerin Ulla Schmidt.

Zwei Tage nach dem Geständnis der Gesundheitsexpertin aus dem Konsequenzteam des künftigen Kanzlers aller Deutschen, Walter Steinmeier, dass sie seit Amtsantritt nie ohne ihren Dienstwagen im Urlaub war, muss zugleich auch noch das Bundesurlaubsgesetz geändert werden. Denn Ulla Schmidt hat nicht nur die Dienstwagenbenutzung im Urlaub gestanden, sondern auch einen Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz: „intensive Arbeit“ habe sie bei ihren Besuchen bei der Hofmalerin des Bundesgesundheitsministerium geleistet, so die Noch-Ministerin. Nach der derzeitigen Gesetzeslage aber darf "während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" geleistet werden - und unter "Erwerbstätigkeit" wird wird "jede Tätigkeit verstanden, die mit Geld oder geldwerten Gütern, etwa der Benutzung des Dienstwagens, entlohnt" werde.

Da sich Schmidt mit ihrer Erwerbstätigkeit während der Ferien, die eigentlich einem Erholungszweck dienen, offensichtlich das Recht zur Benutzung des Dienstwagens verschaffen wollte, muss der Gesetzgeber auch hier noch einmal mit der Kettensäge ran. Neben der Dienstwagenrichtlinie und allen Gesetzen zur steuerlichen Behandlung von Dienstwagen muss auch das Bundesurlaubsgesetz schnell so geändert werden, dass Ulla Schmidt künftig nichts mehr falsch machen kann.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die Gesetze kommen den Ausreden gar nicht mehr hinterher.