Donnerstag, 1. März 2012

Wulff: Das Private wird politisch

Aufatmen im politischen Berlin, im politischen Brüssel und im politischen Straßburg. Bundespräsident Christian Wulff, nach kurzer, aber schwerer Amtszeit vor zwei Wochen zurückgetreten, nachdem er das ihm entgegengebrachte „Vertrauen einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger“ (Zitat Wulff) durch ein Leben im Zeichen der Schnäppchenjagd beschädigt und seine „Wirkungsmöglichkeiten“ selbst „nachhaltig beeinträchtigt“ hatte, bekommt doch seinen dringend benötigten Ehrensold.

Das gibt Sicherheit, das gibt Gewissheit, dass die Frühverrentungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber verdienten Genossen einräumt, immer noch richtig und wichtig sind. Mit den 199.000 Euro, die das finanziell seit Jahren bedrängt lebende ehemalige Staatsoberhaupt nun erhält, kann der nunmehrige Altbundespräsident, der PPQ schon vor Wochen als den "Unbezahlbaren" gerühmt hatte, sein Häuschen in Großburgwedel abzahlen und auch die Rechnung für den im Überschwang letztes Jahr bestellte Audi Q3 für Ehefrau Bettina kann regulär beglichen werden.

Knapp war es, denn lange stand die Frage im Raum, ob ein Rücktritt wegen privaten Fehlverhaltens im Amt als Rücktritt aus politischen Gründen durchgehen kann. Da aber die revolutionäre Frauenbewegung alle Grenzen zwischen öffentlich und privat zum Glück schon vor Jahren mit dem Spruch „Das Private ist politisch“ verwischt hat, konnten die völlig unabhängigen früheren Mitarbeiter von Wulff, die jetzt in der Rolle als Prüfer der Rechtslage im Bundespräsidialamtes agierten, nur bescheinigten, dass es politischere Gründe als die seinen überhaupt nicht geben kann.

Angesichts der knapper werdenden Zeit – Anfang März müssen Wulffens die nächste Rate für das Häuschen in Großburgwedel überweisen – handelte das Bundespräsidialamt schnell und entschlossen, aber absolut nach dem „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“, das knallhart festlegt, dass keine Krähe je einer anderen ein Auge aushacken darf.

"Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden", teilte ein Staatssekretär im Präsidialamt mit, den Wulff selbst eingesetzt hatte. Es seien "objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben" gewesen, für die Wulff nichts könne. Weder habe er seine vielen gesponsorten Urlaube öffentlich gemacht noch sei er verantwortlich dafür, dass die Konditionen seiner Kreditnahme bei einer Unternehmensgattin bekannt wurden oder dass die Volksmassen sich von ihm abwendeten. Entsprechend müssten eben diese Volksmassen zhalen, das sei ja wohl logisch.


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Diesen Kuss der ganzen Welt!