![]() |
| Holz geht, aber nicht alle Sorten sind erlaubt. |
Es wird wieder Sommer, mitten im Herbst. Der Klimawinter zeigt sich von der freundlichen Seite, um die prekären Gasspeicherstände zu schonen. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Frühwarnstufe. Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein, weil Wetter und eine solidarische Verbrauchszurückhaltung der Industrie gemeinsam dafür sorgen, dass derzeit nur noch halb so viel Gas importiert werden muss wie im vergangenen Jahr.
Neue Füllstandsvorschriften
Die Lage im Griff, die Gefahr eines Winterblackouts gebannt. Im Nachhinein zeigt sich, wie klug die Entscheidungen der EU-Kommission waren, den Mitgliedsstaaten erst Füllstandsvorschriften für die Gasspeicherfüllung (Verordnung (EU) 2022/1032) zu machen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Und sie später zu flexibilisieren, um auf die stabilere Lage zu reagieren.
Die Gasspeicherumlage konnte dadurch 2022 eingeführt werden, um die horrenden Kosten für die vorgeschriebene Befüllung bis zu einem bestimmten Termin auf die Verbraucher umzulegen. Inzwischen ist sie aber obsolet geworden, weil die Versorgungssicherheit durch eine Umstellung der Gasflüsse vom Ost-West- auf einen Nord-West-Ost-Fluss gewährleistet ist. Zudem, versichert die Bundesnetzagentur, seien weitere Importmöglichkeiten über Frankreich und Belgien erschlossen worden. Die beiden großen Gasförderländer haben den Gasnotplan der EU durch eine Ausweitung der Erdgasmengen unterstützt, die sie den Partnerstaaten zur Verfügung stellen.
Abschaffung des Notopfers Gas
Zum 1. Januar wird das Notopfer Gas deshalb nicht abgeschafft, sondern statt von den Gasverbrauchern von den Steuerzahlern getragen. Damit hat die Bundesregierung ihre Zusage umgesetzt, Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Demselben Gedanken trägt auch eine weitere Reform Rechnung, an der im politischen Berlin geschraubt wird: Die Bundesregierung wird auch die Biomasseverordnung (Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse), BiomasseV) gründlich überholen, um sie auf den Stand der Zeit zu bringen. Mehrere Holzsorten, die bisher auch zum Heizen genutzt werden dürfen, fallen künftig unter ein Verbrennungsverbot.
Nach der alten BiomasseV aus dem Jahr 2001wurden sowohl Pflanzen und Pflanzenbestandteile als auch "aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellte Energieträger, deren sämtliche Bestandteile und Zwischenprodukte aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 erzeugt wurden", pauschal als Biomasse im Sinne der Verordnung anerkannt. Im Zuge der großen Entbürokratisierungsoffensive, die sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben hat, soll das künftig nicht mehr für Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln und Stümpfe gelten.
Teil der Entbürokratisierungsoffensive
Diese bisherigen Biomassebestandteile werden in der EU-Richtlinie RED III (Richtlinie (EU) 2023/2413 - Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL/RED III) als "gut verwertbare Holzsortimente" definiert, deren Verwendung zur Energieerzeugung von den Mitgliedsstaaten nicht länger geduldet werden darf. Eigentlich schon bis zum Mai hatte Deutschland sogenannte Maßnahmen ergreifen sollen, um das Holzverbot umzusetzen.
Durch das Ampel-Aus, die Sonderschuldenorgie rund um die Abschaffung der Schuldenbremse, den Wahlkampf und die erste Findungsphase der neuen Regierung dauerte es länger. Erst im Sommer gelang es, ehe die Vorgaben aus der Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 als Formsache mit der Mehrheit der großen Koalition durch den Bundestag zu bringen. Im politischen Berlin gilt das als weiterer entscheidender Schritt Richtung Energieausstieg.
