Sonntag, 30. Juli 2023

Brotverbot: Keine halben Sachen

Brotschneideverbot in Rheinland-Pfalz
Mit der Durchsetzung des Brotschneideverbots setzt sich Rheinland-Pfalz an die Spitze einer Bewegung, die dem Begriff "Staatsmacht" wieder zu mehr Anerkennung verhelfen will.

Lascher Umgang mit Gesetzen, halbherzige Einhaltung von Vorschriften, kaum mehr Kontrollen der Einhaltung der Rechtslage. Immer mehr Längerhierlebende haben den Eindruck, dass Deutschland eher schnell als langsam die Kontrolle über sich selbst verliert. Kein Land weltweit hat mehr Vorschriften, Richtlinien, DIN-Normen, EU-Vorgaben und detaillierte Festlegungen zur Durchführung des Alltagslebens der Bürgerinnen und Bürger. Und doch herrscht ein gelinder Eindruck von Anarchie vom Görlitzer Park in Berlin bis nach Sonneberg, wo staatsfeindliche Elemente auf ihrem Marsch durch die Institutionen mittlerweile im Landratsamt angekommen sind.  

Zeichen setzen gegen die Anarchie

Dringend ist die Notwendigkeit, gegenzusteuern, deutliche Zeichen zu setzen gegen die Aufgabe der Staatsmacht. Im von den Berliner liebevoll "Görli" genannten größten Drogenkaufhaus der Republik ist das nur schwer möglich, an den Grenzen gar ausgeschlossen. Ebenso wenig können Bundestruppen in den von Franken bewohnten Teil Thüringen entsandt werden, um die regelbasierte Ordnung wiederherzustellen. Zu groß ist die Gefahr, dass ein solches Eingreifen, so dringend es geboten scheint, kontraproduktiv wirkt und die Kräfte stärkt, die es eigentlich schwächen soll.

In Rheinland-Pfalz weichen die Behörden deshalb nun auf andere gesellschaftliche Bereiche aus, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen geht dort mit hohen Bußgeldern gegen den seit Jahren gepflegten Brauch bestimmter Bäckereien und Supermärkte vor, Brotlaibe halbgeschnitten anzubieten. Vorgeblich ein Angebot, das sich an Ältere, Alleinlebende oder Vulnerable richtet, die sich entweder kein ganzes Brot leisten können oder es nicht schaffen, ein ganzes Brot zu essen, ehe es steinhart wird. In Wirklichkeit aber ein Verstoß gegen das Eichgesetz: Das bestimmt, dass Brot vor dem Verkauf gewogen wird und mit dem dabei festgestellten Gewicht in den Verkauf geht. Wird der Laib in der Filiale durchgeschnitten, verliert er seine amtliche Wägemarke.

Keine Ausnahmen von Wiegepflicht

Da nur Brötchen und Backwaren bis 250 Gramm von der Wiegepflicht ausgenommen sind, haben die Mess- und Eichüberwacher in den letzten Wochen zahlreiche Bußgeldbescheide in dreistelliger Höhe pro illegal verkauften halben Brot ausgestellt. Überführt wurden die Täter durch verdeckte Testkäufe zur Beweissicherung: Bäckereien und Bäckereifilialen, die halbe Sachen anboten, um sich bei älteren und alleinstehenden Kunden anzubiedern, müssen nun zahlen. Auch wenn sie natürlich sofort reagiert und den Verkauf von halbierten Brotlaiben eingestellt haben.

Hoffentlich eine Lehre für alle, die immer noch meinen, der Staat zeige sich zunehmend zahnlos, er überlasse die Straße denen, die am lautesten schreien, und die Entscheidung über wichtige Weichenstellungen anderen, nur weil sie sich in besonders durchsetzungsstarken Lobby-Gruppen organisieren. Dass das Brotverbot in der Pfalz bei uneinsichtigen Kunden zu Verwunderung und Ärger geführt hat, zeigt, wie sehr die Sitten bereits verroht und die Respektskultur zur Idee verkommen ist, man könne sich in diesem Staat alles erlauben, selbst den Verkauf illegal geschnittener Brote.

In anderen Zeiten kauften Deutsche ein Bahnsteigkarte, ehe sie eine Revolution auch nur in Betracht zogen, heute aber kritteln sie selbst an Behördenentscheidungen herum, als handele es sich um Vorschläge beim "Bürgerdialog" der Bundesregierung oder Hinweise des künftig mitregierenden Bürgerrats.


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wo wirklich mal Prüfungsbedarf besteht ist bei der Größe von Eiskugeln. Da sind die Unterschiede
sehr groß. Und die abartig hohen Preise heutzutage.

Die Anmerkung hat gesagt…

@1

Das ist dem Wechselkurs von der Trittin-Eiskugel zu den heutigen geschuldet.

Anonym hat gesagt…

dann sollen sie halt Kuchen essen.

Anonym hat gesagt…

Stell Dir vor Du bist von der Sorte, die zum Bäcker geht und ihm eine Strafe aufbrummt wenn der ein Brot halbiert. Was tust Du als nächstes mit Deinem Leben?

a) [zensiert]
b) [zensiert]
c) [zensiert]

Anonym hat gesagt…

...von der Sorte, die zum Bäcker geht und ihm eine Strafe aufbrummt wenn der ein Brot halbiert ...

Vor paar Jahren hat doch in Meck-Pomm ein (zensiert) seinen Nachbarn darum angeschissen, weil der die elfjährige Tochter einer Bekannten hat Auto fahren üben lassen - auf einem Feldweg, NICHT auf der Straße des Fü... äh, Autobahn. Solchen Gestalten müsste man zusetzen, die ganze Nachbarschaft, bis sie den Freitod für geraten ansehen.