Montag, 9. Februar 2015

Verbot der Woche: Aufmarsch in Leipzig

Kein Einknicken vor den Wutbürgern, die sich widerrechtlich auf das von ihnen bekämpfte Grundgesetz berufen! Drei Wochen nach der mutigen Entscheidung von Dresden, volksfeindliche Kundgebungen der selbsternannten Terrorbewegung Pegida nicht länger zuzulassen, hat Leipzig nachgezogen, und den für heute geplanten Aufmarsch der Legida-Bewegung verboten.

„Das Ordnungsamt hatte keine andere Wahl, als die Demonstration abzusagen“, teilte Stadtsprecher Matthias Hasberg offiziell mit. Leipzig, vor 25 Jahren Schauplatz zahlloser ungenehmigter Demonstrationen, die zuletzt zum Zusammenbruch eines ganzen Staatswesens führten, hatte die letzten Legida-Märsche, bei denen es sich nach Recherchen des Deutschlandradio um "eine neue Form des Rechtsextremismus" handelt, auf einen abgesperrten Platz vor den Opernhaus verlegt, um in der übrigen Stadt Platz für Gegendemonstranten zu schaffen. Diesmal aber habe die Polizei mitgeteilt, dass nur 800 statt wie zuletzt 3500 Polizisten für die Absicherung der fremdenfeindlichen Kundgebung von Rattenfängern und ihrem "widerwärtigen und abscheulichen" (Justizminister Heiko Maas) Anhang aufbieten könne. Diese Kräfte reichten nicht für die Absicherung des menschenfeindlichen Aufzuges, bei dem sogar Deutschlandfahnen geschwenkt wurden, weil Auseinandersetzungen zwischen Gegnern und Teilnehmern von Legida damit nicht unterbunden werden könnten.

Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) und Innenminister Markus Ulbig (CDU) einigten sich deshalb großkoalitionär, die vom Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit in Sachsen für einen weiteren Montag ausnahmsweise zu suspendieren. Sachsens Bürger könnten sich im Allgemeinen aber sicher sein, dass sie ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jederzeit ausüben können, wenn die Inhalte ihrer Demonstrationen sich am Staatswohl orientieren und ihrer Durchführung keine höheren Interessen des Staates, der Verwaltung, Dienstpläne der Polizei oder andere Argumente entgegenstünden, hieß es in Dresden.

Mehr aus der preisgekrönten Serie Verbot der Woche

4 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Aufmärsche machen SA oder SS mit Fackeln durchs Brandenburger Tor.

Sowas gehört definitiv verboten. Da fallen die 89er Runden um den Ring nicht ins Gewicht.

Nazis bekämpfen, noch bevor sie ihre Fackeln entzünden, ist wichtiger.

Dann ist auch das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Freiheit der Versammlung schnurz. Ein Bürgermeister darf so ein Gesetz in den Müll hauen. Das ist sein gutes Recht.

Anonym hat gesagt…

Im übrigen bin ich der Meinung, daß Stuttman in Schutzhaft genommen werden sollte.
-- Cato Censor --

ppq hat gesagt…

aufmärsche gehen überhaupt nicht

Anonym hat gesagt…

https://schwertasblog.wordpress.com/2015/01/24/entschlusselung-von-judenanbetung-und-blasphemie/