Sonntag, 18. September 2016

Doku Deutschland: Meine Fragen haben einen ernsten Hintergrund.

Seit 25 Jahren erleben die Menschen in Deutschland im Minutentakt spannende, aufregende, lustige, aber auch sehr dramatische, traurige und bestürzende Geschichten.

PPQ sammelt die skurrilsten Märchen und Annahmen über das Land in der Mitte der zerfallenden Kontinents im großen Deutschland24-Ticker. Heute: Mad234 hat ein großes Problem. Und daraus entsteht ein großer Dialog.

MAD234: Hallo an alle Experten hier im Thread. Ich habe da mal eine Frage. In der Unfallversicherung gibt es doch die Ausschließlichkeitsklausel "Bewußtseinsstörung durch Trunkenheit". Wie ist diese Trunkenheit definiert? Muß eine gewisse Promillezahl erreicht sein, oder genügt es schon wenn man 2-3 Bier getrunken hat? Was ist, wenn der Arzt ins Unfallprotokoll schreibt "alkoholisiert"? Wie reagiert die Versicherung in solchen Fällen? Wer kann mir hierzu nähere Auskünfte geben? Meine Fragen haben einen ernsten Hintergrund.

Angelam antwortet: Kannst du uns kurz sagen, ob der - bzw. diejenige mit dem Auto, Fahrrad oder als Fußgänger unterwegs war?

MAD234: Im eigenen Haus nachts die Treppe heruntergefallen und sich dabei böse am Kopf verletzt. Er hatte abends nach dem Fußball ein paar Bier getrunken.

Bullshitinvestor fragt: Welches Spiel?

Mehr Doku, mehr Deutschland in der zeitkritischen Serie


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Sehr häufig traf Studiusos Döppe / Paulinen auf des Hauses Treppe ...
Scherz beiseite, Suff zählt durchaus als strafmildernd ... nämlich wenn ein Kanack ein vierjähriges Knäblein zur Fellatio überredet.
Es steht zu brfürchten, daß bei einem, eher unwahrscheinlichen, Wechsel der politischen Großwetterlage, eine Generalamnestie wie in Kambodscha unumgänglich wird. Persönlich wäre ich eher für Pfählung.

Halbgott in Weiß