Garantierte Erhöhung
Dadurch ist der Weg jetzt auch in Deutschland frei, das EU-Ziel anzuvisieren, den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Union bis zum Jahr 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu erhöhen, ohne Rundholz, Wurzeln und Stümpfe zu verbrennen. Im sogenannten "Sektor Wärme und Kälte" verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, den Anteil der Erneuerbaren auf 45 Prozent zu erhöhen. Das wird erreicht, indem die 27 Partnerstaaten garantieren, dass die jährliche Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien von bisher 0,8 Prozent im Jahr auf 1,1 Prozent bis 2030 und danach auf 1,3 Prozent pro Jahr bis 2035 steigt.
Ein Ziel, das die Effizienz-Strategie der EU mit einer Suffizienz-Strategie verbindet. Die Industrie legt Fabriken still. Die Bürgerinnen und Bürger ziehen sich warm an. Weniger ist mehr, der Mangel zwingt zur Innovation. Auch Stümpfen und Wurzeln könnten in Zukunft Klimakommoden werden, jene schon vor Jahren von einem jungen ostdeutschen Erfinder vorgestellten natürlich CO₂-Dauerspeicher, mit denen Deutschland seine immensen Klimaschulden schlagartig begleichen könnte.
Nicht jedes Holz ist Biomasse
Der erste Schritt ist mit der Entscheidung getan, dass Holz nicht mehr generell als Biomasse gilt. Dadurch können nach Ansicht von Lobby-Verbänden aus der Forst- und Holzbranche Biomasseanlagen schlechter oder nur zu höheren Preisen mit Brennstoff versorgt werden. Ohne die bisher übliche Subventionierung der Verbrennung durch deren rechtliche Legalisierung öffnet sich ein Window of Opportunity, wie es im politischen Brüssel heißt.
Mangels energetischer Verwertungsmöglichkeiten sollen Wurzelholz und Baumstümpfe künftig in ihrem natürlichen Lebensraum Wald verbleiben. Sie fungieren dort als wichtige Kohlenstoffspeicher, der das im Holz enthaltene Klimagift mit der natürlichen Verrottung nur ganz langsam abgibt. Würde das Holz stattdessen verbrannt, gelangte das gespeicherte CO₂ sofort in die Atmosphäre und würde dort zur Klimaerhitzung beitragen.
Warme Bionade vor dem Kamin
Das bisher fehlt, ist eine breite Aufklärungskampagne, die private Ofen- und Kaminnutzer über die neue Rechtslage aufklärt. Gerade falls doch noch winterliches Wetter Einzug hält und die stille Zeit beginnt, verspüren viele Menschen selbst aus der bürgerlichen Mitte das regressive Verlangen, es sich vor dem eigenen Kamin gemütlich zu machen und ein Glas Bio-Rotwein oder ein warme Bionade zu trinken. Hier lauern jedoch bereits länger Gefahren: Wer seine Feinstaubschleuder mit Altpapier oder Kartonpappe in Gang bringt, riskiert empfindliche Strafen.
Denn nach der BiomasseV scheint Papier zwar auf den ersten Blick ein im Einklang mit der geltenden Genehmigungssituation in Europa "aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellter Energieträger" zu sein. Doch legal als Brennstoff verwendet werden darf er nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) nicht.
Positivliste aller Brennstoffe
Mit dem 1. BImSchV hat der Gesetzgeber vielmehr eine Positivliste aller Brennstoffe fest gelegt. Die umfasst aus Gesundheitsschutzgründen zwar "Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste" enthält, zumindest "soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen" wurden. Aber Zeitungen oder Verpackungskartons spart sie, weil bei deren Verbrennung zur energetischen Verwertung von "Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas" Schwermetalle und Dioxine freigesetzt werden und der berüchtigte Papierrauch "auch Feinstaub" enthält.
Zumeist nichts ahnend, verwenden elf Millionen Kaminbesitzer zumindest hin und wieder Papier und sie begehen damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar eine Straftat. Nach Paragraf 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 69 KrWG) stellt das Verbrennen sogenannter "anderer Materialien" eine illegale Abfallbeseitigung dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet wird.


Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen