Donnerstag, 25. Februar 2010

Verbot der Woche: "Optische Strahlung"

Noch hält der durch die Klimaerwärmung extrem kalt ausgefallene Winter Deutschland in eisigem Griff, schon aber denken verantwortlich auch für andere handelnde Politiker in der großen Rettungskoalition weiter. Die als Bundeszensurministerin gescheiterte nunmehrige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geht daran, die von ihrem Vorgänger, dem Arbeiterführer Olaf Scholz (SPD), entworfene „Sonnenscheinrichtlinie“ umzusetzen. Das Papier verbietet den Kontakt von im Freien tätigen Mitarbeitern mit kurzwelliger Energiestrahlung aus dem Weltall. Im Rahmen der PPQ-Aktion Verbot der Woche will von der Leyen dazu noch über die Vorgaben des von der EU erlassenen Sonnenscheinverbotes hinausgehen, um Menschen und Material noch besser zu schützen. So sollen alle Arbeitgeber verpflichtet werden, mit ihren Beschäftigten regelmäßige "Sonnenbelehrungen" durchzuführen, Spontanstreifen des Ministeriums würden auf Baustellen oder Fußballplätzen zudem stichprobenartig kontrollieren, ob Angestellte ausreichend eingecremt sind. Wer draußen arbeite, sich in der Natur aufhalte oder gar am Strand liege, heißt es aus dem Magisterium, sei verpflichtet, Vollschutz zu tragen (oben im Bild: rechts richtig, links falsch, unten im Bild: vorschriftsmäßige Strandbekleidug mit Outdoor-Strahlungsschild und Hut und Gesichtsstrahlungstreumaske aus Acrylwollimitat von Jack Wolfskin).

Für rund 12 Millionen Euro will die Ministerin Broschüren mit dem Hinweis drucken lassen, dass Sonnenschein zu Sonnenbrand führen kann. Zudem soll es Ratschläge geben, wie sich das Risiko vermindern lässt (Stichwort Mütze, Handschuhe). Zudem wurde aus dem früheren SPD-Gesetzentwurf der fürsorgliche Paragraf 10 übernommen, der umfassende „Beratungs- und Unterweisungspflichten“ des Arbeitgebers bei „natürlicher optischer Strahlung“ vorschreibt. An den Ostseestränden und in kommunalen Freibädern sollen die Aufgaben von den Kurverwaltungen und Ordnungsämtern übernommnen werden. Wer ohne Sonnenschutz am Strand ertappt wird, könnte danach mit Sanktionen vom Strandverbot bis zum Hausarrest belegt werden.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich bin für die anbringung einer warnampel auf der sonne, die anzeigt ab wann und für welchen hauttyp ein gang in den schatten nötig ist. Mit optischer strahlung ist nicht zu spaßen!
Das autorInnenkollektiv dr. hilde benjamin verspricht, im sommer auf das thema zurückzukommen.

Friederich hat gesagt…

Tja das ist der Kampf des Sozialismus gegen seine vier erbitterten Feinde Frühling, Sommer, Herbst und Winter. In diesem Sinne ist das also Klassenkampf. Das Hat Frau v. d. L. bestimmt von ihrer vorgesetzten FDJ-Funktionärin gelernt.